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Die Freiheit der Meinung setzt voraus, daß man eine hat (Heinrich Heine)

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Datamining

Erstellt von svb am 25. September 2008

BergleuteEigentlich eine dürre Meldung im Newsletter der IHK Oberbayern:

Jahresbilanz muss elektronisch im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden

Seit 1. Januar 2007 müssen Kapitalgesellschaften ihre Jahresbilanz im elektronischen Unternehmensregister beim Bundesanzeiger veröffentlichen. Die Übertragung erfolgt in digitaler Form und ist danach für Außenstehende einsehbar. „Bei Nichtveröffentlichung riskieren Unternehmen ein Ordnungsgeld“, warnt IHK-Experte Markus Neuner. (…) Mit dem Ordnungsgeld ist die Angelegenheit aber bei weitem nicht erledigt. Es erfolgt eine erneute Aufforderung zur Offenlegung des Jahresabschlusses und es droht ein weiteres Ordnungsgeld bei Nicht-erfüllung. Dabei kann das Ordnungsgeld von 2.500 bis auf 25.000 Euro steigen, wenn sich Unternehmen weigern, die Daten zu liefern. Informationen dazu gibt ein IHK-Merkblatt unter www.muenchen.ihk.de – Recht & Fair Play – Firmen/Gesellschaftsrecht – Offenlegung.

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