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	<title>SvB-Blog &#187; Richter</title>
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	<description>Die Freiheit der Meinung setzt voraus, daß man eine hat (Heinrich Heine)</description>
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		<title>Die Grünen sind bereits an der Macht</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 18:10:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>svb</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nach noch nicht völlig bestätigten Meldungen liegt der Schluss sehr nahe, dass es eine Machtergreifung gegeben hat: Die Grünen regieren in Berlin, haben aber noch nicht alle Schlüsselressorts übernehmen können. So konnte eine Pressemitteilung auf verschlungenen Wegen (namens Internet) noch nach Bayern gelangen. Auf berlin.de war es veröffentlicht: Berlin, den 01.12.2011 Der Anspruch auf Zugang [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach noch nicht völlig bestätigten Meldungen liegt der Schluss sehr nahe, dass es eine Machtergreifung gegeben hat: Die Grünen regieren in Berlin, haben aber noch nicht alle Schlüsselressorts übernehmen können. So konnte eine Pressemitteilung auf verschlungenen Wegen (namens Internet) noch nach Bayern gelangen. Auf <a href="http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html" target="_blank">berlin.de</a> war es veröffentlicht:</p>
<blockquote><p>Berlin, den 01.12.2011</p>
<p>Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt auch für Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Dies hat nunmehr das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.</p>
<p>Der Kläger hatte gemäß dem IFG begehrt, ihm Einblick in eine im November 2009 vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages erstellte Ausarbeitung (&#8230;) zu geben. Der Deutsche Bundestag hatte dieses Ersuchen mit der Begründung abgelehnt, das IFG sei auf den Deutschen Bundestag nur anwendbar, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehme. Die Zuarbeit der Wissenschaftlichen Dienste sei der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und daher als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang ausgenommen. Im Übrigen gelte für die Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes der Schutz geistigen Eigentums.</p>
<p>Das Verwaltungsgericht Berlin ist dieser Ansicht nicht gefolgt und hat der Klage stattgegeben. Die Aufgabe des Parlamentes bestehe im Wesentlichen in der Gesetzgebung und der Kontrolle der Regierung. Dazu gehöre nicht die Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, da dieser lediglich Fragen der Abgeordneten beantworte und Gutachten erstelle. Diese Vermittlung von Information und Wissen bilde die Grundlage für die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten, sei aber nicht selbst parlamentarische Arbeit.</p>
<p>(&#8230;)</p>
<p><strong>Urteil der 2. Kammer vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11)</strong></p></blockquote>
<p>So weit so gut. Klingt nach einem klugen Urteil. Es erscheint nur merkwürdig, daß dem Kläger der Zugriff so hartnäckig verwehrt wurde. Klar wird es erst, wenn man das mysteriöse Dokument genau ansieht, es handelte sich um<span id="more-3824"></span> die Ausarbeitung &#8220;Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen&#8221;.</p>
<p>Das dürfen unsere Bürger nicht mehr lesen? Ich schließe daraus, die grünen Männchen haben bereits die Macht übernommen.</p>
<p>Dachten Sie, ich rede von der grünen Partei? Kämen die irdischen Grünen an die Macht, läuft&#8217;s mir kalt über den Buckel. Beispielsweise, wenn ich lese, was im Steuerrecht geplant ist. 15 Prozent aller Vermögen erst einmal einziehen, wenngleich gestreckt auf 10 Jahre&#8230;  Immer wieder Dinge, die bereits längst versteuert wurden. In den allermeisten Fällen also Werte, die gar nicht als Bargeld rumliegen, sondern als Kunstwerke. Oder in Form von Immobilien. Oder es handelt sich um Unternehmensanteile. Stellen Sie sich vor, in Ihrer Familie existiert ein Picasso, Schätzwert eine Million. Damit sind Sie reich, wenn es nach Trittin geht, und sie können sich an den 100 Milliarden beteiligen, die er einsammeln will. Das macht bei Ihnen dann 15 Prozent von einer Million, das sind schlanke 150.000 Euro. Wenn Sie die nicht haben, müssen Sie halt Ihren Picasso verscherbeln. Machen Sie vorher ruhig eine Kopie davon, merkt keiner, was wirklich bei Ihnen über der Couch hängt. Oder verstecken Sie den Picasso. Jetzt. Vielleicht weiss es keiner, daß Sie den haben.</p>
<p>Ich habe keinen Picasso, aber ein Haus. Das ich von Geld gekauft habe, das ich versteuert habe (blöd wie ich bin). Und jetzt nochmal nachlegen soll? Keine Ahnung, was ich dann machen würde, aber wenn das kommt, löst das vermutlich einen gewaltigen Exodus von Kapital und Produktionsmitteln aus. In globalisierten Zeiten kann man die eigenen Bürger nicht mehr so einfach ausplündern.</p>
<p>Wenn das Geld dann wenigstens für den Ausbau unserer Schulen verplant würde, wäre ich schon wieder milder gestimmt und würde überlegen, wie ich das finanzieren könnte. Wenn das Geld also wenigstens in Lehrerstellen und Gebäude, Spracherziehung, kulturelle Angebote, Technologie, Museen, Schuldenreduktion angelegt würde. Vermutlich läuft es aber auf Photovoltaik-Klientelzuwendungen und Bankenrettung nebst anderen Alternativlosigkeiten hinaus.</p>
<p>Wenn ich also höre, daß die Grünen an der Macht sind,</p>
<p class="finish">hoffe ich, es sind nur die Außerirdischen.</p>
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		<title>Freispruch</title>
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		<pubDate>Tue, 31 May 2011 21:03:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>svb</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Manchmal endet eine Sache für den Angeklagten mit einem Freispruch. Ob das auch ein gute Ende ist, ist damit nicht gesagt. Nicht einmal für den Angeklagten ist ein Freispruch in jedem Fall ein gutes Ende. Das hat viel damit zu tun, wie die Beteiligten während des Prozesses agieren. Interessieren sie sich in erster Linie für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-3630" title="Kachelmann_mit_Gurke" src="http://www.svb.bayern.net/wp-content/uploads/2011/05/Kachelmann_mit_Gurke-268x300.png" alt="" width="188" height="210" />Manchmal endet eine Sache für den Angeklagten mit einem Freispruch. Ob das auch ein gute Ende ist, ist damit nicht gesagt. Nicht einmal für den Angeklagten ist ein Freispruch in jedem Fall ein gutes Ende. Das hat viel damit zu tun, wie die Beteiligten während des Prozesses agieren. Interessieren sie sich in erster Linie für die Aufdeckung der Wahrheit?<br />
Oder für eine politische oder eine ihnen sonstwie wichtige Aussage? Geht es den Beteiligten gar nur um Selbstdarstellung? Ein Indiz für lausige Qualität eines Prozesses sind voreilige Schlüsse, die sofort über alle medialen Kanäle heraustrompetet werden. Da nützt es nichts, wenn dann schnell behauptet wird, das alles geschehe nur im Interesse der Öffentlichkeit. Ein weiteres Indiz ist Hysterie. <span id="more-3627"></span>Die Nerven liegen blank und Existenzen werden vernichtet.</p>
<p>Nun ist die Unschuld der Delinquenten erwiesen. Auch um den Preis, daß alle Welt erfahren hat, daß bei aller Unschuld der spanischen Gurken auf ihnen sehr wohl EHEC-Erreger gefunden werden konnten. Nur halt nicht die Killer-EHECs von der EHEC-Krise. Schon unappetitlich. Und ganz vorbei ist es nicht, es wird noch ein Nachspiel haben, die Spanier wollen eine Entschädigung für nicht verkaufte Gurken.</p>
<p>Und hier genau ist der Untschied: Jörg Kachelmann, um den es hier ja gar nicht geht, hat ein Recht auf Entschädigung, das muss er nicht einklagen. Ganze 3.300 Euro werden das sein (abzüglich Verpflegungspauschalen). 25 Euro pro Tag Haftentschädigung für zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft. Die bekommt Herr Kachelmann garantiert.</p>
<p class="finish">Das entschädigt ihn sicher.</p>
<p><em>Bildquelle: <a href="http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Jörg_Kachelmann_2008_gesprächsbereit.jpg&amp;filetimestamp=20110531133832">Wikipedia/René Mettke</a>, Bearbeitung (Verschandelung): SvB</em></p>
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		<title>Transkomplizierte Homöosexualistik</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Feb 2011 19:35:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>svb</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Vor vielen Jahren schrieb ich ein Stück Software, dessen ich mich noch heute nicht schämen muß: Es steuerte und unterstützte den Verwaltungskram und die Dokumentation in einem tierärztlichen pathologischen Institut. Im Gedächtnis blieb mir eine lustige Fehlleistung. Für &#8220;Geschlecht&#8221; hatte ich nur zwei Werte zugelassen, &#8220;w&#8221; und &#8220;m&#8221; für weiblich resp. männlich. Mein Auftraggeber runzelte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignright size-medium wp-image-3332" title="110335_dragQueenGruen_big" src="http://www.svb.bayern.net/wp-content/uploads/2011/02/110335_dragQueenGruen_big-152x300.jpg" alt="" width="152" height="300" />Vor vielen Jahren schrieb ich ein Stück Software, dessen ich mich noch heute nicht schämen muß: Es steuerte und unterstützte den Verwaltungskram und die Dokumentation in einem tierärztlichen pathologischen Institut. Im Gedächtnis blieb mir eine lustige Fehlleistung. Für &#8220;Geschlecht&#8221; hatte ich nur zwei Werte zugelassen, &#8220;w&#8221; und &#8220;m&#8221; für weiblich resp. männlich. Mein Auftraggeber runzelte die Brauen: Im Gegensatz zu Menschen müsse man beim Tier immer mit 4 Geschlechtern rechnen: Männlich, weiblich, männlich kastriert, weiblich kastriert. Das war schnell repariert, aber es blieb bei mir hängen.</p>
<p>Heute hätte ich vermutlich ganz anders reagiert. Was? Nur vier Geschlechter? Das ist ja einfach. Bei Menschen gibt es folgende Kriterien: <span id="more-3326"></span></p>
<ul>
<li>männlich / weiblich</li>
<li>homosexuell / heterosexuell / bisexuell / asexuell</li>
<li>isosexuell, transsexuell</li>
</ul>
<p>Wohl gemerkt: Es geht um Geschlecht, nicht um sexuelle Vorlieben. Und manche Begriffe sind erklärungsbedürftig. Transsexuelle sind Menschen vom jeweils anderen Geschlecht, also beispielsweise Menschen, die als Männer geboren wurden und sich aber ständig als Frauen fühlen. Tun sie das nur teilweise, hört man öfter die Bezeichnung <em>transgender</em>. Was wiederum von anderen aufs schärfste kritisiert wird. Ganz steige ich da nicht durch. Für Männer, die sich als Männer fühlen, die als Männer geboren wurden und die auch morgen noch wissen, dass sie Männer sind, habe ich nicht gewagt &#8220;normal&#8221; hinzuschreiben und mit in vorauseilendem politsch-korrektem Gehorsam das Wort &#8220;isosexuell&#8221; ausgedacht. Das gibt es natürlich auch in der weiblichen Variante. Somit erhalten wir 2 x 4 x 2 Möglichkeiten für ein Geschlecht, das sind also 16, und alle Zwischenabstufungen blenden wir einfach aus.</p>
<p>Lübke hat angeblich noch eine Rede mit den Worten begonnen &#8220;Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Neger&#8221;.  Der umstrittene Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, begann im Oktober 2010 seine Rede zur Eröffnung eines Kongresses mit den Worten &#8220;Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren und ein herzliches Willkommen an alle, die sich nicht mit diesen Kategorien identifizieren können oder wollen&#8221;. Bei Lübke wurde noch gelacht. Bei Krüger wagte es keiner. Dabei fand ich es schon komisch. Krüger stolpert über die eigene Spießigkeit und muß sprachlich darauf hinweisen, dass Frauen keine Experten sind:</p>
<blockquote><p>Ich begrüße Sie im Namen der Bundeszentrale für politische Bildung zum diesjährigen Kongress &#8220;Das flexible Geschlecht. Gender, Glück und Krisenzeiten in der globalen Ökonomie.&#8221; Unter diesem Motto diskutieren Expertinnen und Experten, Aktivistinnen und Aktivisten in den kommenden drei Tagen historische und fortbestehende Ungleichheiten im Spannungsfeld von Identitäten und Differenzen.</p></blockquote>
<p>Und schon ist klar, es gibt doch nur Expertinnen und Experten, Aktivistinnen und Aktivisten und eben Männer und Frauen. &#8220;Die sich nicht mit diesen Kategorien identifizieren können oder wollen&#8221; sind schon wieder unter den Tisch gefallen. Aber kommen wir zurück zu den Geschlechtern. Da gibt es einen Menschen, der wurde als Mann geboren, und er steht auf Frauen. Diese Beschreibung träfe auf mich auch zu, aber es wird komplizierter. Unser Fall hier wurde als Mann geboren, fühlt sich als Frau, ist aber lesbisch. Ja mei, sagt der Bayer, wenn&#8217;s schee macht. Kompliziert wurde die Sache, als dieser Mensch seine lesbische Freundin partnern wollte, oder wie das heißt. Also eben nicht heiraten, sondern eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Das ist vorgesehen für gleichgeschlechtliche Paare, um ein Äquivalent zu bieten für die unterschiedlich-geschlechtlichen Paare, die ja heiraten dürfen. Im vorliegenden Fall sollte aber nicht geheiratet werden, sondern gepartnert. Das Berliner Standesamt spielte nicht mit. Auch mehrere Gerichte nicht. Begründung: Die beiden können schließlich heiraten, da bedarf es der Ersatzhandlung nicht.</p>
<p>Erst vor dem Bundesverfassungsgericht wurde im Sinne der KlägerIn (sic!) entschieden (<a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110111_1bvr329507.html" target="_blank">→ Pressemitteilung</a>). Da sie sich umoperieren lassen müsste, um eine Frau zu werden, um partnern zu können (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/tsg/__8.html" target="_blank">§8 Abs. 3 u. 4 TSG</a>), verstößt das gegen Art. 2 GG, wegen der körperlichen Unversehrtheit und der freien Persönlichkeitsentfaltung. So ganz vermag ich das nicht nachzuvollziehen. Man muß nicht alles entfalten. Und was entfaltet es, ein Surrogat für die Ehe letzterer vorzuziehen? Wer mich kennt, weiß, daß ich mich hüte, an unserem Verfassungsgericht herumzukritteln. So sage ich nur, ein Glück für den/die KlägerIn, daß ich kein Verfassungsrichter bin.</p>
<p>Es handelt sich bei der KlägerIn übrigens um einen Träger eines adeligen Namens. Wie man der Pressemitteilung entnehmen kann, nennt sich die Klägerin &#8220;Freifrau&#8221;. Das stört nun meine Empfindungen. Wird einer als Freiherr geboren und fühlt er sich nicht mehr als Mann, so könnte er den Anstand besitzen, das Prädikat abzulegen &#8211; sofern er den Namenszusatz als Prädikat begreift. Tut er es nicht, ist es nur ein Namensbestandteil. Dann stellt sich sofort die Frage, wo im TSG geregelt ist, daß der Transsexuelle auch seinen <em>Nachnamen</em> ändern darf. Und wie kommt er dazu, sich Freifrau zu nennen? Er/sie ist ja nachweislich nicht verheiratet, aber vermutlich ist auch ihr/ihm die &#8220;Freiin&#8221; merkwürdig vorgekommen. Fassen wir zusammen: Transexualität, Zwang zur Hochstapelei (Freifrau), Fixiertheit (Recht auf Lebenspartnerschaft anstatt simpler Heirat) &#8211; es handelt sich um ein Wesen, mit dem ich nicht tauschen will und ich bemühe mich, meiner Aggression Herr zu werden, ohne dafür meiner Spottlust zu viel Raum zu geben.</p>
<p>Parallel fiel mir eine völlig andere Meldung in die Hand. Der <a href="http://www.all-in.de/nachrichten/allgaeu/rundschau/Rundschau-rundschau-gerichnacktfotos-michelangelo-ansatz-paar-nacktfotos-ottobeurer-basilika-geldstrafen-verurteilt-gericht-Paar-wegen-Nacktfotos-in-der-Ottobeurer-Basilika-zu-Geldstrafen-verurteilt;art2757,926433" target="_blank">Allgäu-Rundschau entnehmen</a> wir</p>
<blockquote>
<h3>Paar wegen Nacktfotos in der Ottobeurer Basilika zu Geldstrafen verurteilt</h3>
<p>Weil sie Nacktfotos in der Ottobeurer Basilika angefertigt haben, sind gestern eine 46-jährige Memmingerin und ein 40-jähriger Hobby-Fotograf aus Oberbayern vor dem Amtsgericht Memmingen jeweils zu Geldstrafen wegen Störung der Religionsausübung verurteilt worden</p></blockquote>
<p>Das ist natürlich völlig richtig. Geht&#8217;s noch? Schlechtes Benehmen! Andererseits, bei Licht betrachtet, die beiden haben ihre Persönlichkeiten entfaltet, vielleicht ein bisserl zu sehr, und ihre sexuellen Identitäten ausgelebt. Sie hätten die religiösen Gefühle ihrer Mitbürger verletzt. Nun gut, die waren nicht anwesend, aber es reicht die Tatsache. Transsexualität verletzt auch die religiösen Gefühle vieler Menschen, nicht meine, aber davon bin ich überzeugt. Nur &#8211; hier handelt es sich ja um langweilige Heteros, da zählen religiöse Gefühle nicht mehr als bekämpfenswerte Repression.</p>
<p class="finish">Dennoch: Unterstehen die beiden hier nicht dem Schutz des Grundgesetzes?</p>
<p><em>Bildquelle: </em><a href="http://www.racheshop.de/product_info.php?cPath=1359_1800&amp;products_id=13686" target="_blank"><em>Rache-Shop</em></a><em>, dort kann man das Kostüm kaufen</em></p>
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		<title>Wort des Jahres: Lausemädel</title>
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		<pubDate>Tue, 25 Jan 2011 16:00:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>svb</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Rätselhafterweise tauchte dieses Wort in keiner Liste auf. Dabei steht es doch für ein Thema, das uns alle wirklich bewegt hat, jeden vielleicht ein anderer Aspekt davon, aber dem Gesamtkomplex konnte sich niemand verschließen. Jörg Kachelmann hielt sich so viele Freundinnen (siehe &#8220;Femitainment&#8221;), daß er sich ohne Hilfe moderner Datenbanktechnik niemals zuverlässig die Namen hätte merken können. Viele Frauen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.svb.bayern.net/wp-content/uploads/2011/01/Pocher.png"><img class="alignright size-medium wp-image-3237" title="Pocher" src="http://www.svb.bayern.net/wp-content/uploads/2011/01/Pocher-259x300.png" alt="" width="259" height="300" /></a>Rätselhafterweise tauchte dieses Wort in keiner Liste auf. Dabei steht es doch für ein Thema, das uns alle wirklich bewegt hat, jeden vielleicht ein anderer Aspekt davon, aber dem Gesamtkomplex konnte sich niemand verschließen. Jörg Kachelmann hielt sich so viele Freundinnen (siehe &#8220;Femitainment&#8221;), daß er sich ohne Hilfe moderner Datenbanktechnik niemals zuverlässig die Namen hätte merken können. Viele Frauen reagieren allerdings unfroh, wenn man mit Laptop ins Bett geht oder ein Datenterminal auf dem Nachtisch stehen hat. Noch unfroher, wenn man ihren Namen im unpassenden Moment nicht parat hat. <span id="more-3230"></span></p>
<p>Daher hatte er den genialen Einfall, sie einfach alle &#8220;Lausemädel&#8221; zu nennen. Das war neben Pfirsich- und Honigexzessen Details aus dem Leben eines Wettermannes, die die Welt eigentlich nicht sonderlich interessiert hätte. Wäre da nicht zum einen die Boulevardpresse, zum anderen aber auch des Gericht selbst, vor dem verhandelt wird. Ob es diese Art Öffentlichkeit von Prozessen war, die in der Aufklärung gefordert wurde? Für die unsere Vorfahren gekämpft haben? Damit wir jetzt über das Privatleben eines Wetterunternehmers gerichtlich aufgeklärt werden? 25 Punkte für die Lausemädels</p>
<p class="finish">wegen ihrer Symbolkraft.</p>
<p><em>Bild: Kachelmann-Double Oliver Pocher mit einer ganzen Truppe &#8220;Lausemädel&#8221;. Dafür bekam Pocher schlechte Kritiken. Manch andere hingegen fanden Pochers Auftritt den einzig witzigen seiner ganzen Karriere. </em></p>
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		<title>Strafverschärfung</title>
		<link>http://www.svb.bayern.net/2009/05/26/strafverscharfung/</link>
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		<pubDate>Tue, 26 May 2009 19:33:02 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Hoffentlich steht meine Einstellung zum Rassismus außer Frage. Die Ablehnung von Rassismus halte ich in Deutsch­land für common sense. Um so er­staunter las ich auf sueddeutsche.de: In Deutschland wird noch zu wenig gegen die Dis­kri­mi­nie­rung von Aus­ländern und Min­der­hei­ten getan. Zu diesem Schluss kommt die Kom­mis­sion gegen Rassis­mus und In­toleranz des Europa­rats in einem Be­richt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="size-full wp-image-1300 alignleft" title="ecri" src="http://www.svb.bayern.net/wp-content/uploads/2009/05/ecri.png" alt="ecri" width="222" height="176" />Hoffentlich steht meine Einstellung zum Rassismus außer Frage. Die Ablehnung von Rassismus halte ich in Deutsch­land für <em>common sense</em>. Um so er­staunter las ich auf <a href="http://www.sueddeutsche.de/y5h38c/2906436/Rassismus-haerter-bestrafen.html" target="_blank">sueddeutsche.de</a>:</p>
<blockquote><p>In Deutschland wird noch zu wenig gegen die Dis­kri­mi­nie­rung von Aus­ländern und Min­der­hei­ten getan. Zu diesem Schluss kommt die Kom­mis­sion gegen Rassis­mus und In­toleranz des Europa­rats in einem Be­richt, der an diesem Dienstag vor­ge­stellt wird. Haupt­schwä­chen sehen die un­ab­hän­gi­gen Ex­perten im deut­schen Straf­recht und im Justiz­wesen. Sie fordern die Bundes­re­gie­rung &#8220;drin­gend&#8221; auf, rassi­sti­sche Motive bei all­ge­mei­nen Ver­bre­chen im Straf­recht be­son­ders zu er­wäh­nen und straf­ver­schär­fend zu be­rück­sich­tigen.</p></blockquote>
<p>Wie bitte?<span id="more-1296"></span>Ich hatte bislang nicht den Eindruck, daß der Rassismus in Deutsch­land be­son­ders ge­duldet würde. Im Gegen­teil. Be­son­ders in Deutsch­land sind doch Dis­kri­mi­nie­run­gen ge­sell­schaft­lich nicht toleriert, schon gar nicht solche mit rassi­sti­schem Hinter­grund. Und In­toleranz gegen­über In­toleranz ist selbst­ver­ständ­lich.</p>
<p>Aber ich grüble schon weiter: Was genau soll die Schwäche unseres Straf­rechts sein? Viel­leicht das, daß wir doch mei­stens ver­suchen, be­son­ders ge­recht zu sein. Und da wäre es wieder kontra­pro­duktiv, würde man bei­spiels­weise körper­liche Ge­walt bei­spiels­weise gegen Neger (rassi­sti­scher Hinter­grund) stärker be­stra­fen als kör­per­liche Ge­walt gegen Frauen (das nennt man hof­fent­lich nicht in­zwi­schen auch &#8220;rassi­sti­schen Hinter­grund&#8221;&#8230;). Man kann sogar noch einen Schritt weiter­gehen: rassi­sti­sche Über­griffe sind ata­vi­stische Ver­haltens­weisen. Xeno­phobie ist durch­aus ein evolu­tio­näres Er­folgs­modell ge­we­sen. Erst infolge zivi­li­sa­to­ri­scher Er­run­gen­schaften ver­dam­men wir so ein Ver­halten (zu Recht!). Gewalt gegen Frauen hin­ge­gen ist eine sozio­pathische Aktion, weder in der stein­zeit­li­chen Horde, noch in der Neu­zeit zu ent­schul­di­gen. Gewalt gegen Kinder: dito. Ich finde unser an dieser Stelle er­freu­lich un­politi­sches Recht durch­aus ver­tei­di­gens­wert.</p>
<p>Andererseits ist das so eine Sache, einer leibhaftigen Kommission des Europa­rats wider­spricht man nicht leicht­herzig. So geht der Artikel weiter:</p>
<blockquote><p>Richter, Staatsanwälte und Polizisten müssten intensiver ausgebildet und dazu angehalten werden, die Anti-Rassismus-Gesetze in der Praxis auch anzuwenden und nicht zu eng auszulegen. Vor deutschen Gerichten gelte häufig nur derjenige als Rassist, der Kontakt zur rechtsextremen Szene habe, meint die Kommission. Als Antwort auf mögliche Ausländerfeindlichkeit in den Reihen der Polizei müsse eine &#8220;unabhängige Aufklärungsinstanz&#8221; geschaffen werden.</p></blockquote>
<p>Richter in Deutschland sind immer noch unabhängig. Sie anzuhalten, irgend­welche Gesetze auf irgend­eine be­son­dere Art aus­zu­legen, rüttelt an den Grund­festen meiner Über­zeugung. Daß ein Gericht sich leichter tut, ein Mitglied der rechts­radi­kalen Szene des Rassis­mus für über­führt zu halten als bei einem un­organi­sier­ten Hooli­gan könnte seinen Ur­sprung darin haben, daß man gerne Beweise sieht, vor allem als Richter. Mit­glied­schaft in einer Wehr­sport­gruppe ist als Be­weis­vor­stufe schon mal nicht schlecht. Und mit dem letzten Satz des Ab­satzes endet meine Toleranz end­gültig. Eine von der Polizei &#8220;un­ab­hängige Auf­klärungs­in­stanz&#8221;? Was da steht, ist eine un­glaub­liche Unter­stel­lung.</p>
<p>Man kann auch das <a href="http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/ecri/Country-by-country/Germany/DEU-CbC-IV-2009-019-ENG.pdf" target="_blank">ganze Original</a> lesen. Es liegt ge­schmack­voller­weise nur auf Englisch vor. Dort findet man:</p>
<blockquote><p>ECRI recommends that Germany facilitate the acquisition of German citizenship for all longterm residents and persons born in Germany in order to promote the integration of those residents who may wish to acquire German citizenship without relinquishing their own. </p></blockquote>
<p>Ob Deutschland Doppel­staats­bürger­schaften akzeptiert oder nicht kann man lang dis­ku­tie­ren. Man kann es wollen oder ab­lehnen, aber an einer Stelle herrscht doch hoffent­lich noch Über­ein­stim­mung: Das hat nichts zu tun mit Rassis­mus oder In­toleranz. Ich denke, wir sollten auf der­artige Empfeh­lungen solch einer Kom­mis­sion</p>
<p class="finish">verzichten.</p>
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		<title>Absurde Ideen</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Apr 2009 20:28:01 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Bei heise habe ich etwas gelesen. Ich konnte es zunächst nicht glauben, aber es steht da: Justizministeriums-Pressesprecher Staudigl erläuterte heise online auf Nachfrage, was Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am vergangenen Mittwoch nach dem Kabinettsbeschluss zum Gesetzgebungsverfahren lediglich angedeutet hatte: Laut Gesetzentwurf ist es Staudigl zufolge den Strafverfolgungsbehörden nicht immer möglich, &#8220;retrospektiv auf gespeicherte Daten zugreifen, sodass nur eine sogenannte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignright size-full wp-image-1072" title="japanisches-stoppschild" src="http://www.svb.bayern.net/wp-content/uploads/2009/04/japanisches-stoppschild.jpg" alt="japanisches-stoppschild" width="257" height="230" />Bei <a href="http://www.heise.de/newsticker/Kinderporno-Sperren-Regierung-erwaegt-Echtzeitueberwachung-der-Stoppschild-Zugriffe--/meldung/136769" target="_blank">heise habe ich etwas gelesen</a>. Ich konnte es zunächst nicht glauben, aber es steht da:</p>
<blockquote><p>Justizministeriums-Pressesprecher Staudigl erläuterte heise online auf Nachfrage, was Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am vergangenen Mittwoch nach dem Kabinettsbeschluss zum Gesetzgebungsverfahren lediglich <a title="Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zu Kinderporno-Sperren" href="http://www.heise.de/newsticker/Bundeskabinett-beschliesst-Gesetzesentwurf-zu-Kinderporno-Sperren--/meldung/136556" target="_blank">angedeutet hatte</a>: Laut Gesetzentwurf ist es Staudigl zufolge den Strafverfolgungsbehörden nicht immer möglich, &#8220;retrospektiv auf gespeicherte Daten zugreifen, sodass nur eine sogenannte Echtzeitüberwachung in Betracht kommt&#8221;. Die funktioniere dann &#8220;ähnlich wie bei einer inhaltlichen Telekommunikationsüberwachung. Die auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen, also zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers, werden als Kopie live an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörde ausgeleitet und dort verarbeitet&#8221;. Eine solche Maßnahme könne aber nur durch richterlichen Beschluss angeordnet werden, betonte er.</p></blockquote>
<p>Da kann es sich nur um einen Irrtum handeln. <span id="more-1061"></span>Was soll denn der Richter da beschließen? Dass alle Daten eines bestimmten Nutzers ausgewertet werden? Vorratsdatenspeicherung ist aber ein anderes Thema, und ein &#8220;retrospektives&#8221; obendrein. Das kann es also nicht sein.</p>
<p>Oder ist gemeint, dass alle Daten aller Nutzer, die auf das Stoppschild kommen, zwecks Ermittlung an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden oder besser noch online gleich mitgelesen werden? Das ist sicher ein viel zu grobes Raster. Vor allem fehlt ein Auslöser für so einen richterlichen Beschluß.</p>
<p>Bleibt also nur, dass die Daten eines bestimmten Nutzers vom Provider aus den Logfiles gezogen werden sollen und an die Strafverfolger weitergeleitet werden. Damit liest nicht die Polizei die Daten, sondern der Provider. Der das eigentlich schon wieder nicht darf, auch nicht, wenn das im Gesetz so drinbleiben sollte (<a href="http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/entwurf-gesetzes-zur-bekaempfung-der-kinderpornographie-in-kommunikationsnetzen,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf" target="_blank">hier der Entwurf</a>):</p>
<blockquote><p>Die Diensteanbieter dürfen, soweit das für die Maßnahmen nach den Absätzen 2 und 4 erforderlich ist, personenbezogene Daten erheben und verwenden. Diese Daten dürfen für Zwecke der Verfolgung von Straftaten nach § 184b des Strafgesetzbuchs den zuständigen Stellen auf deren Anordnung übermittelt werden.</p></blockquote>
<p>Sie dürfen, aber sie müssen nicht? Seltsame Formulierung. Sie sollten besser nicht. Wer nur neugierig ist, dieses Stoppschild zu sehen, macht sich sicher nicht strafbar. Dennoch muß er nun mit Verfolgung rechnen. Es wird sich sicher bald herumsprechen, welche Diensteanbieter die Daten nicht erheben. Empfehlenswert für alle, die auch nicht aus Versehen in die Mühlen der Justiz kommen wollen. Oder klicken Sie nie auf eine Adresse, die Ihnen unbekannt ist? Zum Beispiel bei Google?</p>
<p>Die Provider müssen noch mehr Entscheidungen treffen. Zum Beispiel, <em>welche</em> Sperrmethode sie wählen.</p>
<blockquote><p>Für die Sperrung dürfen vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten verwendet werden. Die Sperrung erfolgt mindestens auf der Ebene der vollqualifizierten Domainnamen, deren Auflösung in die zugehörigen Internetprotokoll-Adressen unterbleibt.</p></blockquote>
<p>Das Kauderwelsch habe ich an <a href="http://www.svb.bayern.net/2009/02/16/cccensur/" target="_blank">dieser Stelle bereits kritisiert</a>. Jetzt geht es mir eher um die merkwürdigen Auswahlmöglichkeiten für Provider. Die drei Methoden unterscheiden sich fundamental. Zur Wahl stehen sinngemäß: Einträge im Telephonbuch schwärzen, bestimmte Telephonnummern sperren (möglicherweise aber inklusive aller Nebenstellen und anderer Mieter im selben Haus) oder Mithören: Telephongespräche sind erlaubt, aber Faxe werden unterbunden. Absurd? Nein, nur die Übertragung auf die Telephonwelt, also eine bekanntere Technik.</p>
<p>Und da hat der Provider die Wahl? Na, dankeschön, wird nun der Provider sagen. Was, wenn jemandem ein Schaden entstanden ist, weil der Provider sich für die Methode 2 entschieden hat? Wir können davon ausgehen, dass der Provider weiß, was welche Methode im einzelnen bedeutet. Mit Methode 1 hätte er das Gesetz auch erfüllt, nun muss er begründen, wieso er sich so entschieden hat?</p>
<p>Dies alles läßt den Schluß nahe, dass das Gesetz noch nicht beschlossen werden kann, es enthält zu viele Ungereimtheiten. Als Wahlkampfwerkzeug geht das nach hinten los.</p>
<p>Schön ist übrigens auch dieser <a href="http://rz.koepke.net/?p=2584" target="_blank">Artikel im Reizzentrum</a>: Holger Koepke führt vor, wie man Firmen in arge Schwierigkeiten bringen kann. Denn als Kinderpornographie gewertet wird nicht nur pornographisches Material, sondern bereits Verweise auf Seiten mit solchem Material. Ob das rekursiv gilt, lassen wir dahingestellt.</p>
<p>Suchmaschinen enthalten sicher auch verbotenes Material. Mit der geeigneten Abfrage wird man eine Seite produzieren können, von der aus auf die verbotenen Seiten verlinkt wird. Das ist nicht strafbar, man darf nur nicht draufklicken. Diese Seite schickt man an das BKA (&#8220;besorgter Bürger&#8221;), die müssen tätig werden, die Seite landet auf der Blockliste. Und nun kommt es darauf an, welche Sperrmethode der Provider wählt, denn nur die Methode &#8220;Zieladressen von Telemedienangeboten&#8221; (gemeint ist die Sperrung auf URL-Ebene) geht für die Suchmaschine glimpflich aus. Bei Sperrung auf Domainebene ist google vielleicht bald unsichtbar.</p>
<p>Aber kein Problem. Geben Sie halt &#8220;74.125.43.147&#8243; ein, anstatt www.google.de. Uiih, und schon sind Sie</p>
<p class="finish">Internetexperte.</p>
<p><em>Bildquelle (jap. Stoppschild): Toyota</em></p>
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		<title>Raserei</title>
		<link>http://www.svb.bayern.net/2009/03/18/raserei/</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Mar 2009 13:16:32 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Am 26. Juli 2004 war es einem Mann zu viel. Jahrelanger Lärm seiner Nachbarn hatte ihn so verbittert, dass er sich ein Gewehr schnappte und wild um sich schoß. Teilweise durch geschlossene Türen. Die genaue Geschichte steht u.a. auf welt.de&#8230; Was für eine Aktion, drei Leute schoß der Mann an, einen lebensgefährlich. Dessen Vater entriss ihm [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="size-full wp-image-490 alignright" title="180px-feuermelder" src="http://www.svb.bayern.net/wp-content/uploads/2009/03/180px-feuermelder.jpg" alt="180px-feuermelder" width="180" height="170" />Am 26. Juli 2004 war es einem Mann zu viel. Jahrelanger Lärm seiner Nachbarn hatte ihn so verbittert, dass er sich ein Gewehr schnappte und wild um sich schoß. Teilweise durch geschlossene Türen. Die genaue Geschichte <a href="http://www.welt.de/vermischtes/article330301/Fuenf_Verletzte_bei_Schiesserei_in_Muenchen.html" target="_blank">steht u.a. auf welt.de&#8230;</a> Was für eine Aktion, drei Leute schoß der Mann an, einen lebensgefährlich. Dessen Vater entriss ihm das Gewehr und lief aus dem Haus. Dumme Idee, dort wurde er von einem Polizisten niedergeschossen. Der Täter war unterdessen  im Haus und immer noch wütend über den Lärm, so wütend, dass er auf dem Weg ins Krankenhaus an einem Herzinfarkt starb. Angesichts der 150 Polizisten, die angerückt waren und der zwei Hubschrauber, die über dem Tatort kreisten, ist deutlich, dass der Mann sein Ziel verfehlte: <span id="more-480"></span>Er wollte einfach nur Ruhe. Das verleiht der Angelegenheit eine komische Note, und man ist versucht, sich zu mokieren, sozusagen sich zu <em>amokieren</em>&#8230; Entschuldigung. Humor ist nicht immer angebracht.</p>
<p>Der Amokläufer war hier 66 Jahre alt. Vermutlich hörte er Heavy Metal-Musik und spielte gewaltverherrlichende Spiele an seinem Rechner, z.B. Counter-Strike? Oder hörte er doch eher &#8220;Volkstümliche Hitparade&#8221; und konnte ohne Fernbedienung nichts mit Computern anfangen? Letzteres wäre schlecht für die Statistik, derer sich die Damen und Herren Politiker bei Amokläufern so <a href="http://www.svb.bayern.net/2009/03/14/amok/" target="_blank">reflexhaft</a> bedienen&#8230;</p>
<p>Vermutlich war dieser Mann einfach ein weiterer Beweis dafür, dass Lärm einen Menschen zum durchdrehen bringen kann. Ich mußte vor einem Jahr meine schöne Wohnung aufgeben, nach zehn Jahren sehr angenehmen Wohnens. Unter meinem Schlafzimmerfenster hatte sich auf einmal eine Kneipe angesiedelt. Nach drei schlimmen Jahren war ich mürbe, eine Lösung mußte her. Nun  spiele ich gerne Ballerspiele am Computer, aber ich habe kein Gewehr in der Wohnung. Vielleicht ist das ganz gut so, wir sind einfach weggezogen aus der Stadt, es gab keinen Ausweg mehr.</p>
<p>Lärm und Gewehre sind übrigens näher verwandt, als man auf den ersten Blick vermuten mag. Woher kommt das Wort? Es ist in der heutigen Bedeutung vielleicht 250 Jahre alt und kommt aus dem italienischen oder französischen, der Ruf &#8220;Zu den Waffen&#8221;, &#8220;all&#8217;arme&#8221;, daraus entstanden Alarm und Lärm. So gesehen hat es der rabiate Rentner vielleicht nur zu wörtlich genommen.</p>
<p>Dass Lärm mürbe macht, haben ein paar Menschen durchaus verstanden. In Barcelona wurde die Wirtin eines besonders lärmigen Lokals zu über fünf Jahren Haft verurteilt (nachzulesen z.B. im <a href="http://derstandard.at/?url=/?id=1234509603813" target="_blank">Standard</a>). Lärm ist Folter, urteilten die Richter.</p>
<p class="finish">Bravo!</p>
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		<title>Scheinheilmann</title>
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		<pubDate>Mon, 17 Nov 2008 22:44:15 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Was es alles gibt: Linke-Politiker stoppt Kampf gegen wikipedia.de Wegen eines Wikipedia-Eintrags sah der Linke-Abgeordnete Lutz Heilmann sein Persönlichkeitsrecht verletzt &#8211; und ließ per Gericht die deutsche Startseite des Online-Lexikons sperren. Protest brandete auf, jetzt erklärt der Politiker den Streit für beendet: weil der Beitrag plötzlich in Ordnung sei. So stand es zum Beispiel bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignright size-medium wp-image-254" style="float: right;" title="telephos" src="http://www.svb.bayern.net/wp-content/uploads/2008/11/telephos-300x225.jpg" alt="" width="300" height="225" />Was es alles gibt:</p>
<blockquote>
<h3>Linke-Politiker stoppt Kampf gegen wikipedia.de</h3>
<p>Wegen eines Wikipedia-Eintrags sah der Linke-Abgeordnete Lutz Heilmann sein Persönlichkeitsrecht verletzt &#8211; und ließ per Gericht die deutsche Startseite des Online-Lexikons sperren. Protest brandete auf, jetzt erklärt der Politiker den Streit für beendet: weil der Beitrag plötzlich in Ordnung sei.</p></blockquote>
<p><span id="more-253"></span>So stand es zum Beispiel bei <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,590719,00.html" target="_blank">Spiegel online</a>. Was war passiert? Bei wikipedia.de war zu lesen gewesen Heilmann habe seine Stasi-Zeit als &#8220;verlängerten Wehrdienst&#8221; geschönt. Nach Heilmanns Angriff stand da nur noch, dass wikipedia.de derzeit nicht zu erreichen sei. Generell. Also auch für mich? Der ich doch nur bisserl was näheres zu <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Telephos" target="_blank">Telephos</a> lesen wollte, dem Sohn der Herakles und der Auge, dem ich gerade im Pergamonmuseum begegnet war? Aber wir kommen vom Thema ab. Ich konnte natürlich alles zum Thema Telephos lesen. Ein Richter, der glaubt, Inhalte im Internet verschwinden, nur weil man die Domain sperrt, so ein Richter glaubt auch, dass es ausserhalb von .de kein Internet gibt. Das deutsche Wikipedia war ja die ganze Zeit problemlos als de.wikipedia.org zu erreichen. Um ehrlich zu sein, ich glaube, ich habe noch nie www.wikipedia.de aufgerufen. Wollte der Richter berühmt werden? Oder wollte er Heilmann vorführen, indem er seinem offensichtlich untauglichen Antrag einfach stattgab? Vorstellbar wäre auch das.</p>
<p>Leute wie Heilmann kann man nur bedauern. Als Stasi-Mann rangieren seine Sympathiewerte so tief im Keller, dass man sie mit blossem Auge nicht mehr wahrnimmt. So ein Mann in den eigenen Reihen schadet der Linken, und das weiss sie. Und, nach dieser unseligen Sperrung weiß die ganze Republik Bescheid. Weiter unten steht in dem Spiegelartikel zu lesen:</p>
<blockquote><p>Heilmann bedauerte, dass durch die einstweilige Verfügung die deutschen Wikipedia-User keinen &#8220;direkten Zugriff mehr auf die Wikipedia-Inhalte&#8221; gehabt hätten. Ihm sei es nicht &#8220;um Zensur, sondern schlicht um eine wahre Tatsachendarstellung&#8221; gegangen. Der juristische Weg habe sich aber &#8220;insoweit als problematisch erwiesen, als durch die Struktur von Wikipedia die anderen Userinnen und User in Mitleidenschaft gezogen werden.&#8221;</p></blockquote>
<p>Er bedauert die Zensur? Um die sei es ihm nicht gegangen? Ich meine, ein Lump muß Lump genannt werden, ein Feigling Feigling, so wie Zensur auch Zensur heißen soll. Aber wer mich kennt, weiß, was mich wirklich abgestoßen hat: Dieser Mann redet von <em>Userinnen</em>. Er darf das Internet versuchen zu sabotieren, er darf die Justiz zur Selbstverhöhnung verleiten, er darf Anrüchigkeiten verschleiern, aber muss er sich derart an der Sprache vergreifen?</p>
<p>Mir kann nichts passieren, dieser Blog läuft in der .net-Domain, auf die jener Richter keinen Einfluß hat oder besser gesagt, davon offensichtlich nichts weiß, und so sage ich lustvoll und ohne Angst:</p>
<p class="finish">Pfui Teufel.</p>
<p><em>Bildquelle: de.wikipedia.org, Telephos wird in Argos begrüßt &#8211; Platte des Telephosfrieses vom Pergamonaltar</em></p>
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		<title>Lieber ein richtiger Brite als ein britischer Richter?</title>
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		<pubDate>Sat, 08 Nov 2008 16:24:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>svb</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bei dieser Pressemeldung schaut man unwillkürlich auf den Kalender &#8211; ist schon wieder Erster April? &#8220;Internetgeneration kann nicht mehr zuhören&#8221; Oberster britischer Richter sieht Jugend als Schöffen ungeeignet Hatfield (pte/07.11.2008/06:05) &#8211; Die Mitglieder der Internetgeneration eignen sich nicht mehr dazu, als Schöffen vor Gericht eingesetzt zu werden. Mit dieser Einschätzung sorgt derzeit der oberste Richter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignright size-medium wp-image-251" title="judge" src="http://www.svb.bayern.net/wp-content/uploads/2008/11/judge-215x300.jpg" alt="" width="215" height="300" />Bei dieser <a href="http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=081107002" target="_blank">Pressemeldung</a> schaut man unwillkürlich auf den Kalender &#8211; ist schon wieder Erster April?</p>
<blockquote>
<h3>&#8220;Internetgeneration kann nicht mehr zuhören&#8221;</h3>
<h5>Oberster britischer Richter sieht Jugend als Schöffen ungeeignet</h5>
<p>Hatfield (pte/07.11.2008/06:05) &#8211; Die Mitglieder der Internetgeneration eignen sich nicht mehr dazu, als Schöffen vor Gericht eingesetzt zu werden. Mit dieser Einschätzung sorgt derzeit der oberste Richter Großbritanniens Sir Igor Judge für Aufsehen. Wie die britische Times berichtet, hatte der als Lord Chief Justice bezeichnete Träger des höchsten Richteramtes diese Auffassung erst kürzlich im Rahmen einer Rede an der University of Hertfordshire vertreten. Judge zufolge seien viele junge Menschen heute zwar &#8220;technisch sehr geschickt&#8221; und würden sich eine &#8220;Vielzahl von Informationen aus dem Internet&#8221; besorgen. Entscheidend sei in diesem Zusammenhang aber, dass sie die Inhalte dort lediglich lesen würden. Die für Gerichtsverhandlungen notwendige Fähigkeit des Zuhörens &#8211; auch über längere Zeitspannen hinweg &#8211; bliebe dabei völlig auf der Strecke, so Judge.</p>
<p> </p>
<p><span id="more-249"></span>&#8220;Ein mögliches Problem ergibt sich aufgrund der innerhalb der Internetgeneration mittlerweile üblichen Lernpraktiken, durch die junge Menschen heute nicht mehr wie wir gewohnt sind, über einen längeren Zeitraum hinweg zuzuhören&#8221;, zitiert die Times aus der Rede des obersten britischen Richters. Einige würden es zwar vielleicht doch noch aushalten, über Stunden und ganze Tage im Gerichtssaal zu sitzen und den Ausführungen zu lauschen. &#8220;Es würde aber wohl nicht lange dauern, bis so mancher von ihnen verlangt, dass er die Informationen, auf deren Grundlage er seine Entscheidung treffen muss, auch in Form von modernen Technologien zur Verfügung gestellt bekommt&#8221;, betont Judge. Dieses Problem werde sich durch den rasanten technologischen Fortschritt in Zukunft noch weiter verschärfen. &#8220;Ich will erst gar nicht damit anfangen, mir das Ausmaß der vor uns liegenden Veränderungen vorzustellen&#8221;, meint Judge. (&#8230;)</p></blockquote>
<p>Widerstehen wir dem Kalauer und halten wir uns nicht bei dem Namen des Richters auf. Was er sagt, ist bereits komisch genug. Sir Igor dürfte zwischen 1945 und 1950 auf die Welt gekommen sein. Seither gab es die Fifties (Rock&#8217;n'Roll, Alkohol, &#8220;Denn sie wissen nicht, was sie tun&#8221;), die Sixties (Twist, Haschisch, &#8220;Hair&#8221;), die Seventies (Rock, LSD, &#8220;Rocky Horror Picture Show&#8221;), die Eighties (Harold Faltermeier, Koks, &#8220;Terminator&#8221;) und die Nineties (Techno, Ecstasy, &#8220;Matrix&#8221;). Und die waren also alle als Schöffen geeigneter? Weil man da so schön stillsitzen und zuhören konnte?</p>
<p>Obwohl, sehr misstrauisch macht es uns schon, dass die heutige Jugend einen Drehbleistift nicht mehr als <em>state of the art</em> in der Informationsbearbeitung sieht.</p>
<p class="finish">Very strange, indeed, isn&#8217;t it.</p>
<p><em>Bildquelle: The Sun (www.thesun.co.uk)</em></p>
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		<title>Juristenpuzzle</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Oct 2008 18:24:32 +0000</pubDate>
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			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignright size-full wp-image-222" style="float: right;" title="justitia1" src="http://www.svb.bayern.net/wp-content/uploads/2008/09/justitia1.jpg" alt="Justitia" width="160" height="315" />Selten, wirklich selten, kann es zu einer Situation kommen, in der Juristen nicht wirklich weiterkommen: Die Rede ist von echten Gesetzeslücken. Meist haben diese mit technischen Neuerungen zu tun. So gab es in alten Zeiten tatsächlich Diskussionen darüber, ob man Strom stehlen könne. Das Problem entzündete sich hauptsächlich an der Frage, ob Strom eine Sache ist. Der Laie staunt: Wer seinen Stromzähler überbrückt, erschleicht sich Leistung. Der Jurist runzelt die Stirn und sagt &#8220;Es kommt darauf an&#8221;&#8230; und damit wird es spannend.</p>
<p>Nun also das Internet, neue Technik und damit prädestiniert für zerbrochene Juristenköpfe und mitunter putzige Kapriolen:</p>
<p><span id="more-235"></span></p>
<ul class="gold">
<li>Sind EMails Briefe? Sind sie es, unterliegen sie dem Briefgeheimnis. Sind sie es nicht, was sind sie dann &#8211; Faxe? Oder allgemeiner einfach Telekommunikation? Sind EMails <em>Sachen</em>? Wohl eher nicht! Wie lächerlich ist es dann, wenn im Abspann einer EMail steht, dass sie Eigentum des Absenders bleibt&#8230; Aber solche Abspanne (&#8220;<em>disclaimer</em>&#8220;) sind ohnehin lächerlich: &#8220;Wehe Sie lesen das, wenn es nicht für Sie bestimmt ist&#8221; etc. Muß man Logik studiert haben, um das als (unfreiwilligen) Scherz zu entlarven? Aber wieso sind es gerade die Disclaimer von Anwälten, in denen solch ein Unsinn steht?</li>
<li>Unterliegt ein VoIP-Telephongespräch dem Fernmeldegeheimnis? So abwegig ist die Überlegung nicht, sieht man sich die Entwicklung von VoIP an: Zuerst war da die EMail. Dann der Chat &#8211; Textmitteilungen, die nicht asynchron wie bei Mail verschickt werden, sondern typischerweise zwischen Menschen ausgetauscht werden, die gleichzeitig vor dem Rechner sitzen. Dann kam Voicemail, wieder asynchron, also gesprochene Emails. Heute ist meist profan der Anrufbeantworter damit gemeint, aber die Idee, via Chat-Programm nicht nur Texte, sondern auch beliebige Dateien, <em>also auch Gesprochenes,</em> auszutauschen, ist älter als der Name VoIP. Also wo bitte genau beginnt das Telephon­gespräch? Oder haben wir einen Fall für unscharfe Prädikate, einer schönen Anwendung der mehrwertigen Logik?</li>
<li>Ist eine EMail, die digital unterschrieben ist, aber nicht konform zum Signaturgesetz, unterschrieben? Wirkungsvoll? Wer darf das entscheiden, der Empfänger allein? Oder muss es zu einer Übereinkunft Sender-Empfänger gekommen sein? Absurd? Nicht wirklich &#8211; zum Nachweis von Betriebsausgaben genügt die Vorlage einer Rechnung. Die kann auch per EMail ins Haus geflattert sein. Nur wenn man auch die Umsatzsteuer wiederhaben will, kommt es auf einmal darauf an, dass diese Rechnung unterschrieben ist. Und zwar nicht mit irgendeiner Norm, <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_Privacy_Guard" target="_blank">GPG</a> dürfte die bekannteste sein, nein, es muss das deutsche Signaturgesetz sein. Was wiederum bedeutet, dass viele Unternehmen Eingangsrechnungen einfach ausdrucken. Jetzt gelten sie wieder. Nun ja, nicht wirklich, aber man kann sie nicht mehr unterscheiden von gültigen Papierrechnungen. Die auch gefaxt werden dürfen. Es spielt also eine Rolle, in welcher Reihenfolge die Tätigkeiten ausgeübt werden: &#8220;Ausdrucken, schicken, abheften&#8221; oder &#8220;Schicken, ausdrucken, abheften&#8221;. Was aber sicher geht: &#8220;Schicken, ausdrucken, zurückschicken, wieder zurückschicken, abheften&#8221;. Abstrus.</li>
<li>Ist eine Domain (irgendeinname.de) eine Sache? Zum Beispiel im Sinne von etwas, das man pfänden kann? Da bin ich nicht auf dem laufenden, da ich mich nach fünfzehn Jahren Diskussionen eben gerade ein paar Wochen nicht damit beschäftigt habe.</li>
<li>Wer haftet im Netz für Inhalte? Was passiert, wenn jemand in einem Land etwas macht, was dort erlaubt, hier aber verboten ist &#8211; macht der sich hier strafbar? Etwa sogar, ohne es zu wissen? Verkauft ein Pole einem Amerikaner eine deutsche Reichskriegsflagge via bebilderter Anzeige im Internet, so ist das in den USA legal und in Polen auch. Da man die Bilder aber auch in Deutschland anschauen kann &#8211; hier ist es verboten, eine Reichskriegsflagge abzubilden &#8211; sollte sich der Pole hüten, seinen nächsten Frankreichurlaub mit der Eisenbahn oder dem Auto anzutreten. Völlig überspitzt? Das dürfte der Chef von XS4ALL anders sehen. XS4ALL ist ein holländischer Provider. Auf dessen Servern lag die radikale und hier nicht weiter diskutierte Zeitung &#8220;radikal&#8221;, aber, und das halten wir fest, legal nach holländischem Recht. Die Bundesanwaltschaft forderte den Holländer auf, die Seiten zu entfernen, widrigenfalls er mit seiner Verhaftung rechnen müsse. Da wir uns schlecht leisten können, schon wieder in Holland einzumarschieren, kann sie nur gemeint haben, sie werde ihn verhaften lassen, sobald er deutschen Boden betrete.</li>
<li>Und zuguterletzt: Der WLAN-Zugang zum Internet. Ist es strafbar, sich in ein ungeschütztes Netz einzuklinken? Und: Ist es strafbar, ein solches zu betreiben? Oder nur fahrlässig? Wer haftet überhaupt für die Nutzung eines Internetzugangs, der Nutzer oder der Betreiber? Oder der Provider?</li>
</ul>
<p id="handy_wlan">Diese Fragen im Zusammenhang mit WLAN-Zugängen sind mit Sicherheit noch nicht abschließend beantwortet. Wie wird man jemanden beurteilen, der ein Gerät mit sich führt, das ihm automatisch alle offenen Netze der Umgebung zeigt und sich dort einwählt? Ist das strafbar? Nun, mindestens ein Richter (Fundstelle taz, siehe unten) erkennt darin das Ausspähen von Daten. Wie bitte? Auflösung: Der WLAN-Router (i.e. das &#8220;Kasterl, das ein Endgerät ins Netz aufnimmt und mit dem Internet und dem Internen Netz verbindet) gibt dem Eindringling ja eine Adresse. Aus dem internen Adresspool. Intern. Na also. Man hofft, dass alle Gerichte so restriktiv mit schützenswerten Daten umgehen, denn, was da ausgespäht wird, schaut höchstwahrscheinlich so aus:</p>
<p style="font-size:2em; text-align:center;"><tt>192.168.0.3</tt></p>
<p>Sehr schützenswert. Und wie sieht es mit diesem Gerät aus, das die Zugänge ausspioniert? Wer so ein Gerät hat, kann seine üblen Absichten doch kaum verleugnen. Ich habe so ein Gerät. Der Volksmund nennt es Handy. Ein Glück, dass man mit etwas Sachverstand dafür sorgen kann, dass das Handy die Sucherei unterläßt. Gut, telephoniert man eben auch zuhause teuer über GSM, aber noch besser als schwedische Gardinen. Die ihren Namen übrigens simplerweise von der schwedischen Stahlindustrie haben, das hätten auch Krupp-Gardinen sein können.</p>
<p>An den Haaren herbeigezogen? Nun, in der <a href="http://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/polizei-erwischt-schwarzsurfer/" target="_blank">taz liest man dazu eine auffällige Geschichte</a>&#8230;</p>
<blockquote><p>Denkbar sei, dass der Mann einen Internetzugang nutzen wollte, ohne dafür zu bezahlen. Es werde ebenfalls geprüft, ob der Mann „Daten ausgespäht“ oder mit seiner „Funkanlage“ Nachrichten abgehört habe – so heißt es im Juristendeutsch in den Paragraphen aus insgesamt drei Gesetzen, die für das W-Lan-Surfen in Frage kommen.<br />
(&#8230;) Bekannt geworden ist in Fachkreisen ein Wuppertaler Richterspruch: Der Richter verwarnte im Jahr 2007 einen Schwarzsurfer – und zog dessen Laptop als „Tatwerkzeug“ ein. Der Mann habe vom Router eine IP-Adresse zugewiesen bekommen, urteilte das Gericht – das sei unbefugtes Abhören personenbezogener Daten.</p></blockquote>
<p>Immerhin werden Leute festgenommen und Laptops &#8220;eingezogen&#8221; &#8211; das ist de facto eine Strafe im vierstelligen Bereich. Aber wie sieht es mit der Gegenseite aus? Haben wir nicht gelernt, dass ein Grundstück ohne Zaun und ein Haus mit offener Eingangstür einen Einbruch unmöglich macht, da es nichts gibt, in was man <em>einbrechen</em> könnte? Und wenn nun jemand im Haus steht und jedem Neuankömmling zuruft &#8220;Dich nenn ich jetzt Gast_001&#8243; (den nächsten 002 etc.) &#8211; ist das dann wirklich Ausspähen? Ist nicht vielmehr der, der seinen Besitz so nachlässig sichert, der Übeltäter? Darüber gibt es bereits einen Artikel von <a href="http://www.netzheimer.de/wp/2008/07/24/offen-fur-alles/" target="_blank">Netzheimer</a>, dem nichts hinzuzufügen ist.</p>
<p>Somit ist die Lösung klar: Die Provider sind natürlich schuld. Wie das kommen wird, weiss ich noch nicht, aber wer aus Gras Bäume machen kann, kann auch aus elektromagnetischen Schwingungen Sachen machen:</p>
<blockquote>
<h3 id="bambus">Bambus</h3>
<p>Ein Grundstückseigentümer hatte die Bambussträucher auf eine Höhe von fünf Metern wachsen lassen, ohne sich um den Grenzabstand zu bekümmern. Der Nachbar hatte daraufhin gefordert, das Gewächs auf eine Höhe von 1.80 m zurück zuschneiden. Obwohl es sich bei Bambus aus botanischer Sicht  um ein Grasgewächs handle, ist es juristisch nach Auffassung des Gerichts als Gehölz einzuordnen, welches unter das Nachbarschaftsgesetz falle. Entscheidend sei, dass Bambus auch Stämme bilde.</p></blockquote>
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