Drahtlose Spitzfindigkeit
Erstellt von svb am 19. November 2009
Ein Bonner Autofahrer war etwa 3 km von seinem Haus entfernt, als in seiner Tasche das Mobilteil seines Festnetz-Telefons piepte. Er nahm es heraus, schaute es an und hielt es an sein Ohr. Normalerweise ist ab 200 m Entfernung vom Haus keine Kommunikation mit der Basisstation mehr möglich. Das Bonner Amtsgericht hielt auch das Mobilteil einer Festnetzanlage für ein Mobiltelefon im Sinne von § 23 Abs. 1 a StVO und verhängte ein Bußgeld in Höhe von 40,- €.
Das ließ sich der Autofahrer nicht gefallen und zog vor das Oberlandesgericht Köln. Weiterlesen »
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