Erstellt von svb am 24. Februar 2014
Wendet man unser Recht konsequent an, kommen lustige Dinge raus. Oder besser gesagt, Schlussfolgerungen, die so aberwitzig sind, daß man die Wahl hat, blutdrucksteigernden Dampf aufzubauen, oder einfach zu lachen. Ich versuche es meist mit letzterem, aber das kann schwierig werden.
Mit Urteil vom 12.09.2013, I ZR 208/12, hat der Bundesgerichtshof sich zur Zusendung sogenannter Empfehlungs-EMails geäußert, und zwar in dem Sinne, daß es sich dabei stets um unverlangt zugesandte Werbung handelt. Richtig gelesen. Da betreibt eine Firma eine Webseite, auf der man eine Emailadresse eingeben kann, an die eine Mail verschickt werden soll. So eine Art „gefällt mir“-Button, aber nicht für die ganze Welt, sondern nur für einen Menschen, dem man mitteilen will, wie wahnsinnig begeistert man von einem Zeitungsartikel, einem Dampfdrucktopf oder einem Hühneraugenpflaster ist. Und nun begab es sich, daß der Mensch, der der Empfänger dieser Mail war, nicht etwa auf seinen Bekannten sauer war, der ihm diese Mail hatte zukommen lassen, sondern auf den formalen Absender der Mail, also die Firma, deren Webserver das Formular angeboten hatte.
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Erstellt von svb am 18. Mai 2010
Frau Lüneburch ist eine ganz Nette. Und eine Unerschrockene. Und sie heißt natürlich nicht so, aber sie braucht für diese Geschichte einen Namen. Wir haben bei ihr gewohnt, nette Pension. Ob sie denn WLAN hätte? „Ja“ strahlte sie. Login: Gast. Passwort: Lüneburch.
Oh mein Gott. Das kann nicht gehen, der Mac mag keine Umlaute bei Passwörtern und überhaupt, anderer Zeichensatz. Ganz abgesehen davon, daß sich die ISO27001-gestählte Seele schüttelt: Was für ein schlechtes Passwort. Ob sie das vielleicht ändern könnte? Frau Lüneburch strahlt immer noch. Klar könne sie das ändern. Das heißt, sie selbst könne das natürlich nicht. Das sei damals von diesem netten Jungen eingerichtet worden. Weiterlesen »
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Erstellt von svb am 26. Oktober 2008
Markenrecht ist schon lustig. Man kann nur Begriffe schützen lassen, die nicht längst Allgemeingut sind. Leberkäse geht nicht. Rasierwasser. Briefmarke. Müsli. Oh, stop, Müsli ist eine eingetragene Marke von Nestlé. Das, was man nicht schützen kann, heißt Müesli. Das wissen aber gefühlt nur 10% der Bundesbürger. Und weil es so gut klappt, einen Schreibfehler in ein Wort zu mogeln, um es dann schützen zu können, hat Nestlé auch gleich noch Aquarel belegt.
Es gab einmal in Deutschland eine große Behörde, die hieß Deutsche Post. Weiterlesen »
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