SvB-Blog

Die Freiheit der Meinung setzt voraus, daß man eine hat (Heinrich Heine)

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Oh wie GEMAin

Erstellt von svb am 4. März 2014

gema
Vor knapp zwei Jahren hatte ich einmal angefangen, mit Mythen im Internet aufzuräumen. Einer der Blogartikel ist mir noch recht präsent, er trug den Titel „Mythos 6: Ohne Verwertungsrechte sähe die Musik heute ärmer aus„. An diesen musste ich denken, als ich kürzlich an mehreren Stellen las, die Gema hätte einen Sieg gegen Youtube errungen. Einen Sieg? Ich weiß nicht. Was ist passiert?

„Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar“. Dazu ein betrübtes Emoticon. Jeder kennt es, keiner schaut genau hin, wir wissen, was das bedeutet: Man arbeitet auf einem Rechner, auf dem keine hilfreiche Software wie beispielsweise proxymate installiert sind. Ein lösbares Problem also, aber natürlich auch immer ein bisschen lästig. Natürlich stimmt etwas mit dem Text nicht. Das Video ist in Deutschland vielleicht schon verführbar, nur nicht bei YouTube, und YouTube sagt selbst, das Video enthalte möglicherweise Musik, für die eben eventuell an die GEMA gezahlt werden müsste.

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Täuschungsmanöver (1)

Erstellt von svb am 24. Februar 2014

paragraphWendet man unser Recht konsequent an, kommen lustige Dinge raus. Oder besser gesagt, Schlussfolgerungen, die so aberwitzig sind, daß man die Wahl hat, blutdrucksteigernden Dampf aufzubauen, oder einfach zu lachen. Ich versuche es meist mit letzterem, aber das kann schwierig werden.

Mit Urteil vom 12.09.2013, I ZR 208/12, hat der Bundesgerichtshof sich zur Zusendung sogenannter Empfehlungs-EMails geäußert, und zwar in dem Sinne, daß es sich dabei stets um unverlangt zugesandte Werbung handelt. Richtig gelesen. Da betreibt eine Firma eine Webseite, auf der man eine Emailadresse eingeben kann, an die eine Mail verschickt werden soll. So eine Art „gefällt mir“-Button, aber nicht für die ganze Welt, sondern nur für einen Menschen, dem man mitteilen will, wie wahnsinnig begeistert man von einem Zeitungsartikel, einem Dampfdrucktopf oder einem Hühneraugenpflaster ist. Und nun begab es sich, daß der Mensch, der der Empfänger dieser Mail war, nicht etwa auf seinen Bekannten sauer war, der ihm diese Mail hatte zukommen lassen, sondern auf den formalen Absender der Mail, also die Firma, deren Webserver das Formular angeboten hatte.

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Die Grünen sind bereits an der Macht

Erstellt von svb am 9. Dezember 2011

Nach noch nicht völlig bestätigten Meldungen liegt der Schluss sehr nahe, dass es eine Machtergreifung gegeben hat: Die Grünen regieren in Berlin, haben aber noch nicht alle Schlüsselressorts übernehmen können. So konnte eine Pressemitteilung auf verschlungenen Wegen (namens Internet) noch nach Bayern gelangen. Auf berlin.de war es veröffentlicht:

Berlin, den 01.12.2011

Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt auch für Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Dies hat nunmehr das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Der Kläger hatte gemäß dem IFG begehrt, ihm Einblick in eine im November 2009 vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages erstellte Ausarbeitung (…) zu geben. Der Deutsche Bundestag hatte dieses Ersuchen mit der Begründung abgelehnt, das IFG sei auf den Deutschen Bundestag nur anwendbar, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehme. Die Zuarbeit der Wissenschaftlichen Dienste sei der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und daher als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang ausgenommen. Im Übrigen gelte für die Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes der Schutz geistigen Eigentums.

Das Verwaltungsgericht Berlin ist dieser Ansicht nicht gefolgt und hat der Klage stattgegeben. Die Aufgabe des Parlamentes bestehe im Wesentlichen in der Gesetzgebung und der Kontrolle der Regierung. Dazu gehöre nicht die Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, da dieser lediglich Fragen der Abgeordneten beantworte und Gutachten erstelle. Diese Vermittlung von Information und Wissen bilde die Grundlage für die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten, sei aber nicht selbst parlamentarische Arbeit.

(…)

Urteil der 2. Kammer vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11)

So weit so gut. Klingt nach einem klugen Urteil. Es erscheint nur merkwürdig, daß dem Kläger der Zugriff so hartnäckig verwehrt wurde. Klar wird es erst, wenn man das mysteriöse Dokument genau ansieht, es handelte sich um Weiterlesen »

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Drahtlose Spitzfindigkeit

Erstellt von svb am 19. November 2009

394px-CB-HandfunkgeraetEin Bonner Autofahrer war etwa 3 km von seinem Haus entfernt, als in seiner Tasche das Mobilteil seines Festnetz-Telefons piepte. Er nahm es heraus, schaute es an und hielt es an sein Ohr. Normalerweise ist ab 200 m Entfernung vom Haus keine Kommunikation mit der Basisstation mehr möglich. Das Bonner Amtsgericht hielt auch das Mobilteil einer Festnetzanlage für ein Mobiltelefon im Sinne von § 23 Abs. 1 a StVO und verhängte ein Bußgeld in Höhe von 40,- €.

Das ließ sich der Autofahrer nicht gefallen und zog vor das Oberlandesgericht Köln. Weiterlesen »

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