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Die Freiheit der Meinung setzt voraus, daß man eine hat (Heinrich Heine)

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Freitag 4. Februar 2011

Ein und dieselbe Handlung kann vom Wahnsinn oder von höchster Philosophie eingegeben sein.
Sully Prudhomme

 

Transkomplizierte Homöosexualistik

Vor vielen Jahren schrieb ich ein Stück Software, dessen ich mich noch heute nicht schämen muß: Es steuerte und unterstützte den Verwaltungskram und die Dokumentation in einem tierärztlichen pathologischen Institut. Im Gedächtnis blieb mir eine lustige Fehlleistung. Für „Geschlecht“ hatte ich nur zwei Werte zugelassen, „w“ und „m“ für weiblich resp. männlich. Mein Auftraggeber runzelte die Brauen: Im Gegensatz zu Menschen müsse man beim Tier immer mit 4 Geschlechtern rechnen: Männlich, weiblich, männlich kastriert, weiblich kastriert. Das war schnell repariert, aber es blieb bei mir hängen.

Heute hätte ich vermutlich ganz anders reagiert. Was? Nur vier Geschlechter? Das ist ja einfach. Bei Menschen gibt es folgende Kriterien:

  • männlich / weiblich
  • homosexuell / heterosexuell / bisexuell / asexuell
  • isosexuell, transsexuell

Wohl gemerkt: Es geht um Geschlecht, nicht um sexuelle Vorlieben. Und manche Begriffe sind erklärungsbedürftig. Transsexuelle sind Menschen vom jeweils anderen Geschlecht, also beispielsweise Menschen, die als Männer geboren wurden und sich aber ständig als Frauen fühlen. Tun sie das nur teilweise, hört man öfter die Bezeichnung transgender. Was wiederum von anderen aufs schärfste kritisiert wird. Ganz steige ich da nicht durch. Für Männer, die sich als Männer fühlen, die als Männer geboren wurden und die auch morgen noch wissen, dass sie Männer sind, habe ich nicht gewagt „normal“ hinzuschreiben und mit in vorauseilendem politsch-korrektem Gehorsam das Wort „isosexuell“ ausgedacht. Das gibt es natürlich auch in der weiblichen Variante. Somit erhalten wir 2 x 4 x 2 Möglichkeiten für ein Geschlecht, das sind also 16, und alle Zwischenabstufungen blenden wir einfach aus.

Lübke hat angeblich noch eine Rede mit den Worten begonnen „Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Neger“.  Der umstrittene Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, begann im Oktober 2010 seine Rede zur Eröffnung eines Kongresses mit den Worten „Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren und ein herzliches Willkommen an alle, die sich nicht mit diesen Kategorien identifizieren können oder wollen“. Bei Lübke wurde noch gelacht. Bei Krüger wagte es keiner. Dabei fand ich es schon komisch. Krüger stolpert über die eigene Spießigkeit und muß sprachlich darauf hinweisen, dass Frauen keine Experten sind:

Ich begrüße Sie im Namen der Bundeszentrale für politische Bildung zum diesjährigen Kongress „Das flexible Geschlecht. Gender, Glück und Krisenzeiten in der globalen Ökonomie.“ Unter diesem Motto diskutieren Expertinnen und Experten, Aktivistinnen und Aktivisten in den kommenden drei Tagen historische und fortbestehende Ungleichheiten im Spannungsfeld von Identitäten und Differenzen.

Und schon ist klar, es gibt doch nur Expertinnen und Experten, Aktivistinnen und Aktivisten und eben Männer und Frauen. „Die sich nicht mit diesen Kategorien identifizieren können oder wollen“ sind schon wieder unter den Tisch gefallen. Aber kommen wir zurück zu den Geschlechtern. Da gibt es einen Menschen, der wurde als Mann geboren, und er steht auf Frauen. Diese Beschreibung träfe auf mich auch zu, aber es wird komplizierter. Unser Fall hier wurde als Mann geboren, fühlt sich als Frau, ist aber lesbisch. Ja mei, sagt der Bayer, wenn’s schee macht. Kompliziert wurde die Sache, als dieser Mensch seine lesbische Freundin partnern wollte, oder wie das heißt. Also eben nicht heiraten, sondern eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Das ist vorgesehen für gleichgeschlechtliche Paare, um ein Äquivalent zu bieten für die unterschiedlich-geschlechtlichen Paare, die ja heiraten dürfen. Im vorliegenden Fall sollte aber nicht geheiratet werden, sondern gepartnert. Das Berliner Standesamt spielte nicht mit. Auch mehrere Gerichte nicht. Begründung: Die beiden können schließlich heiraten, da bedarf es der Ersatzhandlung nicht.

Erst vor dem Bundesverfassungsgericht wurde im Sinne der KlägerIn (sic!) entschieden (→ Pressemitteilung). Da sie sich umoperieren lassen müsste, um eine Frau zu werden, um partnern zu können (§8 Abs. 3 u. 4 TSG), verstößt das gegen Art. 2 GG, wegen der körperlichen Unversehrtheit und der freien Persönlichkeitsentfaltung. So ganz vermag ich das nicht nachzuvollziehen. Man muß nicht alles entfalten. Und was entfaltet es, ein Surrogat für die Ehe letzterer vorzuziehen? Wer mich kennt, weiß, daß ich mich hüte, an unserem Verfassungsgericht herumzukritteln. So sage ich nur, ein Glück für den/die KlägerIn, daß ich kein Verfassungsrichter bin.

Es handelt sich bei der KlägerIn übrigens um einen Träger eines adeligen Namens. Wie man der Pressemitteilung entnehmen kann, nennt sich die Klägerin „Freifrau“. Das stört nun meine Empfindungen. Wird einer als Freiherr geboren und fühlt er sich nicht mehr als Mann, so könnte er den Anstand besitzen, das Prädikat abzulegen – sofern er den Namenszusatz als Prädikat begreift. Tut er es nicht, ist es nur ein Namensbestandteil. Dann stellt sich sofort die Frage, wo im TSG geregelt ist, daß der Transsexuelle auch seinen Nachnamen ändern darf. Und wie kommt er dazu, sich Freifrau zu nennen? Er/sie ist ja nachweislich nicht verheiratet, aber vermutlich ist auch ihr/ihm die „Freiin“ merkwürdig vorgekommen. Fassen wir zusammen: Transexualität, Zwang zur Hochstapelei (Freifrau), Fixiertheit (Recht auf Lebenspartnerschaft anstatt simpler Heirat) – es handelt sich um ein Wesen, mit dem ich nicht tauschen will und ich bemühe mich, meiner Aggression Herr zu werden, ohne dafür meiner Spottlust zu viel Raum zu geben.

Parallel fiel mir eine völlig andere Meldung in die Hand. Der Allgäu-Rundschau entnehmen wir

Paar wegen Nacktfotos in der Ottobeurer Basilika zu Geldstrafen verurteilt

Weil sie Nacktfotos in der Ottobeurer Basilika angefertigt haben, sind gestern eine 46-jährige Memmingerin und ein 40-jähriger Hobby-Fotograf aus Oberbayern vor dem Amtsgericht Memmingen jeweils zu Geldstrafen wegen Störung der Religionsausübung verurteilt worden

Das ist natürlich völlig richtig. Geht’s noch? Schlechtes Benehmen! Andererseits, bei Licht betrachtet, die beiden haben ihre Persönlichkeiten entfaltet, vielleicht ein bisserl zu sehr, und ihre sexuellen Identitäten ausgelebt. Sie hätten die religiösen Gefühle ihrer Mitbürger verletzt. Nun gut, die waren nicht anwesend, aber es reicht die Tatsache. Transsexualität verletzt auch die religiösen Gefühle vieler Menschen, nicht meine, aber davon bin ich überzeugt. Nur – hier handelt es sich ja um langweilige Heteros, da zählen religiöse Gefühle nicht mehr als bekämpfenswerte Repression.

Dennoch: Unterstehen die beiden hier nicht dem Schutz des Grundgesetzes?

Bildquelle: Rache-Shop, dort kann man das Kostüm kaufen

 

2 Kommentare zu “Transkomplizierte Homöosexualistik”

  1. Kim sagt:

    Transsexualität ist eigentlich ganz einfach erklärt, wenn man bereit ist Realität als solche anzuerkennen. Das biologische Geschlecht des Menschen ist nicht immer an den Genitalien abzulesen, dies ist wissenschaftliche Tatsache (auch an XX und XY ist das Geschlecht eines Menschen nicht immer ablesbar). Nun gibt es, vereinfacht ausgedrückt, z.B. Mädchen, die mit Penis und Hoden geboren werden. Auf Grund des Testosterons, das die Hoden ausschütten, „vermännlicht“ so ein Mädchen normalerweise und sieht dann so aus wie ein Mann. Diese Frau (die auf Grund ihrer Genitalien dem „männlichen Geschlecht zugeordnet“ wurde, und auch aussieht wie ein Mann) outet sich dann irgendwann als „Frau“. Dass diese dann eine Korrektur ihrer körperlichen Fehlentwicklung genauso wünscht, wie eine Korrektur ihrer Papiere dürfte verständlich sein.

  2. svb sagt:

    @Kim: Völlig d’accord. Ich will meinen Artikel keinesfalls als Polemik gegen Transsexuelle verstanden wissen, im Gegenteil. Ich denke, Transsexuelle sind vom Schicksal ziemlich geschlagen, machen einiges durch und sollten auf Verständnis und Unterstützung rechnen dürfen.

    Ich will nicht mal behaupten, dass es partout nicht vorstellbar ist, daß eine Frau in einem Männerkörper dann auch noch lesbisch ist. Mein Unverständnis setzt mit dem Beharren auf Verpartnerung statt Ehe ein. Damit wurde das Bundesverfassungsgericht konfrontiert? Wegen dieser Überspanntheit?

    Dass es sich um Überspanntheit handelt, kann ich nur vermuten, aber die Umbenennung in Freifrau ist schon ein starkes Indiz.

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