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Die Freiheit der Meinung setzt voraus, daß man eine hat (Heinrich Heine)

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Freitag 26. Juni 2009

Man verdient kein Lob für Ehrlichkeit, wenn niemand versucht, einen zu bestechen.
Marcus Tullius Cicero

 

Respekt, Herr Professor!

hoerenJuristen sind nicht gerade für ihre klaren Stellungnahmen bekannt. „Das kann man aber auch anders sehen“. „Abhängig von den Voraussetzungen könnte man den Schluß ziehen …“. „Das kommt darauf an“. Mathematiker und Logiker sind da anders. „Hilbert-Räume können auch unendlichdimensional sein, wenn nur die Länge eines jeden Vektors aus diesem Raum endlich ist.“ Das kann man nicht so oder anders sehen, das ist so oder es ist nicht so. Oder: „Stoppschilder sind kein wirksames Mittel gegen Kinderpornographie.“ Klare Aussagen.

Aber es gibt Ausnahmen, man reibt sich die Augen. Professor Hoeren, Münster, bekannt für Computer- und Netzkompetenz, aber eben auch oder vor allem Jurist, hat etwas gesagt, das an Klarheit kaum zu übertreffen ist. Es geht, wie bei heise nachzulesen, um „Three-Strike-Out„. Die Musikindustrie versucht mit allen möglichen Mitteln, ihre wegschwimmenden Felle zu retten. Dabei entwickelt sie eine Kreativität, die man ihr an anderer Stelle wünschen würde. Nicht ein überkommenes Rechteausbeutungssystem, sondern ein intelligenter Umgang mit den neuen Marktbedingungen und Marktchancen, das wäre die Lösung. Zurück zu Professor Hoeren. Es war zu lesen:

[Es] sei mit der Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes zur Blockade von Kinderporno-Seiten der erste Schritt gemacht worden, um die Provider zur Durchsetzung von privatwirtschaftlichen Ansprüchen einzuspannen. „Es ist ganz klar: Die Musikindustrie hat hier gewonnen“, sagte Hoeren. „Wir haben es mit bestochenen Abgeordneten und mit bestochenen Gutachtern zu tun – eine offene Diskussion ist damit nicht zu erwarten“.

Hat Herr Prof. Hoeren recht? Bestochen? Das ist ein starker Vorwurf. Aber was ist die Alternative? Ahnungslos und ignorant? Als Politiker muß man sich überlegen, was der schlimmere Vorwurf ist. Zur Ehrenrettung der Gutachter muß hingegen vielleicht gesagt werden, daß die Gutachter, die die derzeitige Regierungslinie vertreten haben, in der Minderzahl waren. Beim Zitieren sah das wieder ganz anders aus, zitiert wurden von den Politikern ausschließlich diese Gutachten. Dennoch, Bestechlichkeit, das ist starker Tobak.

Vielleicht hat die CDU deshalb die Forderungen der Musikindustrie aus ihrem Parteiprogramm wieder entfernt und durch eine politiktypischere weichgespülte Floskel ersetzt.

Vorher:

„Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren.“

Jetzt:

„Rechtsverletzungen werden wir effektiv unterbinden.“

Quelle: Martina Krogmann, parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Sie hat aber noch mehr gesagt, alles nachzulesen in der taz:

Als Begründung sagte sie: „Ich halte es für falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken.“

Mehr schreibt die taz nicht. Fairerweise muß man die Politikerin in anderem Zusammenhang zu Wort kommen lassen. Auf abgeordnetenwatch.de stellt Frau Dr. Krogmann klar, daß ihre Aussage ausdrücklich das Zugangserschwerungsgesetz (früher „Zensurplattform“) ausklammere. Also, normalerweist ist es falsch und nicht machbar, aber bei vom BKA festgestellten oder vermutetem Kindesmissbrauch ist es doch machbar und richtig? Es ist sicher falsch, Unrecht mit Unrecht zu vergleichen, das macht die CSU schon auf ihrem eigenen Webserver, selbes Thema, Frau Dorothee Bär:

Gefährliche Entwicklung gestoppt

Bär erklärt: „Damit ist eine gefährliche Entwicklung gestoppt worden.“ Unter Berufung auf eine angebliche Internetzensur durch den Staat sollte das Internet nach den Vorstellungen der SPD-Linken zum rechtsfreien Raum werden. „Die SPD wäre dadurch Gefahr gelaufen, Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen.“

Vergewaltigung von Kindern bis hin zu  Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß? Dummes Zeug reden ist eine Sache, aber es noch stolz auf dem eigenen Webserver verbreiten? Frau Bär ist also kein geeigneter Ansprechpartner, aber Frau Dr. Krogmann auch nicht, schließlich sagt sie noch:

Sicher ist – und darüber dürften wir uns einig sein -, dass durch die Zugangserschwernis Zufallsnutzungen verhindert werden. Fraglich ist, wie viele das sind. Bei der Verhinderung von Zufallsnutzungen handelt es sich auf Grund der besonderen Struktur des § 184b StGB, zu der ich hier schon wiederholt Stellung genommen habe, um eine Verhinderung von Straftaten. Der Staat ist grundsätzlich gehalten, Straftaten mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu verhindern – das gilt hier wie auch bei anderen Straftatbeständen.

Das würde bedeuten, sie glaubt wirklich, daß jemand, der aus Versehen auf eine Seite mit illegalen Inhalten gekommen ist, sich dadurch strafbar macht? Absurd anzunehmen, daß es sinnvoll wäre, solche Leute zu bestechen.

Gehirnwäsche geht schneller und ist risikolos.

 

Ein Kommentar zu “Respekt, Herr Professor!”

  1. Dieser Staat läuft aus dem Ruder | Media Addicted sagt:

    […] Zur Erinnerung: der Gesetzesentwurf zur Einführung der “Stoppschilder” passierte wie bekannt den Bundestag und den Bundesrat. Natürlich wurde hoch und heilig versprochen, dass es ausschließlich um Kinderpornografie gehe und nur solche Inhalte auf der “Sperrliste” landen würden. Allerdings meldeten schon kurze Zeit später weitere Interessengruppen ihre Forderungen an, selbstredend auch die Musikindustrie. So ein Zufall, wer hätte das gedacht. Und selbst gestandene Wissenschaftler gehen davon aus, dass das erst der Anfang der privatwirtschaftlichen Wunschliste ist. […]

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