SvB-Blog

Die Freiheit der Meinung setzt voraus, daß man eine hat (Heinrich Heine)

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Täuschungsmanöver (1)

Erstellt von svb am 24. Februar 2014

paragraphWendet man unser Recht konsequent an, kommen lustige Dinge raus. Oder besser gesagt, Schlussfolgerungen, die so aberwitzig sind, daß man die Wahl hat, blutdrucksteigernden Dampf aufzubauen, oder einfach zu lachen. Ich versuche es meist mit letzterem, aber das kann schwierig werden.

Mit Urteil vom 12.09.2013, I ZR 208/12, hat der Bundesgerichtshof sich zur Zusendung sogenannter Empfehlungs-EMails geäußert, und zwar in dem Sinne, daß es sich dabei stets um unverlangt zugesandte Werbung handelt. Richtig gelesen. Da betreibt eine Firma eine Webseite, auf der man eine Emailadresse eingeben kann, an die eine Mail verschickt werden soll. So eine Art „gefällt mir“-Button, aber nicht für die ganze Welt, sondern nur für einen Menschen, dem man mitteilen will, wie wahnsinnig begeistert man von einem Zeitungsartikel, einem Dampfdrucktopf oder einem Hühneraugenpflaster ist. Und nun begab es sich, daß der Mensch, der der Empfänger dieser Mail war, nicht etwa auf seinen Bekannten sauer war, der ihm diese Mail hatte zukommen lassen, sondern auf den formalen Absender der Mail, also die Firma, deren Webserver das Formular angeboten hatte.

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Voller Briefkasten! Die komplizierte Welt der Werbebriefe

Erstellt von svb am 30. Mai 2012

Dem IHK-Rundbrief entnehme ich:

Briefwerbung: Übergangsfrist für Altdatenbestände läuft aus – bei Missachtung droht Bußgeld

Die Verwendung personenbezogener Daten in der Briefwerbung ist sensibel: Nach aktueller Rechtslage dürfen Werbebriefe mit personalisierten Adressen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers verschickt werden. Laut IHK-Juristin Rita Bottler galt für sogenannte Altdatenbestände bislang eine Übergangsfrist. „Darunter fallen Adressen und Kundendaten, die vor dem 1. September 2009 erhoben und seitdem nicht verändert wurden. Diese Datensätze konnten im Rahmen der dreijährigen Übergangsfrist ohne Einschränkung verwendet werden. Diese Frist endet aber nun am kommenden 31. August“, erklärt die IHK-Fachfrau. Sie rät den betroffenen Unternehmen, ihre Verteiler rechtzeitig zu aktualisieren und zu pflegen. Wer die Altdatenbestände in vollem Umfang weiter benutzen wolle, müsse vor dem Stichtag die rechtwirksamen Einwilligungen für Briefwerbung der Empfänger einholen oder nötigenfalls Adressen streichen. „Diese Pflichten sind ernst zu nehmen. Bei Missachtung drohen Bußgelder“, warnt Bottler. Weitere Hinweise enthält das IHK-Merkblatt „Umgang mit personenbezogenen Daten zu Werbezwecken via Brief, E-Mail, Fax und Telefon.

Das ist doch alles sehr, sehr merkwürdig. Weiterlesen »

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