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Die Freiheit der Meinung setzt voraus, daß man eine hat (Heinrich Heine)

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Samstag 16. Juni 2012

Wenn sich ein Regenbogen in einer Pfütze spiegele, ist für mich der Regenbogen das Thema, nicht die Pfütze
Hans Rudolf Beierlein

 

Mythos #6: Ohne Verwertungsrechte sähe die Musik heute ärmer aus

Wir haben erfahren, daß das Kopieren von Musik nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Nur das Aufführen von Musik löst Tantiemen aus. Was nicht heißt, daß das, was Musikproduzenten zum Teil mit erheblichem Einsatz herstellen, einfach von jedem kopiert werden darf. Wer nicht polemisch oder verblendet ist, kann durchaus einsehen, daß Verwertungsrechte bei Großprojekten hilfreich sind. „Thriller“ von Michael Jackson war nicht nur bahnbrechend, sondern auch irrsinnig teuer und musste seine Kosten erst wieder einspielen. Was auch gelungen ist, aber gleichzeitig mussten auch Kosten für viele andere Stücke wieder hereingeholt werden, und da waren sicher auch einige dabei, die sich als Flops herausstellten. Ohne Verwertungsrechte und ohne das Leistungsschutzrecht der Produzenten und Interpreten wäre es vermutlich in weitaus selteneren Fällen zu teuren Studioproduktionen gekommen. Wir erinnern uns: Die meisten an einer Produktion beteiligten Menschen werden für ihre Leistung direkt bezahlt, haben dann allerdings keine Rechte an dem Werk. Der Produzent bringt diese Vorleistungen nicht, weil er so gerne Musik hört oder es so cool findet, ein paar Tage mit der Band im Studio abzuhängen. Er macht das vermutlich durchaus davon abhängig, ob er eine Chance sieht, sein Geld zu vermehren oder zumindest wieder hereinzubekommen.

Andererseits verhindern Verwertungsrechte auch viel Musik. Wie viele eigenwillige Interpretationen von Musikstücken werden wir nie hören, weil Rechte auf dem Stück liegen? Rechte, die erzwingen sollen, daß noch weitere zehn Prozent der Platten verkauft werden, anstatt darauf zu hoffen, daß mit dem Erfolg des neuen Interpreten auch die anderen Interpretationen wiederentdeckt werden? 1972 kaufte ein gewisser Herr Beierlein für angeblich nur 12.500 Dollar die Rechte an der „Internationalen“. Richtig gelesen, den Mann gab es, er hatte auch die Rechte an „ja ja so blau blau blau blüht der Enzian“ oder „Wir lagen vor Madagaskar“. Aber die „Internationale“ brachte vermutlich richtig Geld ein. Jedesmal, wenn bei Arbeiterfeierlichkeiten, Kommunistenaufmärschen oder Jusoveranstaltungen die Völker die Signale hören sollten, mußte höchst kapitalistisch Herr Beierlein bezahlt werden. Ja, auch die DDR zahlte, bis 1989, und vermutlich häufiger als der Westen.

Kulturgut als Ware, nicht zwanzig Jahre geschützt nach Erschaffung wie ein Patent, sondern siebzig Jahre, und das nicht nach Erschaffung, sondern sehr willkürlich nach dem Tod des Komponisten. Demnächst darf jeder die Stücke von Glenn Miller nach Gutdünken verwenden, umschreiben, aufführen, und das nur, weil ein Unglücksrabe diesen Mann über dem Ärmelkanal abgeschossen hat. Vor beinahe(!) siebzig Jahren, im Zweiten Weltkrieg.

Zum anderen sollte es leichter sein, veröffentlichte Werke zunächst unentgeltlich nutzen zu dürfen. Erst wenn Geld verdient wird, wird es interessant. Gehen wir wieder zu Youtube. Tausende privat produzierten Videos wurden Tonspuren unterlegt, die heute Nutzungsrechte verletzen. Der Künstler sollte sich freuen, selbst das Label profitiert, jedenfalls solange brav auf die Urheber hingewiesen wird, denn das ist schlicht Werbung. Vielleicht weniger, wenn das Video schlecht ist, aber dann sieht es vermutlich ja auch kaum einer an. Ist das Video aber so schlecht, daß es nachgerade Antiwerbung ist, und sehen es sich Millionen an, vielleicht als kultiges „schlechtestes Video aller Zeiten“, so ist das für den kommerziellen Erfolg des Musikers förderlich, nicht schädlich. Trust me. Ich kann Marketing. Und was passiert, wenn das Video richtig gut ist? Wenn es auch kommerziell ein Erfolg wird? Dann ist der Videokünstler gut beraten, wenn er den Musiker an seinem Erfolg beteiligt. Indem er das nächste Video vielleicht mit genau diesem Musiker produziert, gemeinsam oder auch als Auftragsarbeit. Alles ist jedenfalls besser für den Musiker als das simple

In Ihrem Land ist dieses Video nicht verfügbar… Bedanken Sie sich bei der GEMA.

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Was bisher geschah:

Einleitung
Mythos #1: Geistiges Eigentum gibt es nicht
Mythos #2: Künstler haben es schwerer als früher
Mythos #3: Ohne das Internet ginge es den Künstlern besser
Mythos #4: Das Urheberrecht muß überarbeitet werden, weil sich durch das Internet alles geändert hat
Mythos #5: Das Urheberrecht sorgt dafür, daß alle Kreativen gleich fair behandelt werden

 

Ein Kommentar zu “Mythos #6: Ohne Verwertungsrechte sähe die Musik heute ärmer aus”

  1. Erich H. sagt:

    In Zeiten von Justin Bieber kann mich einfach nicht begreifen wie jemand überhaupt auf den Gedanken kommen könnte zu argumentieren, dass wir etwas den modernen Plattenfirmen zu verdanken haben.

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