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Die Freiheit der Meinung setzt voraus, daß man eine hat (Heinrich Heine)

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Augenmaß

Erstellt von svb am 7. Juli 2010

Das Bild einer Frau war auf dem Webserver ihres Arbeitgebers abgelegt. Dort wurde es von einer Personensuchmaschine gefunden und bei entsprechenden Suchen als Ergebnis präsentiert. Die Frau hatte ihrem Arbeitgeber die Erlaubnis gegeben, das Bild zu zeigen, aber nicht der Suchmaschine. Daher wollte sie von der Suchmaschine Geld sehen. Entschädigung.

Das Landgericht Hamburg hat am 15.06.2010 ein Urteil gesprochen (Az.: 325 O 448/09). Weise Entscheidung: Weiterlesen »

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