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Archiv für Juni 16th, 2012

Mythos #6: Ohne Verwertungsrechte sähe die Musik heute ärmer aus

Erstellt von svb am 16. Juni 2012

Wir haben erfahren, daß das Kopieren von Musik nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Nur das Aufführen von Musik löst Tantiemen aus. Was nicht heißt, daß das, was Musikproduzenten zum Teil mit erheblichem Einsatz herstellen, einfach von jedem kopiert werden darf. Wer nicht polemisch oder verblendet ist, kann durchaus einsehen, daß Verwertungsrechte bei Großprojekten hilfreich sind. „Thriller“ von Michael Jackson war nicht nur bahnbrechend, sondern auch irrsinnig teuer und musste seine Kosten erst wieder einspielen. Was auch gelungen ist, aber gleichzeitig mussten auch Kosten für viele andere Stücke wieder hereingeholt werden, und da waren sicher auch einige dabei, die sich als Flops herausstellten. Ohne Verwertungsrechte und ohne das Leistungsschutzrecht der Produzenten und Interpreten wäre es vermutlich in weitaus selteneren Fällen zu teuren Studioproduktionen gekommen. Wir erinnern uns: Die meisten an einer Produktion beteiligten Menschen werden für ihre Leistung direkt bezahlt, haben dann allerdings keine Rechte an dem Werk. Der Produzent bringt diese Vorleistungen nicht, weil er so gerne Musik hört oder es so cool findet, ein paar Tage mit der Band im Studio abzuhängen. Er macht das vermutlich durchaus davon abhängig, ob er eine Chance sieht, sein Geld zu vermehren oder zumindest wieder hereinzubekommen.

Andererseits verhindern Verwertungsrechte auch viel Musik. Weiterlesen »

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