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Die Freiheit der Meinung setzt voraus, daß man eine hat (Heinrich Heine)

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Samstag 28. Februar 2009

Anklagen: Die Schuld oder Unwürdigkeit eines anderen beteuern: gewöhnlich, um uns selber dafür zu rechtfertigen, daß wir ihm unrecht getan haben.
Ambrose Gwinnet Bierce

 

Pharisäer (2)

thierse3

Es scheint ein neues Modewort zu sein: asozial… Politiker verwenden sie gerne, diese Wörter. Barbarisch. Ungeheuerlich. Unmenschlich. Nach­dem schön zu sehen war (z.B. hier oder hier), dass das Wort asozial immer zumindest wahr­ge­nom­men wird, ist davon aus­zu­gehen, dass es nicht nur acht­los dahin­ge­sagt wird. Sozio­lekt der Politiker.

Nun hat sich also der Bundestagsvizepräsident Thierse als Demagoge versucht und tief in diese Kiste gegriffen. Das Landes­arbeits­gericht Berlin hat seines Er­achtens ein „bar­bari­sches Urteil von asozialer Qualität“ gefällt. Damit hat sich Thierse dis­kredi­tiert. Aber es lag nicht am Gebrauch von Worten, diese dien­ten nur der Unter­streichung. Thierses Kritik ist hier ent­weder vor­sätz­lich falsch oder Zeugnis er­schrecken­der Borniert­heit. Folge­richtig wird bereits sein Kopf gefordert. Natürlich im über­tragenen Sinn, wir sind doch keine Barbaren.

Was ist passiert? Eine Kassiererin hat nach Überzeugung des Gerichts eine Unter­schlagung begangen. Da es vom Betrag her eher eine Lappalie war, ver­zichtete der Arbeit­geber auf eine Straf­anzeige. Aber es fiel ihm darauf­hin schon schwer, ihr weiter zu ver­trauen und so wurde die Frau frist­los ent­lassen. Das ist nach­voll­zieh­bar. Nichts anderes hat das Gericht ent­schieden. Dass es es sich um einen Schuldspruch handle, wie die un­ehr­liche Kassiererin sagt, ist ein Miss­ver­ständ­nis. Es ist ein Schieds­spruch. Eine Kassiererin kann das nicht so leicht aus­ein­ander­halten, sie sieht das wohl wirk­lich so. Ein Bundes­tag­svize­präsident sollte hier etwas mehr Hinter­grund haben. Aber damit nicht genug, er ist nicht allein, wie man der Welt entnimmt:

Auch die Linke übte jetzt Kritik am Urteil des Landesarbeitsgerichts. Die Begründung der Richter sei „von einer unbarmherzigen Sichtweise geprägt, die die existenziellen Arbeitnehmerinteressen vollständig ausblendet“, erklärte Fraktionsvize Wolfgang Neskovic.

Dass sich Neskovic die Blöße gibt und die Folgenlosigkeit von Unterschlagungen geringer Beträge als „existenzielles Arbeit­nehmer­inter­esse“ bezeichnet, ist ein starkes Stück. Er möge bitte an­geben, wie weit seines Erachtens die Barm­herzig­keit reichen soll, also

bis zu welchem Betrag.

 

2 Kommentare zu “Pharisäer (2)”

  1. svb sagt:

    Inzwischen gibt es das Urteil online…. – für alle, die Informationen aus erster Hand schätzen.

  2. SvB-Blog » Blogarchiv » Emmely, weiter so! sagt:

    […] Februar 2009 hatte sich die Frage gestellt, wieviel Geld man stehlen darf, wieviel Kollegen man anschwärzen darf und wieviel weitere […]

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