Andere Länder, gleiche Sitten
Die Franzosen haben mehrfach versucht, das sogenannte Three-Strike-Out-Verfahren einzuführen. Copyrightverletzungen sollten beim dritten Mal durch Internetentzug geahndet werden, Büttel sollten hierbei die französischen Provider sein. Genaueres war hier bereits zu lesen. Das Gesetz scheiterte zunächst. Nicht an der Intelligenz und dem Sachverstand der französischem Parlamentarier, sondern eher an ihrer Urlaubsfreudigkeit. Nun aber wurde es ernst – und das Gesetz scheitert erneut, wie es aussieht.
Bei stern.online kann man lesen:
Verfassungsrat kippt Internetsperre
Der Verfassungsrat Frankreichs hat die im Mai verabschiedete Regelung zur Sperrung der Internetzugänge von Raubkopierern kassiert. Das umstrittene Gesetz sei aus mehreren Gründen nicht verfassungskonform.
Noch deutlicher steht es in der Netzeitung, Hervorhebung von mir:
Das im Mai von Nationalversammlung und Senat beschlossene Gesetz sieht die Einführung einer neuen Behörde («Hadopi» für Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet) zur Verfolgung von Raubkopierern vor. Wer erwischt wird, bekommt zuerst eine Ermahnung per E-Mail und beim zweiten Mal eine Ermahnung per Einschreiben. Wer dann weiter illegal Musik oder Filme herunterlädt, verliert den Zugang zum Internet für zwei Monate bis zu einem Jahr. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn der Computernutzer seine Unschuld nachweisen kann.
Die oppositionellen Sozialisten sowie Verbraucherschützer und das EU-Parlament hatten in dem Gesetz eine Einschränkung der Bürgerrechte gesehen, die Sozialisten wandten sich schließlich an das Verfassungsgericht. Die Musikindustrie dagegen begrüßte das Gesetz als wirksamen Schutz der Urheberrechte. Nun muss es gründlich überarbeitet werden.
„Überarbeiten“ heißt vermutlich „geräuschlos Entsorgen“, auch wenn die Kulturministerin Christine Albanel jetzt unter Druck ist und ihr Team laut argumentiert, man ziehe das jetzt trotzdem durch.
Beruhigt mich das, daß es in anderen Ländern nicht anders zugeht als bei uns? Die Franzosen hätten sich eine Menge Ärger gespart, wenn sie nur mein Blog gelesen hätten. (3-2-1-keins, April 2009 oder Ablenkungsmanöver, November 2008). Einige der Gründe, die der Verfassungsrat anführt, standen bereits in dem Novemberartikel.
Oops, das war überheblich. Tschulliung.
Bildquelle: Bild von א (Aleph), http://commons.wikimedia.org
Freitag 26. Juni 2009 um 15:32
[…] Respekt, Herr Professor! […]