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	<title>SvB-Blog &#187; Gericht</title>
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	<description>Die Freiheit der Meinung setzt voraus, daß man eine hat (Heinrich Heine)</description>
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		<title>Die Grünen sind bereits an der Macht</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 18:10:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>svb</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nach noch nicht völlig bestätigten Meldungen liegt der Schluss sehr nahe, dass es eine Machtergreifung gegeben hat: Die Grünen regieren in Berlin, haben aber noch nicht alle Schlüsselressorts übernehmen können. So konnte eine Pressemitteilung auf verschlungenen Wegen (namens Internet) noch nach Bayern gelangen. Auf berlin.de war es veröffentlicht: Berlin, den 01.12.2011 Der Anspruch auf Zugang [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach noch nicht völlig bestätigten Meldungen liegt der Schluss sehr nahe, dass es eine Machtergreifung gegeben hat: Die Grünen regieren in Berlin, haben aber noch nicht alle Schlüsselressorts übernehmen können. So konnte eine Pressemitteilung auf verschlungenen Wegen (namens Internet) noch nach Bayern gelangen. Auf <a href="http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html" target="_blank">berlin.de</a> war es veröffentlicht:</p>
<blockquote><p>Berlin, den 01.12.2011</p>
<p>Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt auch für Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Dies hat nunmehr das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.</p>
<p>Der Kläger hatte gemäß dem IFG begehrt, ihm Einblick in eine im November 2009 vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages erstellte Ausarbeitung (&#8230;) zu geben. Der Deutsche Bundestag hatte dieses Ersuchen mit der Begründung abgelehnt, das IFG sei auf den Deutschen Bundestag nur anwendbar, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehme. Die Zuarbeit der Wissenschaftlichen Dienste sei der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und daher als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang ausgenommen. Im Übrigen gelte für die Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes der Schutz geistigen Eigentums.</p>
<p>Das Verwaltungsgericht Berlin ist dieser Ansicht nicht gefolgt und hat der Klage stattgegeben. Die Aufgabe des Parlamentes bestehe im Wesentlichen in der Gesetzgebung und der Kontrolle der Regierung. Dazu gehöre nicht die Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, da dieser lediglich Fragen der Abgeordneten beantworte und Gutachten erstelle. Diese Vermittlung von Information und Wissen bilde die Grundlage für die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten, sei aber nicht selbst parlamentarische Arbeit.</p>
<p>(&#8230;)</p>
<p><strong>Urteil der 2. Kammer vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11)</strong></p></blockquote>
<p>So weit so gut. Klingt nach einem klugen Urteil. Es erscheint nur merkwürdig, daß dem Kläger der Zugriff so hartnäckig verwehrt wurde. Klar wird es erst, wenn man das mysteriöse Dokument genau ansieht, es handelte sich um<span id="more-3824"></span> die Ausarbeitung &#8220;Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen&#8221;.</p>
<p>Das dürfen unsere Bürger nicht mehr lesen? Ich schließe daraus, die grünen Männchen haben bereits die Macht übernommen.</p>
<p>Dachten Sie, ich rede von der grünen Partei? Kämen die irdischen Grünen an die Macht, läuft&#8217;s mir kalt über den Buckel. Beispielsweise, wenn ich lese, was im Steuerrecht geplant ist. 15 Prozent aller Vermögen erst einmal einziehen, wenngleich gestreckt auf 10 Jahre&#8230;  Immer wieder Dinge, die bereits längst versteuert wurden. In den allermeisten Fällen also Werte, die gar nicht als Bargeld rumliegen, sondern als Kunstwerke. Oder in Form von Immobilien. Oder es handelt sich um Unternehmensanteile. Stellen Sie sich vor, in Ihrer Familie existiert ein Picasso, Schätzwert eine Million. Damit sind Sie reich, wenn es nach Trittin geht, und sie können sich an den 100 Milliarden beteiligen, die er einsammeln will. Das macht bei Ihnen dann 15 Prozent von einer Million, das sind schlanke 150.000 Euro. Wenn Sie die nicht haben, müssen Sie halt Ihren Picasso verscherbeln. Machen Sie vorher ruhig eine Kopie davon, merkt keiner, was wirklich bei Ihnen über der Couch hängt. Oder verstecken Sie den Picasso. Jetzt. Vielleicht weiss es keiner, daß Sie den haben.</p>
<p>Ich habe keinen Picasso, aber ein Haus. Das ich von Geld gekauft habe, das ich versteuert habe (blöd wie ich bin). Und jetzt nochmal nachlegen soll? Keine Ahnung, was ich dann machen würde, aber wenn das kommt, löst das vermutlich einen gewaltigen Exodus von Kapital und Produktionsmitteln aus. In globalisierten Zeiten kann man die eigenen Bürger nicht mehr so einfach ausplündern.</p>
<p>Wenn das Geld dann wenigstens für den Ausbau unserer Schulen verplant würde, wäre ich schon wieder milder gestimmt und würde überlegen, wie ich das finanzieren könnte. Wenn das Geld also wenigstens in Lehrerstellen und Gebäude, Spracherziehung, kulturelle Angebote, Technologie, Museen, Schuldenreduktion angelegt würde. Vermutlich läuft es aber auf Photovoltaik-Klientelzuwendungen und Bankenrettung nebst anderen Alternativlosigkeiten hinaus.</p>
<p>Wenn ich also höre, daß die Grünen an der Macht sind,</p>
<p class="finish">hoffe ich, es sind nur die Außerirdischen.</p>
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		<title>Emmely, weiter so!</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Jun 2010 12:07:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>svb</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im Februar 2009 hatte sich die Frage gestellt, wieviel Geld man stehlen darf, wieviel Kollegen man anschwärzen darf und wieviel weitere Un­wahr­heiten ein Arbeitgeber als Lappalie hinzunehmen hat, bevor er einer Mitarbeiterin das Vertrauen entziehen darf. Die Antwort ist, für mich über­raschend, nicht völlig klar gewesen, aber eine Untergrenze wissen wir jetzt. Das Bundesarbeitsgericht in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.svb.bayern.net/wp-content/uploads/2010/06/497px-SED_Logo.svg_.png"><img class="alignleft size-medium wp-image-2430" title="497px-SED_Logo.svg" src="http://www.svb.bayern.net/wp-content/uploads/2010/06/497px-SED_Logo.svg_-248x300.png" alt="" width="248" height="300" /></a>Im Februar 2009 hatte sich die <a href="http://www.svb.bayern.net/2009/02/28/pharisaer-2/" target="_blank">Frage gestellt</a>, wieviel Geld man stehlen darf, wieviel Kollegen man anschwärzen darf und wieviel weitere Un­wahr­heiten ein Arbeitgeber als Lappalie hinzunehmen hat, bevor er einer Mitarbeiterin das Vertrauen entziehen darf. Die Antwort ist, für mich über­raschend, nicht völlig klar gewesen, aber eine Untergrenze wissen wir jetzt. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Emmely-Affäre neu entschieden, ein detaillierterer Bericht steht beispielsweise in der <a href="http://www.welt.de/die-welt/vermischtes/article7997867/Spaeter-Sieg-fuer-Emmely.html" target="_self">WELT</a>. Auf jeden Fall: Das Einstreichen zur Aufbewahrung übergebener Klein­beträge und der Versuch, diese Über­tretung einer Kollegin in die Schuhe zu schieben, ist nach dreißig Dienstjahren erlaubt. Besser gesagt, recht­fertigt &#8220;höchstens&#8221; eine Abmahnung. Auch, wenn es sich um eine Kassiererin handelt, also um jemanden, von dem man erwartet, dass er äußerst korrekt, um nicht zu sagen penibel bis zur Pingeligkeit, mit Geld umgeht.</p>
<p>Die Frage ist also immer noch offen: Was darf man denn nun mitgehen lassen? <span id="more-2427"></span>Und wieviel, wenn man noch keine dreißig Dienstjahre auf dem Buckel hat?  Aus dem AGG (&#8220;Antidiskrimierungsgesetz&#8221;) folgt doch direkt, dass niemand aufgrund seines Alters benachteiligt werden darf. Ein 25jähriger wird hoffentlich seine Grund­be­dürf­nisse befriedigen dürfen. So nannte es damals im oben zitierten Zusammenhang der Fraktionsvize der LINKEN, Wolfgang Neskovic. Wörtlich hatte er es &#8220;existenzielle Arbeitnehmerinteressen&#8221; genannt. Nun, nachdem der 25jährige keine 30 Dienstjahre haben kann, würde doch eine fristlose Kündigung ihn unangemessen be­nach­tei­ligen, die Betriebszugehörigkeit darf also doch nicht als Kriterium gewertet werden.</p>
<p>Wenn jemand, der nicht gekündigt werden darf, einen Euro abgreift, darf er immer noch nicht gekündigt werden. Daraus folgt per Vollständiger Induktion, daß entweder beliebige Beträge gestohlen werden dürfen oder daß hier elementare Regeln nicht gelten (kleine Reminiszenz an die Schulzeit, Oberstufenmathematik).</p>
<p>&#8220;C&#8217;est si BON, Emmely!&#8221; jubelt mit schrägem Humor das Neue Deutschland. Ich hingegen fühle tiefes Bedauern für die arbeitslose Kassiererin, die nun keinen Job hat, obwohl sie ehrlich gewesen wäre, freundlich zu Kollegen und Kunden. Die, deren Arbeitsplatz die unselige Emmely ja nun wieder innehat. Mit allen Konsequenzen. Was wird sich wohl die Kollegin denken, der Emmely die Sache damals in die Schuhe schieben wollte?</p>
<p class="finish">Weiter so?</p>
<p><em>Bild</em>: Völlig ohne jeden Zusammenhang. Vielleicht, weil alle heute aus dem Neuen Deutschland zitieren.</p>
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		<title>Drahtlose Spitzfindigkeit</title>
		<link>http://www.svb.bayern.net/2009/11/19/drahtlose-spitzfindigkeit/</link>
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		<pubDate>Thu, 19 Nov 2009 15:23:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>svb</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein Bonner Autofahrer war etwa 3 km von seinem Haus entfernt, als in seiner Tasche das Mobilteil seines Festnetz-Telefons piepte. Er nahm es heraus, schaute es an und hielt es an sein Ohr. Normalerweise ist ab 200 m Entfernung vom Haus keine Kommunikation mit der Basisstation mehr möglich. Das Bonner Amtsgericht hielt auch das Mobilteil [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><img class="size-medium wp-image-1874 alignright" title="394px-CB-Handfunkgeraet" src="http://www.svb.bayern.net/wp-content/uploads/2009/11/394px-CB-Handfunkgeraet-197x300.jpg" alt="394px-CB-Handfunkgeraet" width="197" height="300" />Ein Bonner Autofahrer war etwa 3 km von seinem Haus entfernt, als in seiner Tasche das Mobilteil seines Festnetz-Telefons piepte. Er nahm es heraus, schaute es an und hielt es an sein Ohr. Normalerweise ist ab 200 m Entfernung vom Haus keine Kommunikation mit der Basisstation mehr möglich. Das Bonner Amtsgericht hielt auch das Mobilteil einer Festnetzanlage für ein Mobiltelefon im Sinne von § 23 Abs. 1 a StVO und verhängte ein Bußgeld in Höhe von 40,- €.</p></blockquote>
<p>Das ließ sich der Autofahrer nicht gefallen und zog vor das Oberlandesgericht Köln. <span id="more-1850"></span>Das Urteil war ein bisserl überraschend (via <a href="http://blog.beck.de/2009/11/05/festnetz-mobilteil-ist-kein-handy-so-jedenfalls-olg-koeln" target="_blank">Beck-Blog</a>).</p>
<blockquote><p>Schnurlostelefone beziehungsweise deren Mobilteile oder Handgeräte könnten nach dem allgemeinen Sprachverständnis nicht als Mobiltelefone im Sinne des Handyverbots angesehen werden. Für den Einsatz während der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr seien sie aufgrund ihres geringen räumlichen Einsatzbereichs praktisch auch gar nicht geeignet. Der Verordnungsgeber habe bei Schaffung der Verbotsvorschrift nur an die gemeinhin als «Handy» bezeichneten Geräte für den Mobilfunkverkehr gedacht und deren Gebrauch während des Fahrens beschränken wollen.</p></blockquote>
<p>Dieses Urteil ist in vielerlei Hinsicht bemerkenswert. Juristen können aus <a href="http://www.svb.bayern.net/2008/10/15/juristenpuzzle/#bambus" target="_blank">Gras Bäume machen</a> und aus <a href="http://optimundus.at/index.asp?seek=14&amp;nid=549&amp;uid=0" target="_blank">Nagelfeilen Waffen</a>, aber auch aus Mücken Elephanten und umgekehrt. Und da soll es auf einmal eine Rolle spielen, daß die mobile Einheit eines Festnetztelephons eben mehr fest als mobil ist? Auch wenn sie aussieht wie ein Handy und gehalten wird wie ein Handy? Und in manchen Tarifen sogar ein Handy IST (ich sage nur O2 und die &#8220;Home Zone&#8221;)? Was ist denn da aus der guten alten Technik des Analogieschlusses geworden? Dann darf man ja auch ein Funkgerät verwenden. Also ein <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/CB-Funk" target="_blank">CB-Funk-Handgerät</a>, auch Gurke genannt!</p>
<p>Neulich wurde ich selbst von der Polizei angehalten, weil ich mein Telephon in der Hand gehalten hatte. Ich befand mich übrigens weitgehend stehend im Berufsverkehr. Stop and Go. Mehr Stop als Go. Der Mann neben mir las Zeitung. Die Dame hinter mir schminkte sich. Das Paar vor mir war in ein lebhaftes Gespräch verwickelt, könnte ein Ehestreit gewesen sein. Und ich habe mein Telephon in der Hand gehalten. Nicht am Ohr, übrigens, sondern in der Hand. Aber das reichte dem Beamten am Straßenrand. Er gab mein Kennzeichen weiter an die Polizisten an der ein paar hundert Meter entfernten Straßensperre. Natürlich wurde ich angehalten. Oder, wie man so schön sagt, &#8220;rausgezogen&#8221;. Die anderen durften weiterfahren, Zeitung lesen, sich schminken oder streiten. Inzwischen war ein Dirigent dazugekommen. Sah nach 4. Bruckner aus, was er da mit geschlossenen Augen dirigiert hat. So stelle ich mir Fahruntüchtigkeit vor.</p>
<p>Ich gehöre gottseidank zu den vernünftigen Menschen, die eine Freisprechanlage haben im Auto. Die man übrigens bedienen kann, ohne das Lenkrad loszulassen und ohne das Telephon auch nur anzufassen. Mein Telephon läßt sich aber auch als Diktaphon verwenden. Da ich meine Handschrift nicht lesen kann, wenn ich beim Autofahren etwas schreibe, diktiere ich lieber. Das erhöht aber mein Risiko, denn Schreiben beim Fahren ist nicht so automatisiert strafbedroht wie Telephonieren.</p>
<p>Der Beamte, der an meine Seitenscheibe geklopft hatte, kündigte mir einen Bußgeldbescheid an. Ich widersprach, ich hätte nicht telephoniert, sondern diktiert. Er sagte, da käme es nicht drauf an, es sei ein Telephon und ich hätte es in der Hand. Ich sagte, ich könnte sogar beweisen, dass ich nicht telephoniert hätte. Er sagte, dass er alle Tricks kenne und von solchen &#8220;Beweisen&#8221; nicht leicht zu beeindrucken sei. Ich spielte ihm unsere gesamte Unterhaltung vor, schließlich hatte ich das Ding ja immer noch angehabt. Als wir an die Stelle kamen, wo er sagte, daß er alle Tricks kenne, brach er ab und meinte, ich könne nun weiterfahren, nachdem inzwischen auch sein Kollege meine Papiere nach Überprüfung wiedergebracht hatte.</p>
<p>Und damit bin ich durchgekommen!?</p>
<p>Nicht damit, dass das Auto praktisch stand und ich als &#8220;Fahrer&#8221; nur sehr theoretisch gerade aktiv war. Nicht damit, daß ich weder Schlangenlinien gefahren bin, noch notorisch ohne Blinker, wie es die Handytelephonierer gerne tun. Sondern damit, daß ich einfach nur nicht telephoniert habe. Und wie wir jetzt erfahren, hätte es zumindest aus Kölner Sicht ein Handy-Telephonat sein müssen. Wie die Justiz nun zu einem Skype-Client stehen würde, der sich an die nach wie vor vorhandenen WLAN-Stationen unterwegs gewandt hätte? Köln hätte logischerweise weiter sagen müssen, daß Skype-Clients auf Mobiltelephonen via WLAN &#8220;für den Einsatz während der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr aufgrund ihres geringen räumlichen Einsatzbereichs praktisch auch gar nicht geeignet seien.&#8221; Wobei man mit der Nutzung offener WLANs durchaus anderen Ärger bekommen kann, wie <a href="http://www.svb.bayern.net/2008/10/15/juristenpuzzle/#handy_wlan" target="_blank">hier zu lesen</a> war&#8230;</p>
<p>Die Krankheit ist hier die Überregulierung. Nicht das Telephonieren darf man verbieten, sondern das unsichere Fahren muß man ahnden. Wer abbiegt ohne zu blinken, Schlangenlinien fährt, andere schneidet und immer erst auf den letzten Drücker vor roten Ampeln oder Zebrastreifen stehenbleibt, der sollte dafür mit Bußgeldern rechnen müssen, mit Punkten und Fahrverboten. Aber das geht ja nicht, wer will das schon kontrollieren? Und wir wissen ja, die Straße ist doch weitgehend</p>
<p class="finish">ein rechtsfreier Raum.</p>
<p><em>Bildquelle: CB-Handfunkgerät, ©Benjamin Heinecke</em></p>
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		<title>Schnipsel: Unterschicht und Menschenrecht</title>
		<link>http://www.svb.bayern.net/2009/11/05/schnipsel-unterschicht-und-menschenrecht/</link>
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		<pubDate>Wed, 04 Nov 2009 22:20:34 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Gerade zufällig in SternTV gehört: Gunter Jauch fragt eine Frau, die gerade erzählt, daß sie mit ihren Kindern als Hartz IV-Empfängerin ganz gut über die Runden kommt, wie es sich denn anfühle, zur Unterschicht zu gehören. Entweder offenbart das eine schrecklich materialistische Denkungsart des Herrn Jauch oder aber ich gehöre mit meinem höchstpersönlichen Schichtenmodell nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade zufällig in SternTV gehört: Gunter Jauch fragt eine Frau, die gerade erzählt, daß sie mit ihren Kindern als Hartz IV-Empfängerin ganz gut über die Runden kommt, wie es sich denn anfühle, zur Unterschicht zu gehören. Entweder offenbart das eine schrecklich materialistische Denkungsart des Herrn Jauch oder aber ich gehöre mit meinem höchstpersönlichen Schichtenmodell nicht mehr zum Mainstream. Seit wann hat es was mit dem Einkommen zu tun, welcher Schicht man angehört? Als Student hatte ich eine gewisse Zeit meines Lebens wirklich wenig Geld zur Verfügung, trotz großzügiger Unterstützung von zuhause. War ich da Unterschicht? Ich hatte jedenfalls nicht das Gefühl.</p>
<p>Nun mischt sich eine blonde Dame ins Gespräch ein <span id="more-1798"></span>(ich schaue immer noch SternTV). Sie sagt, Hartz IV sei menschenunwürdig und müßte stark erhöht werden. Die mehrfache Mutter, die gerade vorgerechnet habe, mit ihren Kindern über die Runden zu kommen, habe vermutlich übersehen, daß sie Rücklagen bilden müsse, falls die Waschmaschine kaputtgeht oder so. Oh mein Gott. Wenn die Waschmaschine kaputtgeht und kein Geld da ist, wird es Zeit für Ebay. Gebraucht kostet eine Waschmaschine aber nur einen absolut überschaubaren Betrag. Und wenn sich ein Hartz IV-Empfänger schon so dauerhaft auf diese Situation eingerichtet hat, daß er Rücklagen bildet und sich auf ein ganzes Leben als Hartz IV-Empfänger einstellt, dann wird das Problem nicht durch Erhöhung der Hartz IV-Sätze beseitigt. Hier soll nicht einem ungezügelten Sozialdarwinismus applaudiert werden, aber (ich schaue immer noch SternTV) inzwischen trat ein Mann auf, Anfang 30, der sagte, er fände Hartz IV zu wenig und er finde halt keine Arbeit, jedenfalls keine, die ihm Spaß mache. Und Arbeit, die keinen Spaß mache, sei menschenunwürdig. Schönes Beispiel für Fremdschämen &#8211; Menschenwürde in der Spaßgesellschaft.</p>
<p>Ich schalte also den Fernseher aus und angle mir die Süddeutsche Zeitung. Da steht, es verstoße gegen die Religionsfreiheit, also gegen das Menschenrecht, wenn in Klassenzimmern Kruzifixe hingen. Zumindest sehe es der Europäische Gerichtshof so. Inwiefern meine Religionsfreiheit betroffen ist, wenn ich Kruzifixe sehe, Pagoden, Moscheen, Kirchen etc. ist mir nicht klar. Das Abhängen der Kruzifixe betrifft doch nur die Freiheit derer, die es gerne da hängen hätten. Und wenn für ein paar Schüler ein kleiner Hindugott aufgestellt wird oder an den Türen Mesusot angebracht werden, dann fände ich das in den Klasszimmern meiner Kinder eher wünschenswert. Respekt vor anderen Religionen drückt man doch nicht dadurch aus, daß man sie totschweigt?</p>
<p>Aber was rede ich, 1995 war zu dem Thema schon ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefällt worden, das ich nicht begreife. Ich bin also gar keine Schicht, sondern</p>
<p class="finish">einfach nur Minderheit.</p>
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		<title>Kindle auf der Flucht</title>
		<link>http://www.svb.bayern.net/2009/10/13/kindle-auf-der-flucht/</link>
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		<pubDate>Tue, 13 Oct 2009 18:50:29 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Nehmen wir an, Sie kaufen ein Buch. Nun stellt sich heraus, daß eine der Geschichten in dem Buch geklaut war. Der Verlag kommt in Schwierigkeiten &#8211; ein Gericht zwingt ihn dazu, die betreffenden Passagen zu löschen. Was tut der Verlag? Nun, entweder er kassiert die ganze Auflage wieder oder aber er schwärzt die Passagen. Dann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="size-medium wp-image-1785 alignleft" title="feat-read-in-sunlight-300px._V251249384_" src="http://www.svb.bayern.net/wp-content/uploads/2009/10/feat-read-in-sunlight-300px._V251249384_-230x300.jpg" alt="feat-read-in-sunlight-300px._V251249384_" width="230" height="300" />Nehmen wir an, Sie kaufen ein Buch. Nun stellt sich heraus, daß eine der Geschichten in dem Buch geklaut war. Der Verlag kommt in Schwierigkeiten &#8211; ein Gericht zwingt ihn dazu, die betreffenden Passagen zu löschen. Was tut der Verlag? Nun, entweder er kassiert die ganze Auflage wieder oder aber er schwärzt die Passagen. Dann schaut das Buch zwar aus wie damals <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Maxim_Biller#.E2.80.9EEsra.E2.80.9C-Kontroverse" target="_blank">&#8220;Esra&#8221; von Maxim Biller</a>, aber es darf wenigstens ausgeliefert werden.</p>
<p>Aber dem Gericht ist das nicht genug, auch die bereits ausgelieferten Exemplare müssen nachgeschwärzt werden. Unmöglich! Sicher? Was würden Sie sagen, wenn ein Verlagsmitarbeiter in Ihr Haus einstiege, in die Bibliothek vordringen würde, dort ein Buch zur Hand nähme und bestimmte Seiten herausrisse? Sie wären sehr ärgerlich, aber so richtig vorstellen können Sie es sich nicht. Nun&#8230;<span id="more-1778"></span></p>
<p>Wir leben ja in Zeiten der technischen Revolutionen. Verlagsmitarbeiter steigen nicht in Häuser ein, zumindest nicht im <em>real life</em>. In der Virtualität hingegen ist das etwas anderes. Über die Plattform <a href="http://www.amazon.de" target="_blank">Amazon</a> hatte ein Schüler zwei Bücher gekauft, &#8220;1984&#8243; und &#8220;Animal Farm&#8221;, beide von George Orwell. Nur wollte er die Bücher nicht auf Papier, sondern auf seinen &#8220;Kindle&#8221; zugestellt bekommen. Das ist noch eine recht junge Methode, Bücher zu konsumieren, diese &#8220;Kindles&#8221; gibt es erst seit November 2007, und das auch nur in den Vereinigten Staaten, nicht jedoch bei uns in Deutschland. Das hat nicht den Grund darin, daß wir als Nation ein besonders inniges Verhältnis zu bedrucktem Papier hätten, nein, es scheiterte an der Gier der Mobilfunkbetreiber, die an der Bücher-Herunterladerei mehr verdienen wollten, als Amazon zu zahlen bereit war, also jedenfalls erheblich mehr als in den Staaten. (<a href="http://www.lesen.net/ereader/amazon-blaest-deutschen-kindle-verkaufsstart-ab-584/" target="_blank">Quelle: lesen.net</a>).</p>
<p>Der Schüler kaufte also die beiden Bücher und bezahlte sie. Aber Amazon hätte sie nicht verkaufen dürfen, denn der Verlag, der Amazon nutzte, hatte nicht die erforderlichen Rechte. Amazon wurde also, wie sich die Sache darstellt, von einem Gericht verurteilt, diesen Kauf ungeschehen zu machen. Was sie auch taten, sie löschten einfach die Bücher wieder herunter vom Kindle und erstatteten den Kaufpreis. Aber so einfach sollte es nicht sein. Der Schüler hatte nämlich inzwischen seinerseits angefangen, in den Büchern Notizen zu machen. Notizen für einen Aufsatz, für die Schule. Und die waren weg, was die Hausaufgaben etwas erschwerte.</p>
<p>Nun wurde Amazon von einem amerikanisches Gericht verurteilt, 150.000 USD Schadensersatz wurden fällig. Nun, das ist Amerika, da wissen wir einfach nicht, wieviel davon der Schüler bekam und wieviel der Anwalt, aber die Summe ist erstaunlich. Noch erstaunlicher ist zunächst die öffentlich zur Schau gestellte Zerknirschtheit von Amazon-Gründer Jeff Bezos, der die Löschaktion im <a href="forum/ref=cm_cd_ef_tft_tp?_encoding=UTF8&amp;cdForum=Fx1D7SY3BVSESG&amp;cdThread=Tx1FXQPSF67X1IU&amp;displayType=tagsDetail" target="_blank">Kindle-Nutzerforum</a> offensichtlich nicht herunterspielen wollte. Er bezeichnete die Aktion als &#8220;dumm und gedankenlos&#8221;, als einen &#8220;schmerzhaften Fehler&#8221;. Die Maßnahme  sei nicht mit der Unternehmensphilosophie vereinbar und werde sich garantiert niemals wiederholen. Bei näherer Betrachtung blieb ihm auch nichts anderes mehr übrig, denn Bücher sind doch etwas ziemlich privates. Wer löschen kann, kann auch mitlesen, wird der Nutzer denken, und schon ist er nicht mehr allein mit seinem Buch, wenn er etwas hineinkritzeln will, das vielleicht seiner momentanen Stimmung entspricht. Andererseits aber heißt das natürlich, es sei ein dummer und gedankenloser Fehler gewesen, die Entscheidung jenes Gerichts anzunehmen, das ihn eben zu dieser Löscherei verurteilt hatte?</p>
<p>Nichts ist einfach hier, aber ein paar Dinge sind doch festzuhalten:</p>
<ol>
<li>Es gibt tatsächlich Leute, die diese Kindles nutzen</li>
<li>Noch immer werden Jahr für Jahr Hausaufgaben zu den Themen &#8220;1984&#8243; und &#8220;Animal Farm&#8221; geschrieben.</li>
<li>Eine Hausaufgabe kann 150.000 Dollar wert sein. Besser gesagt, sogar nur die Recherche dazu ist so teuer. Was kostet denn dann bitte der ganze Aufsatz?</li>
<li>Amerikanische Schüler gehen in so einem Fall vor Gericht. Deutsche Schüler nehmen das Ereignis vermutlich eher zum Anlaß, mit der coolsten Ausrede aller Zeiten zum Schulhelden zu werden (&#8220;Ich habe einen langen Aufsatz geschrieben, aber dann kam Amazon und hat ihn gelöscht&#8221; ist einfach kreativer und glaubwürdiger als das weitverbreitete &#8220;Der Hund hat meinen Aufsatz gefressen&#8221;).</li>
</ol>
<p>Was der Sache aber endgültigen Reiz verleiht, ist das Buch, um das es da ging:</p>
<p class="finish">Mußte es wirklich ausgerechnet &#8220;1984&#8243; sein?</p>
<p><em>Bildquelle: </em><a href="http://Amazon.com/Kindle" target="_blank"><em>Amazon.com/Kindle</em></a></p>
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		<title>Verfassungsfeindliche Gartenzwerge</title>
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		<pubDate>Sun, 16 Aug 2009 12:26:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>svb</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignright size-full wp-image-1687" title="asv_hakenkreuz" src="http://www.svb.bayern.net/wp-content/uploads/2009/08/asv_hakenkreuz.jpg" alt="asv_hakenkreuz" width="310" height="235" />Es gibt noch Nazis. Aber sie sind schwer zu erkennen, leider, sie dürfen sich ja nicht zu erkennen geben. Und umgekehrt ist nicht jeder einer, der nur aussieht wie ein Nazi. Oder sich wie einer geriert. Ist jeder ein Nazi, der den Arm zum Hitlergruß hebt? Es gibt Leute, die meinen, ja, jeder. Auch ein Gartenzwerg mit Hitlergruß ist ein Verstoß gegen einschlägige Gesetze. Vielleicht aber bauscht auch <a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,637596,00.html" target="_blank">der Spiegel</a> die Sache etwas auf, immerhin hat die Staatsanwaltschaft sich ja nicht einmal zu &#8220;richtigen&#8221; Ermittlungen durchringen können.</p>
<blockquote><p>Der Gartenzwerg war in einem Schaufenster einer Nürnberger Galerie ausgestellt. Die Figur streckt den rechten Arm zum Hitlergruß nach vorn. Zwischenzeitlich wurde der Zwerg aus dem Schaufenster entfernt.<br />
Die Vorermittlungen hätten ergeben, dass weder der Künstler noch der Galerist in der Vergangenheit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendeten.</p></blockquote>
<p>Schade, denkt der Spiegel. <span id="more-1679"></span>Immerhin hatten sie einen Monat vorher noch <a href="http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,636617,00.html" target="_blank">von einer Justizposse geschäumt</a>. Vielleicht verfrüht, wie sich herausstellt. Eine Justizposse ganz anderer Art hatte sich vorher in Gera zugetragen. Dort war jemand verurteilt worden, weil er 100 T-Shirts mit dem Aufdruck &#8220;Blood and Honour/C18&#8243; hatte. C18 ist hier nicht irgendein Kohlenstoffisotop, sondern eine Naziterrororganisation in &#8211; ja, und da kommt man kurz ins Grübeln, in Großbritannien. Dort haben die Menschen mehr Freiheiten, wie es aussieht &#8211; und können auch schön ihren Charakter als Randgruppe unter Beweis stellen. Ich halte das für verfassungsstützend.</p>
<p>Schwieriger finde ich schon die Überlegung, ob &#8220;Blood and Honour&#8221; wirklich unmittelbar an Nazis erinnert. Ja, gewiß, man lernt, &#8220;Blut und Ehre&#8221; sei der Wahlspruch der Hitlerjugend gewesen. Mein Gott. Betrachtungen zum Thema Reinblütigkeit stellen bereits die Kinder an, die Harry Potter lesen. Mudbloods, Schlammblütler, werden die Magier genannt, in deren Ahnenreihe sich auch Muggles befinden, Nicht-Magier. Natürlich sagen das nur die bösen Slytherins, nicht <a href="http://www.svb.bayern.net/2009/06/03/entscheidungshilfen/#ravenclaw" target="_blank">wir Ravenclaws</a>. So gesehen ist &#8220;Blut und Ehre&#8221; sicher rassistisch gemeint gewesen, und nicht als Aufforderung, die Ehre bis zum letzten Blutstropfen zu verteidigen. Nun, seit Aids hat das Blut als Reinheitssymbol etwas an Strahlkraft verloren, und der Ehre bekommen die Ehrenmorde nicht gut. Was schade ist, Ehre sollte durchweg positiv besetzt sein.</p>
<p>Also, Blut und &#8211; hier räuspere ich mich sicherheitshalber &#8211; Ehre darf man nur sagen, wenn zwischen den beiden Begriffen mehr als nur &#8220;und&#8221; steht, die Worte an sich sind nicht verboten. Aber &#8220;Blood and Honour&#8221; ist doch nicht deutsch &#8211; wie kann man glauben, daß echte deutsche Nationalsozialisten sich jemals einen nichtdeutschen Claim &#8211; Verzeihung, Wahlspruch &#8211; gegeben hätten? So gesehen ist es beruhigend, dass <a href="http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&amp;comefrom=scan&amp;r=378714" target="_blank">der BGH</a> das Urteil aus Gera aufgehoben hat. Unsere Gesetze reichen ja hin zur Ächtung von Gewaltverherrlichung, mehr als ausreichend. Ob hier 100 T-Shirts alleine ausreichen, ist wiederum zu bezweifeln.</p>
<p>Und das zeigt die ganze Tragik des <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html" target="_blank">§86a StGB</a> &#8211; es geht ja nur um Kennzeichen. Hakenkreuze, Hitlergruß, Reichskriegsflaggen, SS-Runen. Um Schlupflöcher zu stopfen steht da nichts von &#8220;Nazis&#8221;. Aber jeder denkt an Nazis, denn noch nie wurde der §86a auf Hammer und Sichel, Hammer und Zirkel, Pentagramme oder sonstige Symbole notorischer Gegner unserer Verfassung angewandt. Und somit ist die Strafverfolgung einseitig, tabuorientiert, dogmatisch, irrational. Das hätten wir nicht mehr nötig &#8211; unserer Demokratie drohen die Gefahren aus ganz anderer Richtung. Also, schaffen wir den 86a doch einfach ab.</p>
<p>Das wäre auch insofern nicht schlecht, als sogar amtierende Justizminister mit der Anwendung des Paragraphen überfordert waren. Eine ehemalige Justizministerin wollte verhindern, daß jemand die Domain &#8220;Reichskriegsflagge.de&#8221; eintragen lassen könne. Dabei darf man das Wort durchaus verwenden. Nur eben die Fahne nicht. Das wollte sie nicht einsehen, aber <a href="http://www.reichskriegsflagge.de/" target="_blank">es gibt die Domain</a>. Harmlos, wie es scheint, aber es geht ja auch um die kaiserliche Reichskriegsflagge, die ist ja sowieso nicht verboten, oder? Also weg mit dem 86a und weg mit seiner Anwendung in der heutigen Form, dann erschrickt niemand mehr über spiegelverkehrte Hakenkreuze auf seinem indischen Teppich und <a href="http://www.stern.de/lifestyle/mode/esprit-knoepfe-mit-hakenkreuz-muster-574318.html" target="_blank">geflochtene Lederknöpfe werden nicht mehr skandalisiert</a>.</p>
<p>Für die Zahlenmystiker: Es ist kein Zufall, daß dieser Paragraph überhaupt bei 86 gelandet ist. Wie man anläßlich dieser sinistren C18-Deutung als &#8220;Combat Adolf Hitler&#8221; lernt, steht also 18 für AH. Adolf Hitler. Wir wußten das schon seit <a href="http://www.svb.bayern.net/2008/05/30/die-grunbraune-bierverschworung/" target="_blank">der grünbraunen Bierverschwörung</a>. &#8220;HH&#8221; steht für Heil Hitler, Hamburg ist entlarvt. Amtlich war der Entwurf vermutlich so beschriftet:</p>
<p class="finish">&#8220;Hitler, Führer, Adolf&#8221;. Also §86a.</p>
<p>Bildquelle: <a href="http://www.bildblog.de/1995/warum-verbietet-niemand-dieses-hakenkreuz/" target="_blank">Bildblog, lesenswerter Beitrag</a> über ein krasses Eigentor.</p>
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		<title>Feiglinge!</title>
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		<pubDate>Sat, 16 May 2009 21:56:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>svb</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eine Zensur findet nicht statt. Das geht heute subtiler. Man braucht eine Drohkulisse, also eine Prise Nötigung, und einen Unternehmer, der sich beeindrucken läßt. Was ist passiert? Da hat sich Thorsten Förster, ein Blogger, eine kleine nette Bildsatire ausgedacht. Damals wusste ich noch nichts von ihm, ich war nur über die Seite gestolpert und habe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.svb.bayern.net/wp-content/uploads/2009/05/seite_gesperrt.png"><img class="alignleft size-medium wp-image-1189" title="seite_gesperrt" src="http://www.svb.bayern.net/wp-content/uploads/2009/05/seite_gesperrt-259x299.png" alt="seite_gesperrt" width="259" height="299" /></a>Eine Zensur findet nicht statt. Das geht heute subtiler. Man braucht eine Drohkulisse, also eine Prise Nötigung, und einen Unternehmer, der sich beeindrucken läßt.</p>
<p>Was ist passiert? Da hat sich Thorsten Förster, ein Blogger, eine kleine nette Bildsatire ausgedacht. Damals wusste ich noch nichts von ihm, ich war nur über die Seite gestolpert und habe sie damals <a href="http://www.svb.bayern.net/2009/03/26/ceterum-censeo-zensur-und-zetern/" target="_blank">hier im Blog</a> erwähnt. Im Vorfeld der Diskussionen um das berüchtigte Stoppschild des BKA fanden viele die Aktion sehr witzig, die Seite wurde auch von anderen erwähnt.</p>
<p>Viele fanden es auch mutig. <span id="more-1188"></span>Ich nicht. Ich habe noch viel Restvertrauen in diesen Staat. Aber nicht jeder traut unserem Staat so viel Gefühl für Verhältnismäßigkeit zu, nicht sofort blindwütig loszuschlagen, sondern erst einmal zu prüfen, ob es nicht besser wäre, Spott zu ertragen und sich an der Kreativität und Intelligenz seiner Bürger zu freuen als wieder Steinewerfer auf den Straßen zu sehen und &#8220;Autonome&#8221;, die nicht mehr glauben, mit Argumenten und Überzeugungsarbeit in unserem Staat etwas zu bewirken.</p>
<p>Die Satire war handwerklich gut gemacht. Sie sah aus wie eine Seite des Innenministeriums, aber an jeder Stelle, an der man näher hinsah, war sofort klar, dass es sich um eine Karikatur handelte. Das dachte sich wohl auch das Innenministerium und überlegte vermutlich, was der Weg des geringsten Widerstands sein mochte. Eine einstweilige Verfügung? Zu groß die Gefahr, daß sich das Gericht totlacht. Direkt bei dem als solchen angesehenen Störer? Zu umständlich. Das ist ja ein intelligenter Mensch, der bereits zu erkennen gab, hier nicht auf der Linie der Regierung zu stehen. Sowas kann leicht schiefgehen. Aber da ist ja noch jemand. Der Provider! Der kann ja Seiten sperren. Sagen die doch selber: Man braucht kein Stoppschild. Wenn Inhalte illegal sind, nimmt sie der Provider in fast allen Ländern dieser Erde vom Netz, wenn man ihm nur Bescheid gibt.</p>
<p>Aber das ist auch zu mühsam. Der Provider ist ja vielleicht ein aufrechter Unternehmer, der geheime Absprachen mit der &#8220;Obrigkeit&#8221; nicht goutiert. Also nehmen wir ihn nicht an Bord, sondern greifen einfach an. Wie im Mittelalter, man zeigt dem Delinquenten einfach die Folterwerkzeuge. Meist bricht er da schon zusammen. Und so war es hier auch: Der Provider ergriff das Hasenpanier, als ihm mitgeteilt wurde, gegen ihn werde nun als &#8220;Mitstörer&#8221; ermittelt. Was daran schlimm ist? Zunächst nichts, aber dann gibt man dem Provider eine Zeichnung, was die Polizei vielleicht unter Beweissicherung versteht: Einfach alle Server aus dem Rechenzentrum mitnehmen. Das hält ein Provider natürlich nicht aus.</p>
<p>War das wirklich so? Ich weiß es nicht, ich war nicht dabei. Ich habe nur die Erklärung des betroffenen Providers gelesen (<a href="http://forum.df.eu/forum/showthread.php?t=52304" target="_blank">hier ist das Dokument</a>). Und gesehen, daß er wirklich seinen Kunden einfach abgeschaltet hat. Klick, aus. Das ist natürlich keine Zensur. Das ist etwas viel peinlicheres.</p>
<p>Wenn ich sage, ich war nicht dabei, ist das nur die halbe Wahrheit. Ich war dabei. Nicht hier. Aber bei einer anderen Aktion. Das ist nun etwa eine Dekade her. In den Jahren 1996 &#8211; 98 gab es immer wieder Razzien in Rechenzentren. Server wurden beschlagnahmt, da auf ihnen angeblich kinderpornographisches oder politisches oder gegen Urheberrechte verstoßendes Material läge. Nach ein paar Monaten bekam man angeblich die Server erst wieder, mir ist kein Fall bekannt, wo es dann auch zu einem Verfahren gekommen wäre, sieht man mal von dem spektakulären <a href="http://www.czyslansky.net/?p=694" target="_blank">Verfahren gegen den Compuservechef Felix Somm</a> ab. In dieser Zeit fanden bei uns regelmäßig Übungen für unsere Mitarbeiter statt &#8220;Verhalten im Fall einer Polizeiaktion in unserem Rechenzentrum&#8221;. Die Rechtslage war unklar, viel unklarer als heute. Es gab Politiker, die ernsthaft forderten, dass Provider sich jedes Dokument ansehen sollten, das durch ihre Leitungen transportiert würde. Dieselben Gscheithaferl forderten natürlich auch vehement die Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses. Und man sah einen Zwischenspeicher als eigenständigen Inhaltslieferanten an, sei es ein Proxycache, sei es ein Newsserver.</p>
<p>Blühender Blödsinn, alles miteinander. In dieser Zeit bekam ich einen Brief, gegen mich (persönlich!) werde ermittelt wegen des &#8220;Anfangsverdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung&#8221;. Bezaubernd. Ein Brief vom Generalbundesanwalt, natürlich nicht persönlich, aber gleichwohl nicht geeignet, mir den Tag zu versüßen. Aber halt! Die Lösung war miterwähnt: Sollten wir den Zugang zu einem gewissen Server im Holland sabotieren (da stand &#8220;sperren&#8221;), würden diese Ermittlungen eingestellt. Schön, daß das Internet nicht einfach blockiert werden kann. Wir haben die Seiten gesperrt und aller Welt mitgeteilt, daß das nichts bringe, wofür hier nun der Beweis erbracht werde. Erstaunlicherweise interessierte das kaum eine Zeitung, gemeldet wurde lediglich, die betroffenen Provider hätten ein Einsehen gehabt. Wofür wir auch noch zum Gespött des Internet wurden, man hielt uns vor, unsere Sperren seien (a) nicht legitim und (b) sowieso unwirksam. Mei, kann ich als Oberbayer hier nur sagen, mei, sag ich doch.</p>
<p>Hier liegt der Fall anders. Niemand regt sich weltweit auf über eine verschwundene Spaßseite. Niemand setzt einen Spiegelserver auf. Obwohl&#8230; bei mir hier ist die Seite ja immer noch zu sehen. Und ich hatte sie via <a href="http://blog.fefe.de/" target="_blank">fefe</a> von <a href="http://wemaflo.net/" target="_blank">wemaflo</a>. Vorsichtshalber weise ich darauf hin, es handelt sich immer noch um eine Satire. Sollte jemand ein Beweissicherungsverfahren planen: Ich bestreite nicht, dass ich diese Seite hier zur Illustration meines kleinen Artikels verwende und berufe mich außerdem auf Art. 5 GG. Ein bißchen mehr Humor schadet unserer Politik nicht. Sollten Sie dies anders sehen, sagen sie bitte Bescheid, dann nehmen wir eben <a href="http://bmi.pifo.biz/?http://www.svb.bayern.net/" target="_blank">diese Seite</a>. Sie ist etwas plumper gemacht (&#8220;Bundesministerium für Zensur und Repression und das alles&#8221; ist nur ein zehntel so hübsch wie früher), aber nun sieht auch jeder Idiot, daß es eine Satire ist. Sollten Sie dies anders sehen, bitte sehr, in meinem Blog hier ist ein Impressum, Sie müssen keine</p>
<p class="finish">Razzia in unserem Rechenzentrum machen.</p>
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		<title>Doppel-Namen</title>
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		<pubDate>Tue, 05 May 2009 13:26:44 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Süddeutschen entnehmen wir, das Bundes&#173;ver&#173;fassungs&#173;gericht hat ent&#173;schie&#173;den: Drei&#173;fach&#173;namen bleiben un&#173;zu&#173;läs&#173;sig. Der Planet ist gerettet. Das Gericht tut einem schon leid, mit einer so trivialen Sache seine Zeit ver&#173;plem&#173;pern zu müssen. Um was ging es? Manche Menschen tun sich schwer, ihren Namen aufzugeben, wenn sie heiraten. Einige wenige sind auch er&#173;leich&#173;tert, einen be&#173;la&#173;sten&#173;den Namen los&#173;zu&#173;wer&#173;den, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-1136" title="180502MUC916.jpg" src="http://www.svb.bayern.net/wp-content/uploads/2009/05/mueller-luedenscheid-300x192.jpg" alt="180502MUC916.jpg" width="300" height="192" />Der <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/829/467403/text/" target="_blank">Süddeutschen</a> entnehmen wir, das Bundes&shy;ver&shy;fassungs&shy;gericht hat ent&shy;schie&shy;den: Drei&shy;fach&shy;namen bleiben un&shy;zu&shy;läs&shy;sig. Der Planet ist gerettet. Das Gericht tut einem schon leid, mit einer so trivialen Sache seine Zeit ver&shy;plem&shy;pern zu müssen. Um was ging es?</p>
<p>Manche Menschen tun sich schwer, ihren Namen aufzugeben, wenn sie heiraten. Einige wenige sind auch er&shy;leich&shy;tert, einen be&shy;la&shy;sten&shy;den Namen los&shy;zu&shy;wer&shy;den, <span id="more-1132"></span>aber im all&shy;ge&shy;mei&shy;nen ist ein neuer Name schon eine starke Zäsur. Manche Paare einigen sich auch auf einen ge&shy;mein&shy;sa&shy;men Ehe&shy;­namen, der beide Namen ent&shy;hält. So ent&shy;stehen Dop&shy;pel&shy;namen, die dann auch an Kinder wei&shy;ter&shy;ge&shy;ge&shy;ben werden, folgt man der Logik, dass in einer Familie min&shy;de&shy;stens der Name alle ver&shy;eint. Doppel&shy;namen sind Namen, die aus zwei Be&shy;stand&shy;teilen be&shy;stehen, die wie&shy;de&shy;rum mit einem Binde&shy;strich zu&shy;sam&shy;men&shy;ge&shy;halten werden. Be&shy;kannte Ver&shy;treter sind der Herr Müller-Lüden&shy;scheid, welcher sein Bad mit Herrn Dr. Klöbner teilen muss und nicht bereit ist, seine Ente zu Wasser zu lassen (Loriot). Be&shy;ein&shy;druckend wird das, wenn zwei lange Namen an&shy;ein&shy;an&shy;der&shy;ge&shy;reiht werden. Was gerade eine Hommage an Frau Leut&shy;heusser-Schnarren&shy;berger ist. Oder Frau Noelle-Neu&shy;mann, die den Doppel&shy;namen schon allein in ihre Ehe mit Herrn Maier-Leib&shy;nitz brachte. Und sich bis zu seinem Tod Noelle-Neu&shy;mann-Maier-Leib&shy;­nitz  nannte. Aber selbst in seiner über&shy;wäl&shy;ti&shy;gen&shy;den Vier&shy;fach&shy;form hat sie nicht mehr Buch&shy;staben, als Frau Leut&shy;heusser-Schnarren&shy;berger.</p>
<p>Andere Länder, andere Sitten: In der Schweiz behält die Frau ganz selbst&shy;ver&shy;ständ&shy;lich ihren Namen und kombi&shy;niert ihn mit dem ihres Mannes. An die Kinder wird nur der Familien&shy;name ver&shy;erbt. Meine Groß&shy;mutter erzählte gerne einen Witz. Sie möge mir ver&shy;zei&shy;hen, dass ich ihn aus&shy;plaudere, meine Groß&shy;mutter empfand ihn als un&shy;an&shy;ständig. Nun, meine Groß­mutter ist 1899 ge&shy;boren, das er&shy;klärt das. Es geht um ein junges Mädel, das völlig ver&shy;heult darum bittet, ihren Namen ändern zu dürfen. Sie heiße &#8220;Hösli&#8221;. Ein häufiger Name in der deutschen Schweiz. Das Problem ist ihre Ver&shy;lobter, der ist aus dem Tessin. Also aus dem Teil der Schweiz, in dem italie&shy;nisch ge&shy;sprochen wird. Und wie heißt der? &#8220;Ganzone&#8221;!!!</p>
<p>Zurück nach Deutschland&#8230; Wo genau ist  das Problem? Der ehemalige Post&shy;mini&shy;ster Schwarz-Schilling brachte es gerade mal auf drei Silben. Was ge&shy;fühlt kürzer ist als Ober&shy;maier, Mitter&shy;maier, Nieder&shy;meier. Alles aber keine Doppel&shy;namen. Fest&shy;zu&shy;halten ist, auch der Binde&shy;strich ist kein Garant für Doppel&shy;namen. Als Beweis führe ich das Haus Löwen&shy;stein-Wert&shy;heim an. Nicht durch Heirat, also durch Fusion, sondern durch Auf&shy;teilung ent&shy;standen dort be&shy;ein&shy;drucken&shy;de Namen mit vielen Binde&shy;strichen. Als <em>pars pro toto</em> möge der deutsche Schrift&shy;steller, Jour&shy;nalist und Politiker <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Hubertus_Prinz_zu_Löwenstein-Wertheim-Freudenberg" target="_blank">Huber&shy;tus Prinz zu Löwen&shy;stein-Wert&shy;heim-Freu&shy;den&shy;berg</a> dienen.</p>
<p>Elisabeth Prinzessin zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg heiratete übrigens Otto Kon&shy;stantin Prinz zu Sayn-Witt&shy;gen&shy;stein-Berle&shy;burg, zu An&shy;fang des ver&shy;gan&shy;ge&shy;nen Jahr&shy;hun&shy;derts. Be&shy;mer&shy;kens&shy;wert daran ist an dieser Stelle, daß sich die beiden bereits 1923 scheiden ließen. Un&shy;be&shy;stätigt die Mel&shy;dung, nach der der Schei&shy;dungs&shy;grund war, daß die Prin&shy;zes&shy;sin auf einen &#8220;Doppel&shy;namen&#8221; be&shy;stan&shy;den habe: Sayn-Witt&shy;gen&shy;stein-Ber&shy;le&shy;burg-Löwen&shy;stein-Wert&shy;heim-Freuden&shy;berg. Nun gut, nicht un&shy;be&shy;stätigt, ich geb&#8217;s zu, das war Quatsch. Ich habe keine Ahnung, warum diese Ehe in die Brüche ging. Aber man sieht doch sehr schön, ab einer ge&shy;wissen Länge des Namens wird&#8217;s wun&shy;der&shy;lich. Das weiß jeder Bub, der die Aben&shy;teuer des Kara ben Nemsi verfolgt hat und dort Hadschi Halef Omar ben Hadschi Abbul Abbas ibn Hadschi Dawuhd al Gossarah be&shy;geg&shy;net ist.</p>
<p>Jeder soll nach seiner Façon selig werden. Wieso hat das Bundes&shy;ver&shy;fassungs&shy;ge&shy;richt die doch sehr be&shy;rech&shy;tig&shy;te Bitte eines Ehe&shy;paars ab&shy;ge&shy;lehnt, ihre Namen an&shy;ein&shy;an&shy;der&shy;zu&shy;hängen, nur weil einer der beiden Namen bereits ein Doppel&shy;name war? Die Er&shy;klä&shy;rung ist ver&shy;mut&shy;lich ein&shy;fach, auch wenn ich ge&shy;stehe, daß ich spe&shy;ku&shy;liere, ich habe das Ur&shy;teil nicht ge&shy;lesen. Der Familien&shy;name darf ja wohl amt&shy;lich ge&shy;sehen eine be&shy;stimm&shy;te Länge nicht über&shy;schrei&shy;ten, sonst müßten alle Deutschen längere Pässe be&shy;kom&shy;men oder in Einzel&shy;fällen auf winzige Schriften aus&shy;weichen im Ausweis. Amt&shy;liche Formu&shy;lare bräuch&shy;ten Er&shy;gänzungs&shy;blätter. Bereits in wenigen Ge&shy;nera&shy;tio&shy;nen entstehen Namen, die allein bereits jede Daten&shy;bank das Fürchten lehren. Gehen wir mal von &#8220;Wittgen&shy;stein&#8221; aus, also 12 Buch&shy;staben. Nehmen wir ver&shy;ein&shy;fachend an, daß die Nach&shy;namen durch&shy;schnitt&shy;lich ähn&shy;liche Länge haben. Die Kinder tragen den Doppel&shy;namen und heiraten andere Doppel&shy;namen&shy;träger. Und so weiter. Nach nur zehn Ge&shy;nera&shy;tionen ist der Name 24.576 Zeichen lang &#8211; die 1023 Binde&shy;striche nicht mit&shy;ge&shy;zählt. Und das wie&shy;de&shy;rum sind fünf dicht be&shy;schrie&shy;bene DIN/A4-Seiten.</p>
<p>Weh dem Standes&shy;beamten, der diese Ehe be&shy;ur&shy;kun&shy;den mußte. Er darf ja nicht &#8220;usw.&#8221; sagen &#8211; irgend&shy;wo ist Schluß. So ge&shy;sehen ist das Ur&shy;teil weise. Aber ist es auch ge&shy;recht? Na klar. Nie&shy;mand hindert die beiden Ehe&shy;leute, sich so zu nen&shy;nen, wie sie wollen. Sie können sich auf&shy;klapp&shy;bare Visiten&shy;karten drucken, zwei&shy;flüge&shy;li&shy;ge Haus&shy;türen ein&shy;bauen, damit das Namens&shy;schild an die Haus&shy;tür passt und an&shy;son&shy;sten das Urteil des Bundes&shy;ver&shy;fassungs&shy;ge&shy;richts als inter&shy;essante Er&shy;fahrung in ihr Bücher&shy;regal stellen (aus dem wegen Über&shy;größe die Familien&shy;chronik heraus&shy;zu&shy;fallen droht).</p>
<p>Nach einigen Jahren, maximal dreißig, ist der Name ein&shy;ge&shy;bürgert. Späte&shy;stens dann wird er ein&shy;ge&shy;tragen werden <em>müssen</em>. Wenn die Ehe&shy;leute dann immer noch meinen, sowas müsse mit dem</p>
<p class="finish">Segen unserer Verfassung stattfinden.</p>
<p><em>Bildquelle: Loriot</em></p>
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		<title>Juristenpuzzle</title>
		<link>http://www.svb.bayern.net/2008/10/15/juristenpuzzle/</link>
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		<pubDate>Wed, 15 Oct 2008 18:24:32 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Selten, wirklich selten, kann es zu einer Situation kommen, in der Juristen nicht wirklich weiterkommen: Die Rede ist von echten Gesetzeslücken. Meist haben diese mit technischen Neuerungen zu tun. So gab es in alten Zeiten tatsächlich Diskussionen darüber, ob man Strom stehlen könne. Das Problem entzündete sich hauptsächlich an der Frage, ob Strom eine Sache [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignright size-full wp-image-222" style="float: right;" title="justitia1" src="http://www.svb.bayern.net/wp-content/uploads/2008/09/justitia1.jpg" alt="Justitia" width="160" height="315" />Selten, wirklich selten, kann es zu einer Situation kommen, in der Juristen nicht wirklich weiterkommen: Die Rede ist von echten Gesetzeslücken. Meist haben diese mit technischen Neuerungen zu tun. So gab es in alten Zeiten tatsächlich Diskussionen darüber, ob man Strom stehlen könne. Das Problem entzündete sich hauptsächlich an der Frage, ob Strom eine Sache ist. Der Laie staunt: Wer seinen Stromzähler überbrückt, erschleicht sich Leistung. Der Jurist runzelt die Stirn und sagt &#8220;Es kommt darauf an&#8221;&#8230; und damit wird es spannend.</p>
<p>Nun also das Internet, neue Technik und damit prädestiniert für zerbrochene Juristenköpfe und mitunter putzige Kapriolen:</p>
<p><span id="more-235"></span></p>
<ul class="gold">
<li>Sind EMails Briefe? Sind sie es, unterliegen sie dem Briefgeheimnis. Sind sie es nicht, was sind sie dann &#8211; Faxe? Oder allgemeiner einfach Telekommunikation? Sind EMails <em>Sachen</em>? Wohl eher nicht! Wie lächerlich ist es dann, wenn im Abspann einer EMail steht, dass sie Eigentum des Absenders bleibt&#8230; Aber solche Abspanne (&#8220;<em>disclaimer</em>&#8220;) sind ohnehin lächerlich: &#8220;Wehe Sie lesen das, wenn es nicht für Sie bestimmt ist&#8221; etc. Muß man Logik studiert haben, um das als (unfreiwilligen) Scherz zu entlarven? Aber wieso sind es gerade die Disclaimer von Anwälten, in denen solch ein Unsinn steht?</li>
<li>Unterliegt ein VoIP-Telephongespräch dem Fernmeldegeheimnis? So abwegig ist die Überlegung nicht, sieht man sich die Entwicklung von VoIP an: Zuerst war da die EMail. Dann der Chat &#8211; Textmitteilungen, die nicht asynchron wie bei Mail verschickt werden, sondern typischerweise zwischen Menschen ausgetauscht werden, die gleichzeitig vor dem Rechner sitzen. Dann kam Voicemail, wieder asynchron, also gesprochene Emails. Heute ist meist profan der Anrufbeantworter damit gemeint, aber die Idee, via Chat-Programm nicht nur Texte, sondern auch beliebige Dateien, <em>also auch Gesprochenes,</em> auszutauschen, ist älter als der Name VoIP. Also wo bitte genau beginnt das Telephon­gespräch? Oder haben wir einen Fall für unscharfe Prädikate, einer schönen Anwendung der mehrwertigen Logik?</li>
<li>Ist eine EMail, die digital unterschrieben ist, aber nicht konform zum Signaturgesetz, unterschrieben? Wirkungsvoll? Wer darf das entscheiden, der Empfänger allein? Oder muss es zu einer Übereinkunft Sender-Empfänger gekommen sein? Absurd? Nicht wirklich &#8211; zum Nachweis von Betriebsausgaben genügt die Vorlage einer Rechnung. Die kann auch per EMail ins Haus geflattert sein. Nur wenn man auch die Umsatzsteuer wiederhaben will, kommt es auf einmal darauf an, dass diese Rechnung unterschrieben ist. Und zwar nicht mit irgendeiner Norm, <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_Privacy_Guard" target="_blank">GPG</a> dürfte die bekannteste sein, nein, es muss das deutsche Signaturgesetz sein. Was wiederum bedeutet, dass viele Unternehmen Eingangsrechnungen einfach ausdrucken. Jetzt gelten sie wieder. Nun ja, nicht wirklich, aber man kann sie nicht mehr unterscheiden von gültigen Papierrechnungen. Die auch gefaxt werden dürfen. Es spielt also eine Rolle, in welcher Reihenfolge die Tätigkeiten ausgeübt werden: &#8220;Ausdrucken, schicken, abheften&#8221; oder &#8220;Schicken, ausdrucken, abheften&#8221;. Was aber sicher geht: &#8220;Schicken, ausdrucken, zurückschicken, wieder zurückschicken, abheften&#8221;. Abstrus.</li>
<li>Ist eine Domain (irgendeinname.de) eine Sache? Zum Beispiel im Sinne von etwas, das man pfänden kann? Da bin ich nicht auf dem laufenden, da ich mich nach fünfzehn Jahren Diskussionen eben gerade ein paar Wochen nicht damit beschäftigt habe.</li>
<li>Wer haftet im Netz für Inhalte? Was passiert, wenn jemand in einem Land etwas macht, was dort erlaubt, hier aber verboten ist &#8211; macht der sich hier strafbar? Etwa sogar, ohne es zu wissen? Verkauft ein Pole einem Amerikaner eine deutsche Reichskriegsflagge via bebilderter Anzeige im Internet, so ist das in den USA legal und in Polen auch. Da man die Bilder aber auch in Deutschland anschauen kann &#8211; hier ist es verboten, eine Reichskriegsflagge abzubilden &#8211; sollte sich der Pole hüten, seinen nächsten Frankreichurlaub mit der Eisenbahn oder dem Auto anzutreten. Völlig überspitzt? Das dürfte der Chef von XS4ALL anders sehen. XS4ALL ist ein holländischer Provider. Auf dessen Servern lag die radikale und hier nicht weiter diskutierte Zeitung &#8220;radikal&#8221;, aber, und das halten wir fest, legal nach holländischem Recht. Die Bundesanwaltschaft forderte den Holländer auf, die Seiten zu entfernen, widrigenfalls er mit seiner Verhaftung rechnen müsse. Da wir uns schlecht leisten können, schon wieder in Holland einzumarschieren, kann sie nur gemeint haben, sie werde ihn verhaften lassen, sobald er deutschen Boden betrete.</li>
<li>Und zuguterletzt: Der WLAN-Zugang zum Internet. Ist es strafbar, sich in ein ungeschütztes Netz einzuklinken? Und: Ist es strafbar, ein solches zu betreiben? Oder nur fahrlässig? Wer haftet überhaupt für die Nutzung eines Internetzugangs, der Nutzer oder der Betreiber? Oder der Provider?</li>
</ul>
<p id="handy_wlan">Diese Fragen im Zusammenhang mit WLAN-Zugängen sind mit Sicherheit noch nicht abschließend beantwortet. Wie wird man jemanden beurteilen, der ein Gerät mit sich führt, das ihm automatisch alle offenen Netze der Umgebung zeigt und sich dort einwählt? Ist das strafbar? Nun, mindestens ein Richter (Fundstelle taz, siehe unten) erkennt darin das Ausspähen von Daten. Wie bitte? Auflösung: Der WLAN-Router (i.e. das &#8220;Kasterl, das ein Endgerät ins Netz aufnimmt und mit dem Internet und dem Internen Netz verbindet) gibt dem Eindringling ja eine Adresse. Aus dem internen Adresspool. Intern. Na also. Man hofft, dass alle Gerichte so restriktiv mit schützenswerten Daten umgehen, denn, was da ausgespäht wird, schaut höchstwahrscheinlich so aus:</p>
<p style="font-size:2em; text-align:center;"><tt>192.168.0.3</tt></p>
<p>Sehr schützenswert. Und wie sieht es mit diesem Gerät aus, das die Zugänge ausspioniert? Wer so ein Gerät hat, kann seine üblen Absichten doch kaum verleugnen. Ich habe so ein Gerät. Der Volksmund nennt es Handy. Ein Glück, dass man mit etwas Sachverstand dafür sorgen kann, dass das Handy die Sucherei unterläßt. Gut, telephoniert man eben auch zuhause teuer über GSM, aber noch besser als schwedische Gardinen. Die ihren Namen übrigens simplerweise von der schwedischen Stahlindustrie haben, das hätten auch Krupp-Gardinen sein können.</p>
<p>An den Haaren herbeigezogen? Nun, in der <a href="http://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/polizei-erwischt-schwarzsurfer/" target="_blank">taz liest man dazu eine auffällige Geschichte</a>&#8230;</p>
<blockquote><p>Denkbar sei, dass der Mann einen Internetzugang nutzen wollte, ohne dafür zu bezahlen. Es werde ebenfalls geprüft, ob der Mann „Daten ausgespäht“ oder mit seiner „Funkanlage“ Nachrichten abgehört habe – so heißt es im Juristendeutsch in den Paragraphen aus insgesamt drei Gesetzen, die für das W-Lan-Surfen in Frage kommen.<br />
(&#8230;) Bekannt geworden ist in Fachkreisen ein Wuppertaler Richterspruch: Der Richter verwarnte im Jahr 2007 einen Schwarzsurfer – und zog dessen Laptop als „Tatwerkzeug“ ein. Der Mann habe vom Router eine IP-Adresse zugewiesen bekommen, urteilte das Gericht – das sei unbefugtes Abhören personenbezogener Daten.</p></blockquote>
<p>Immerhin werden Leute festgenommen und Laptops &#8220;eingezogen&#8221; &#8211; das ist de facto eine Strafe im vierstelligen Bereich. Aber wie sieht es mit der Gegenseite aus? Haben wir nicht gelernt, dass ein Grundstück ohne Zaun und ein Haus mit offener Eingangstür einen Einbruch unmöglich macht, da es nichts gibt, in was man <em>einbrechen</em> könnte? Und wenn nun jemand im Haus steht und jedem Neuankömmling zuruft &#8220;Dich nenn ich jetzt Gast_001&#8243; (den nächsten 002 etc.) &#8211; ist das dann wirklich Ausspähen? Ist nicht vielmehr der, der seinen Besitz so nachlässig sichert, der Übeltäter? Darüber gibt es bereits einen Artikel von <a href="http://www.netzheimer.de/wp/2008/07/24/offen-fur-alles/" target="_blank">Netzheimer</a>, dem nichts hinzuzufügen ist.</p>
<p>Somit ist die Lösung klar: Die Provider sind natürlich schuld. Wie das kommen wird, weiss ich noch nicht, aber wer aus Gras Bäume machen kann, kann auch aus elektromagnetischen Schwingungen Sachen machen:</p>
<blockquote>
<h3 id="bambus">Bambus</h3>
<p>Ein Grundstückseigentümer hatte die Bambussträucher auf eine Höhe von fünf Metern wachsen lassen, ohne sich um den Grenzabstand zu bekümmern. Der Nachbar hatte daraufhin gefordert, das Gewächs auf eine Höhe von 1.80 m zurück zuschneiden. Obwohl es sich bei Bambus aus botanischer Sicht  um ein Grasgewächs handle, ist es juristisch nach Auffassung des Gerichts als Gehölz einzuordnen, welches unter das Nachbarschaftsgesetz falle. Entscheidend sei, dass Bambus auch Stämme bilde.</p></blockquote>
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		<title>Das Ende der Welt</title>
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		<pubDate>Sun, 31 Aug 2008 13:52:41 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Es gibt viele Theorien, wie unsere Welt untergehen könnte. Aufgewachsen mit der Gewissheit, niemals erwachsen zu werden, da vorher bereits ein weltweiter Atomkrieg alle Menschen auslöscht, schockiert mich nichts so leicht. Nach einem Atomkrieg, so die herrschende Meinung damals, überleben nur Kakerlaken und Ameisen. Kakerlaken und Ameisen überleben aber nicht mehr, wenn ein großer Meteorit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignright size-medium wp-image-213" title="lhc" src="http://www.svb.bayern.net/wp-content/uploads/2008/08/lhc-300x225.jpg" alt="Large Hadron Collider" width="300" height="225" />Es gibt viele Theorien, wie unsere Welt untergehen könnte. Aufgewachsen mit der Gewissheit, niemals erwachsen zu werden, da vorher bereits ein weltweiter Atomkrieg alle Menschen auslöscht, schockiert mich nichts so leicht. Nach einem Atomkrieg, so die herrschende Meinung damals, überleben nur Kakerlaken und Ameisen.</p>
<p><span id="more-212"></span></p>
<p>Kakerlaken und Ameisen überleben aber nicht mehr, wenn ein großer Meteorit die Erde trifft und die Menschheit auslöscht. Dies wurde mehrfach vorhergesagt, das letzte mal erst vor kurzem. Eingetroffen ist es nicht, was ich den Propheten jedoch nicht weiter übelnehme: Umgekehrt wäre es ärgerlicher. Der nächste gefährliche Brocken, <em>von dem wir wissen, </em><a href="http://www.astronews.com/news/artikel/2004/12/0412-020.shtml" target="_blank">kommt im 21 Jahren</a> und trifft uns mit einer Wahrscheinlichkeit, die reichlich ungemütlich ist, 1 zu 60. Wenn die Quelle denn stimmt. Ich tröste mich mit dem Ausruf des Optimisten: Tausende von Jahren ist es gutgegangen, wieso sollte es diesmal schiefgehen? Oder sollte ich doch noch schnell in Altötting ein Kerzerl anzünden und an die Dinosaurier denken?</p>
<p>Wie es auch ausgeht, das Leben geht weiter, mindestens die Mikroben überleben einen <em>Deep Impact</em><em>. </em>Da mußte sich die Menschheit etwas sichereres einfallen lassen, eine Katastrophe kosmischer Dimension, ein Ding, das gefährlicher ist als alles, was wir uns ausmalen können: Wir bauen uns ein Schwarzes Loch.</p>
<p>Science Fiction? Nein, Realität. Niemand hat so richtig aufgepasst, als es vor etwa hundert Jahren hieß, die Physiker entfernten sich von der Welt, wie wir sie kennen und begreifen. Quarks, Quanten und Strings haben es geschafft, dass niemand mehr nachvollziehen kann, was Physiker treiben. Was die Wissenschaftler letztlich der Kontrolle durch die Gesellschaft entzieht.</p>
<p>Also ein Schwarzes Loch. Was braucht man dazu? Einen Teilchenbeschleuniger, am besten einen großen. Oder am besten gleich den größten der Welt, den <a href="http://www.astronews.com/news/artikel/2004/12/0412-020.shtml" target="_blank">Large Hadron Collider des CERN</a>. Und einen Anwalt, denn, wie nicht anders zu erwarten, gibt es Leute, die verhindern wollen, dass wir alle Richtung Genf gesaugt werden und in einem Schwarzen Loch enden. Aber das Gericht hat den Physikern das Recht zugestanden, der Menschheit einen weiteren Weg zu eröffnen, sich selbst zu vernichten. Einen Weg im übrigen, der ohne den Roten Knopf auskommt, der während meiner KIndheit immer als Symbol für das Ende herhalten mußte. Nein, wenn alles am 10. September so abläuft, wie es manche Physiker meinen, dann beginnt da das Ende der Welt und kann nicht gestoppt werden. Ein Ende, von dem niemand etwas erfahren wird. Was in ein Schwarzes Loch fällt, unterliegt einem eigenen Ereignishorizont. Das bedeutet, daß keine Information von innen nach außen dringen kann, da die Schwerkraft so groß ist, dass nichts dem Loch entkommen kann. Nicht einmal das Licht.</p>
<p>Aber vielleicht gelingt ja eine ökonomische Nutzung der Schwarzen Löcher: Man könnte zum Beispiel in Zukunft auf die Endlagerung von verbrauchten Kernbrennstäben verzichten. Oder alles war ein großer Irrtum und es passiert gar nichts? Oder wir haben schon längst Schwarze Löcher und sie sind harmlos. Irgendwo müssen ja die ganzen BIC-Feuerzeuge und Kugelschreiber sein, die man nie aufbraucht. Immer längst vor deren natürlichem Ende hat man ein neues zur Hand. Somit müßte der Boden von diesen Feuerzeugen bedeckt sein. Ist es aber nicht.</p>
<p>Mit all diesen Informationen ausgestattet taten sich die Richter nicht schwer <a href="http://www.heise.de/newsticker/Keine-Angst-vor-dem-Weltuntergang-Gericht-weist-Eilantrag-gegen-LHC-zurueck--/meldung/115198" target="_blank">und schmetterten den Eilantrag ab</a>. Wir werden es vermutlich überleben, auch wenn mir lieber wäre, die Herren spielte einfach nur ein bisserl Russisches Roulette untereinander. Und die Begründung einer Gruppe der Befürworter läßt mich gruseln: Wer nun Bedenken habe, habe die Allgemeine Relativitätstheorie nicht verstanden. Ich bin ja nur ein einfacher Mathematiker, kein Physiker, aber eines ist mir sicher klar: Ich will auf keinen Fall, daß das Überleben der Menschheit davon abhängt,</p>
<p class="finish">daß jemand die Allgemeine Relativitätstheorie verstanden hat!</p>
<p><em>Bildquelle: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:CERN_LHC_Tunnel1.jpg" target="_blank">Wikipedia</a></em></p>
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