Erstellt von svb am 9. Dezember 2011
Nach noch nicht völlig bestätigten Meldungen liegt der Schluss sehr nahe, dass es eine Machtergreifung gegeben hat: Die Grünen regieren in Berlin, haben aber noch nicht alle Schlüsselressorts übernehmen können. So konnte eine Pressemitteilung auf verschlungenen Wegen (namens Internet) noch nach Bayern gelangen. Auf berlin.de war es veröffentlicht:
Berlin, den 01.12.2011
Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt auch für Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Dies hat nunmehr das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Der Kläger hatte gemäß dem IFG begehrt, ihm Einblick in eine im November 2009 vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages erstellte Ausarbeitung (…) zu geben. Der Deutsche Bundestag hatte dieses Ersuchen mit der Begründung abgelehnt, das IFG sei auf den Deutschen Bundestag nur anwendbar, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehme. Die Zuarbeit der Wissenschaftlichen Dienste sei der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und daher als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang ausgenommen. Im Übrigen gelte für die Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes der Schutz geistigen Eigentums.
Das Verwaltungsgericht Berlin ist dieser Ansicht nicht gefolgt und hat der Klage stattgegeben. Die Aufgabe des Parlamentes bestehe im Wesentlichen in der Gesetzgebung und der Kontrolle der Regierung. Dazu gehöre nicht die Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, da dieser lediglich Fragen der Abgeordneten beantworte und Gutachten erstelle. Diese Vermittlung von Information und Wissen bilde die Grundlage für die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten, sei aber nicht selbst parlamentarische Arbeit.
(…)
Urteil der 2. Kammer vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11)
So weit so gut. Klingt nach einem klugen Urteil. Es erscheint nur merkwürdig, daß dem Kläger der Zugriff so hartnäckig verwehrt wurde. Klar wird es erst, wenn man das mysteriöse Dokument genau ansieht, es handelte sich um Weiterlesen »
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Erstellt von svb am 31. Mai 2011
Manchmal endet eine Sache für den Angeklagten mit einem Freispruch. Ob das auch ein gute Ende ist, ist damit nicht gesagt. Nicht einmal für den Angeklagten ist ein Freispruch in jedem Fall ein gutes Ende. Das hat viel damit zu tun, wie die Beteiligten während des Prozesses agieren. Interessieren sie sich in erster Linie für die Aufdeckung der Wahrheit?
Oder für eine politische oder eine ihnen sonstwie wichtige Aussage? Geht es den Beteiligten gar nur um Selbstdarstellung? Ein Indiz für lausige Qualität eines Prozesses sind voreilige Schlüsse, die sofort über alle medialen Kanäle heraustrompetet werden. Da nützt es nichts, wenn dann schnell behauptet wird, das alles geschehe nur im Interesse der Öffentlichkeit. Ein weiteres Indiz ist Hysterie. Weiterlesen »
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Erstellt von svb am 4. Februar 2011
Vor vielen Jahren schrieb ich ein Stück Software, dessen ich mich noch heute nicht schämen muß: Es steuerte und unterstützte den Verwaltungskram und die Dokumentation in einem tierärztlichen pathologischen Institut. Im Gedächtnis blieb mir eine lustige Fehlleistung. Für „Geschlecht“ hatte ich nur zwei Werte zugelassen, „w“ und „m“ für weiblich resp. männlich. Mein Auftraggeber runzelte die Brauen: Im Gegensatz zu Menschen müsse man beim Tier immer mit 4 Geschlechtern rechnen: Männlich, weiblich, männlich kastriert, weiblich kastriert. Das war schnell repariert, aber es blieb bei mir hängen.
Heute hätte ich vermutlich ganz anders reagiert. Was? Nur vier Geschlechter? Das ist ja einfach. Bei Menschen gibt es folgende Kriterien: Weiterlesen »
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Erstellt von svb am 25. Januar 2011
Rätselhafterweise tauchte dieses Wort in keiner Liste auf. Dabei steht es doch für ein Thema, das uns alle wirklich bewegt hat, jeden vielleicht ein anderer Aspekt davon, aber dem Gesamtkomplex konnte sich niemand verschließen. Jörg Kachelmann hielt sich so viele Freundinnen (siehe „Femitainment“), daß er sich ohne Hilfe moderner Datenbanktechnik niemals zuverlässig die Namen hätte merken können. Viele Frauen reagieren allerdings unfroh, wenn man mit Laptop ins Bett geht oder ein Datenterminal auf dem Nachtisch stehen hat. Noch unfroher, wenn man ihren Namen im unpassenden Moment nicht parat hat. Weiterlesen »
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Erstellt von svb am 26. Mai 2009
Hoffentlich steht meine Einstellung zum Rassismus außer Frage. Die Ablehnung von Rassismus halte ich in Deutschland für common sense. Um so erstaunter las ich auf sueddeutsche.de:
In Deutschland wird noch zu wenig gegen die Diskriminierung von Ausländern und Minderheiten getan. Zu diesem Schluss kommt die Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats in einem Bericht, der an diesem Dienstag vorgestellt wird. Hauptschwächen sehen die unabhängigen Experten im deutschen Strafrecht und im Justizwesen. Sie fordern die Bundesregierung „dringend“ auf, rassistische Motive bei allgemeinen Verbrechen im Strafrecht besonders zu erwähnen und strafverschärfend zu berücksichtigen.
Wie bitte? Weiterlesen »
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