Krokodilstränen
Erstaunliches war heute in der Süddeutschen zu lesen:
Die Bundesregierung sieht die Sperrung des Twitter-Kontos von US-Präsident Donald Trump kritisch. Die Betreiber sozialer Netzwerke trügen zwar Verantwortung dafür, dass die politische Kommunikation nicht mit Hass und Anstiftung zu Gewalt vergiftet werde, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Die Meinungsfreiheit als Grundrecht von elementarer Bedeutung könne aber nur durch den Gesetzgeber, nicht nach der Maßgabe von Unternehmen eingeschränkt werden.
https://www.sueddeutsche.de/politik/trump-twitter-merkel-1.5170842
Wie meint die Regierung das? Einerseits wurde maßgeblich vom damaligen Justizminister Maas im Wege des Netzwerksdurchsetzungsgesetzes geklärt, dass die plattformbetreibenden Unternehmen dafür letztlich durchaus verantwortlich gemacht werden sollen, welche Inhalte von deren Nutzern verbreitet werden. Und ja, die Kritiker dieses Gesetzes warnten damals, wie gefährlich es sei, diese Aufgabe in die Hände privater Firmen zu legen, denen gleichzeitig durch hohe Bußgelddrohungen auch noch nahegelegt wurde, im Zweifel eher zu sperren als durchzuwinken. Und natürlich wurde diese Kritik ignoriert.
Und jetzt also tönt die Regierung, es gehe nicht an, dass Noch-Präsident Trump von Twitter ausgeschlossen werde, nachdem eine nicht zu ignorierende Menge von Menschen dessen Tweets als Aufruf zur Gewalt versteht.
Aber vielleicht geht es ja um was anderes: Hier wurde nicht einem Querredner, Pegidisten oder sonst einem Megaphoniker das Wort entzogen, sondern einem Politiker, und schon fühlen sich manche betroffen,
Dabei wäre es so einfach: Wenn wir in Deutschland klären müssen, ob etwas noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, reicht manchmal ein Blick nach Amerika: Ist ein Thema auf der anderen Seite des Teichs eindeutig über dem Rubikon, ist es das bei uns mit Sicherheit auch, und umgekehrt: Ist es bei uns erlaubt, ist es das für Amerikaner erst recht.
schließlich geht es um die eigene Kaste.