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Die Freiheit der Meinung setzt voraus, daß man eine hat (Heinrich Heine)

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Samstag 1. Juli 2017

Als Moses vom Berg wieder herabkam, sprach er: "Es gibt eine gute und eine schlechte Nachricht. Die Gute ist: Ich hab ihn runter auf zehn. Die Schlechte ist: Ehebruch ist immer noch dabei!"
Anonym

 

Homoehe

Ist zu diesem Thema noch nicht genug geschrieben und gestritten worden? Muß da jetzt noch ein Artikel kommen, gefühlt der Dreimillionste?

Nun – rhetorische Frage. Offensichtlich fehlt mir noch ein Artikel, der einen Aspekt beleuchtet, der bis jetzt zu kurz gekommen ist. Daß sich immer noch Menschen darüber streiten, ob es Homoehe geben darf, daß es hier gar zum Austausch von Feindseligkeiten kommt, daß viele Christen ehrlich verzweifelt sind: Das muß nicht sein.

Inwieweit muß denn überhaupt ein Christ die Homoehe ablehnen? Und wollen wir ihm doch bitte zubilligen, dass er das tut, weil es seine tiefste innere Überzeugung ist, daß Gott diese Ablehnung von ihm verlangt, und daß es niemandem zusteht, hier gleich aggressiv zu werden.

Nun, Christen …: Alle evangelisch-lutherschen Christen sind schon wieder raus aus der Nummer. Für Luther war die Ehe ein weltlich Ding. In der Kirche erbittet man lediglich Gottes Segen für einen vor der Kirche (m.a.W. auf der Treppe vor der Kirche!) geschlossenen Bund. Dieses „Modell“ ist das deutsche, man darf nur heiraten, wenn man vorher beim Standesamt war, was heute nicht mehr ein fliegender Notarius auf der Kirchentreppe ist, sondern eine Behörde. Luther sagt: „Folgendes sind die Stücke einer Ehe: Die natürliche Befriedigung des Geschlechtstriebs; Zeugung und Nachkommenschaft; Hausgemeinschaft und gegenseitige Treue.“ Oha. Man muss also Nachkommen zeugen und den Geschlechtstrieb natürlich befriedigen. Damit meint er sicher nichts Gleichgeschlechtliches. Aber da spricht er als Dr. Martin Luther, der Mensch, nicht der Theologe. Man muß ihm hier nicht nachfolgen. Wer aus einem anderen Lutherwort ableitet, „Wenn aber eine Frau auch etwas bitter ist, muß sie trotzdem ertragen werden, denn sie gehört ins Haus“, könnte ja lesen, dass sich ein Mann besser mit einem Mann einließe (das meint Luther aber sicher nicht).

Bleiben die katholischen Christen. Hier begegnet einem das merkwürdige Wort „Sakrament“ – die Ehe ist eines davon, und zwar eines von denen, die im Leben meist nur einmal empfangen werden dürfen. Die anderen sind Taufe, Firmung und die Priesterweihe (umfasst auch Bischöfe und Diakone). Salbung (der Kranken, am bekanntesten davon die „Letzte Ölung“), Eucharistie (Abendmahl) und das Bußsakrament („Beichte“) können bzw. sollen mehrfach empfangen werden.

Nun, da steht es. Die Ehe darf nur einmal geschlossen werden, eine Wiederholung ist unmöglich, wenn sich Gott nicht einmischt, Scheidung ist möglicherweise eine schwere Sünde. Bei Matthäus kommt Jesus zu Wort:

Von Ehescheidung und Ehelosigkeit: 19,3-12

Da kamen Pharisäer zu ihm, die ihm eine Falle stellen wollten, und fragten: Darf man seine Frau aus jedem beliebigen Grund aus der Ehe entlassen? Er antwortete: Habt ihr nicht gelesen, dass der Schöpfer die Menschen am Anfang als Mann und Frau geschaffen hat und dass er gesagt hat: Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden und die zwei werden ein Fleisch sein? Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.

Jesus geht also davon aus, dass der Normalfall die Ehe zwischen Mann und Frau ist. Der Normalfall. Keine Rede davon, dass alles andere Sünde ist. Ich werte diese Aussage rein statistisch. Daß Jesus gegen Scheidung ist, wird auch deutlich, und er erklärt ziemlich gut, wieso es kein Widerspruch ist, daß man sich im Alten Testament scheiden lassen durfte. Davon wird weiter unten noch zu sprechen sein. Heiratet man übrigens eine Witwe bzw. einen Witwer, so geht das sehr wohl – die vorherige Ehe hat Gott getrennt, der darf das.

Da sagten sie zu ihm: Wozu hat dann Mose vorgeschrieben, dass man (der Frau) eine Scheidungsurkunde geben muss, wenn man sich trennen will? Er antwortete: Nur weil ihr so hartherzig seid, hat Mose euch erlaubt, eure Frauen aus der Ehe zu entlassen. Am Anfang war das nicht so. Ich sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch.

Da sagten die Jünger zu ihm: Wenn das die Stellung des Mannes in der Ehe ist, dann ist es nicht gut zu heiraten. Jesus sagte zu ihnen: Nicht alle können dieses Wort erfassen, sondern nur die, denen es gegeben ist. Denn es ist so: Manche sind von Geburt an zur Ehe unfähig, manche sind von den Menschen dazu gemacht und manche haben sich selbst dazu gemacht – um des Himmelreiches willen. Wer das erfassen kann, der erfasse es.

Dieser vorletzte Satz ist etwas rätselhaft. Ich denke, man kann hier die Homoehe hineininterpretieren: Manche Männer sind einfach unfähig, eine Frau zu heiraten. Vielleicht heiraten sie besser einen Mann? Man kann natürlich auch sehen, was Jesus darüber hinaus meinen könnte: Eine Ehe muss ein Leben lang halten. Man übernimmt Verantwortung. Es ist eine schwere Sünde, eine Ehe leichtherzig den Bach runtergehen zu lassen und sich einfach was Neues anzulachen. Sagt Jesus, zumindest bei Matthäus.

Sind alle noch da? Nicht weitergeklickt? Das ist hier nicht das Wort zum Sonntag, ich will ja nur Licht ins Dunkel bringen. Aber ich bin Logiker, kein Theologe. Und es ist alles klar, was wir brauchen: Die Kirche ist komplett draußen aus der Diskussion. Die kirchliche Ehe, also die, die nicht geschieden werden darf, gibt es seit 1976 nicht mehr. Zivilrechtliche Scheidungen wurden 1875 im Deutschen Reich eingeführt. Sie hielten sich aber streng an Jesus Erklärung, daß eine Ehe nur geschieden werden dürfe, wenn sich ein Partner gegen den anderen untreu verhalten habe. Das Gesetz war durchaus symmetrisch, bei Untreue eines der beiden Partner kam es zum Bruch. Bei Männern sagte man allerding meist „verstoßen“, bei Frauen „verlassen“ – nicht ganz symmetrisch. Aber 1976, nach 101 Jahren Zivilscheidung, wurde das Zerrüttungsprinzip eingeführt. Ehen dürfen geschieden werden, wenn sich die Partner „irgendwie“ auseinandergelebt haben.

Das war aber der endgültige Bruch der kirchlichen Ehe und der weltlichen. Die weltliche Ehe ist nach guter römischer Tradition ein zivilrechtlicher Vertrag. Nach außen hat sie deklaratorischen Charakter („wir wollen als Einheit behandelt werden“), nach innen einen absichernden („wir stehen ein Leben lang(?) füreinander ein“). Der Staat knüpft auch Privilegien daran, daß sich Leute ein Versprechen nicht nur voreinander, sondern eben „offiziell“ geben. Vor Gott, oder auch nicht, und vor den Menschen, nämlich am Standesamt. Die Privilegien sind einfach, man darf Kinder adoptieren, genießt steuerliche Vorteile. Letzteres entspricht der Lebenswirklichkeit, denn in der Ehe gibt es meist einen der eher für das Heranschaffen von Geld zuständig ist, der andere für das Funktionieren des Hauses und der Familie. Gegen Arbeitsteilung spricht nichts, aber es ist immer unwahrscheinlich, dass alle Ehepartner dasselbe verdienen. Eine Abschaffung des Ehegattensplittings würde höchstens dazu führen, dass auf einmal unglaublich viele Eheleute sich gegenseitig in kleinen Firmen anstellten – was auch in puncto Mehrwertsteuer etc. reizvoll sein könnte. Hier will der Staat seine Bürger gar nicht erst auf dumme Ideen bringen und sieht ein, dass eine Ehe gemeinsam betrachtet werden muss. Eine Familie ist auch materiell eine Einheit.

Dann, nicht zu unterschätzen, gibt die Ehe den Status als „naher Angehöriger“, zum Beispiel bei einem Unfall im Krankenhaus. „Gschlamperte Verhältnisse“ erfahren nicht, wie es dem Kranken geht, ganz egal, ob Frau oder Mann. Eine „Legalisierung“, also hier Öffentlichmachung eines Verhältnisses, war zwingend notwenig.

Unter diesem Licht betrachtet hat der Bundestag alles richtig gemacht. Wenn man zwischen „verpartnern“ und „heiraten“ nur noch einen künstlichen Unterschied macht, der nebenbei sprachlich furchtbar ist, dann muß man diesen wieder beseitigen. Im übrigen ist es an der Zeit, die Privatsphäre zu schützen: Wer bei Antritt einer neuen Arbeitsstelle „verpartnert“ ankreuzt, ist sicher homosexuell. Wer „verheiratet“ als Familienstand angibt, ist nicht zwingend hetero, aber da weiss man es einfach nicht. Ist hier die Lösung noch simpel (den Arbeitgeber kümmert der Familienstand nur wegen der Lohnsteuerklasse und man könnte das auch anders lösen, es geht schlicht keinen was an), so gibt es durchaus Situationen, in denen ein Zwangsouting via Familienstand unangemessen ist. Also: Weg mit der Verpartnerung, her mit der Ehe.

Aber wer sagt denn, daß dieser Vertrag nur zwischen zwei Menschen geschlossen werden darf? Jesus hat den Raum bereits verlassen, die Kirche ist nicht mehr an Bord, sie wird weiter Geschiedenen die Neu-Ehe verweigern, und das darf sie, das muss sie vor sich und der Gemeinde ausmachen, kümmert den Staat nicht, darf ihn nicht kümmern. Diese Mann-Frau-Geschichte ist einfach nur Neues Testament. Eine wahre liberale Gesellschaft löst das in Freiheit und dennoch mit Herz. So wird es gemacht:

  1. Eine bestimmte Anzahl n von Menschen beschließt, eine Familie zu gründen. Sie geht zum Standesamt und „heiratet“.
  2. Weitere Personen können durch „Heirat“ in die Familie aufgenommen werden, sie sind Vollmitglieder.
  3. Kinder sind ebenfalls Familienmitglieder. Sie werden adoptiert oder geboren. Mit dem Abschluß der Ausbildung, spätestens jedoch regulär mit 27 bzw. mit der Verheiratung endet die Zugehörigkeit als „Kind“, mit Rechten und Pflichten. Danach gibt es nur Sonderfälle („kann nicht auf eigenen Beinen stehen“ etc.). Leibliche Vaterschaft oder Mutterschaft spielt außen keine Rolle – intern regelt das jede Familie selbst.
  4. Das Ehegattensplitting wird zum Familiensplitting – die Summe aller Einkommen wird durch die Anzahl der Köpfe geteilt, es gibt das Durchschnittseinkommen E was mit S besteuert wird. Die zu bezahlende Steuer beträgt S. Kinder zählen etwas weniger nach einer Formel (nicht voll, aber auch nicht zu knausrig).
  5. Vollmitglieder verlassen eine Ehe durch Scheidung, hier ist der Zugewinn auszugleichen. Kinder sind komplizerter. Vermutlich spielt hier auf einmal doch die leibliche Kindschaft eine Rolle, aber das ist heute schon kompliziert, kann also kein Hinderungsgrund sein.
  6. n ist typischerweise 2. Muß aber nicht, kann 1 sein, drei, oder gar mehr. Geht mich nichts an

Wäre das was? Ach ja, das Wahlrecht könnte ich als alter Dynastiker gleich dranhängen, jede Familie stimmt intern ab und gibt einen Wahlzettel ab, der als n Stimmen gewertet wird. Kann sich eine Familie nicht einigen, muss sie sich enthalten. Aber das verfolge ich besser nicht weiter, sonst kommen wir vom Thema ab.

Ist das Quatsch? Eine Utopie? Oder einfach gerecht? Auf jeden Fall ist es liberal. Also das echte liberal, nicht das mit dem Fokus auf eine gewisse Wählergruppe.

Spätestens jetzt wird klar, wieso ich hier so einen ernsthaften und nicht besonders lustigen Artikel geschrieben habe: Ich habe mich geärgert!

  • Man nennt es Ehe für alle, meint aber nicht alle
  • Man verknüpft etwas sinnvolles (Geleichstellung bestimmter Gruppen der Gesellschaft) mit der Illusion, nun Gerechtigkeit herbeigeführt zu haben, mit dem Erfolg, dass viele Jahre lang nicht weitergedacht werden wird, Polygamie hat keine Lobby.
  • Man bastelt ein Gesetz, dass derzeit nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, höchstens durch semantische Germanistentricks. Man darf doch nicht einfach Begriffe umdefinieren und damit die Verfassung austricksen. Ehe und Familie im Geist unserer Verfassung mag zopfig, staubig, was auch immer sein (finde ich übrigens nicht, aber jetzt egal), wenn ich den Schutz aus der Verfassung ändern will, muss ich die Begriffe so installieren, dass es Sicherheit darüber gibt, wovon wir hier sprechen.
  • Man verwendet das Thema, um im Bundestag ein anderes Gesetz weitgehend unbemerkt durchzuschleusen – das von vielen als problematisch empfundene Maas-Gesetz NetzDG.

Aber jetzt ist Schluß – liest überhaupt noch jemand mit? Meine Frau vielleicht mit hochgezogenen Augenbrauen. Zeit für ein wichtiges Statement:

Ich bin monogam, ich habe alles, was mir wichtig ist. Mach Dir keine Sorgen, Schatz 😉

Bildquelle: focus.de. In Tuntenhausen habe ich übrigens auch geheiratet und bei den beiden auf dem Bild war ich schon beim Essen – empfehlenswert!

Update: Die beiden sind gar nicht der Wirt – trotzdem ist die Post ein nettes Ausflugsziel.

 

Ein Kommentar zu “Homoehe”

  1. Gert Döring sagt:

    Heinlein, Revolte auf Luna (the moon is a harsh mistress). Zur Ehe mit N Partnern und vielen Kindern 🙂

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