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Die Freiheit der Meinung setzt voraus, daß man eine hat (Heinrich Heine)

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Montag 16. April 2012

Der Pöbel! – der Führer ist's, der sie zu Rittern macht. Nimm ihm den Führer, und er wird, was er war.
Richard Wagner

 

Grüne Sexuallogik

Quelle: http://lustich.de

Fassungslos macht es uns manchmal schon, was die Grünen so umtreibt: Es geht um das Recht auf straffreien Inzest. Ganz tief in uns drin hat die Natur etwas verankert, das im Hinblick auf das Zeugen gesunder Kinder sehr sinnvoll ist: Wir haben normalerweise keine Lust auf Sex mit nahen Verwandten. Wir kämen nie auf die Idee und finden es völlig absurd.

Und wenn es doch passiert? Was das Brechen dieses Tabus bewirkt, kann man in abgelegenen Gegenden der Welt sehen oder auch in manchen Palästen. „Sind Deine Eltern Geschwister?“ fragt man, wenn man jemanden frivol beleidigen will. Nicht einmal die Telekom will das wissen, denn das hier abgebildete Bewerbungsformular für Auszubildende ist doch höchstwahrscheinlich eine Fälschung.

Auch wenn es nicht um Beleidigungen geht, so geht es in jedem Fall um ein Tabu. Das „Wälsungenblut“ von Thomas Mann ist dabei noch vergleichsweise vergnüglich, aber das liegt daran, daß eben der Inzest, der hier beschrieben wird zwischen den Zwillingen Siegmund und Sieglind Aarenhold, nicht das Thema ist. Es geht Thomas Mann vielmehr um eine subtile Rache an den schwülstigen Stoffen von Richard Wagner. Die gleichnamigen Wälsungen bei Wagner sind immerhin die Eltern des Siegfried, der zwar ein deutscher Held, aber bekanntlich nicht wirklich ein Geistesriese war. Auch ist mir nicht bekannt, ob er eine Brille mit extradicken Gläsern trug, aber ausschließen würde ich das nicht.

Es ist völlig richtig, nicht von sexueller Selbstbestimmung zu schwafeln, wenn es darum geht, ob Väter mit Töchtern oder Mütter mit Söhnen ins Bett gehen sollten. Man muß nicht erst die Geschichte von Ödipus bemühen, um zu erkennen, daß wir unserem Bauchgefühl trauen dürfen: Ödipus findet die Wahrheit über sich und seine Mutter und Ehefrau Iokaste erst nach seiner Hochzeit heraus. Und doch ist es der griechischen Tradition folgend klar, daß er sich in Schuld verstrickt hat. Gerade war er noch ein Held, hatte den Sphinx besiegt und Iokastes Herz gewonnen, aber nach der schrecklichen Erkenntnis bringt sich Iokaste um und Ödipus selbst sticht sich die Augen aus und flieht, bis an sein Lebensende von den Erynnien gehetzt.

Es geht also nicht nur um die Erhöhung der Wahrscheinlichkeiten von Gen-Defekten. Mindestens so schwer wiegen die psychischen Schäden, bei etwaigen Kindern genauso wie bei den Eltern oder auch nur Sexualpartnern selbst. Das reicht doch völlig aus als Begründung, daß hier in unseren Gesetzen alles richtig geregelt ist. Ein Handlungsbedarf besteht nicht: Der Fall des Ödipus wäre mangels Schuld strafrechtlich folgenlos, und im unwahrscheinlichen, aber vorstellbaren Fall einer Liebe zwischen Verwandten, die stärker ist als das Gesetz, kommt immer noch §153 StPO in Betracht, die Einstellung wegen geringer Schuld. Was wir ja nicht ausschließen wollen.

Alles geregelt. Da muß man schon viel übrige Zeit haben, wenn man sich nun doch für ein Recht auf Verwandtenbeischlaf einsetzt. Was sich zunächst wie ein schlechter Scherz anhört ist wahr, wie man einer Pressemitteilung der Grünen entnimmt. Jerzy Montag kommentiert einen Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der sich tatsächlich damit beschäftigen mußte, ob das deutsche Strafgesetz mit seinem Verbot des Beischlafs zwischen Verwandten gegen Europäische Menschenrechte verstößt und dies nicht wirklich überraschend verneint. Herr Montag ist empört, das sei ein Anachronismus.

Ja, was glaubt denn der? Ein Anachronismus? Daß es nur eine Frage der Zeit ist, daß alle mit ihren Verwandten schlafen sollten? Nun gut, man muß die Grünen nicht wählen. Herrn Montag schien selbst Bedenken zu haben, denn er schreibt, er befürworte „moralisch und ethisch fragwürdiger Sexualpraktiken“ nicht, wenn er deren Straffreiheit fordere, aber das klingt unglaubwürdig, denn es passt nicht zu seinen sonstigen Einlassungen.

Damit könnte man es bewenden lassen, aber eine weitere Passage dieser Pressemitteilung macht mich dann doch wütend. Da steht nämlich:

Moralische Tabus und soziale Anstandsregeln dürfen nicht mit dem Strafrecht durchgesetzt werden. Früher vielleicht schlüssige Begründungen für eine solche Strafbarkeit halten heute einer Überprüfung nicht mehr Stand.

Das ist so ekelhaft, daß es einen schüttelt. Die Sprache verrät den Geist dahinter. Handelt es sich beim Inzest wirklich nur um ein moralisches Tabu? Was irgendwie eine Abschwächung des Tabus an sich darstellt, da es ja nur um Moral geht und das ist ein Begriff für Gestrige. Oder gar nur um eine soziale Anstandsregel, wobei es vermutlich auch Herrn Montag nicht klar ist, was denn das Gegenteil davon wäre, eine asoziale Anstandsregel vielleicht?

Und wenn etwas tabu ist und ein anderer verstößt dagegen, dann sei es anachronistisch, auch strafrechtliche Konsequenzen  zu ziehen? Mit derselben Begründung kann man Straffreiheit fordern für Leichenschändung, oder vielleicht gleich für Nekrophilie – es wird ja auch nur ein Tabu verletzt, der Tote kriegt es ja nicht mehr mit. Auch die Exhibitionisten leben nur aus, was sie fühlen, mit welchem Recht will man es ihnen verwehren?

Das Bild am Rand ist ein guter Kandidat für das geschmackloseste Faschingskostüm, das ich je gesehen habe. (Quelle: www.karneval-megastore.de). Man kann es für 34,99 käuflich erwerben.

Vermutlich hat sich das Herr Montag aber schon zur Seite legen lassen …

 

6 Kommentare zu “Grüne Sexuallogik”

  1. David sagt:

    Fassungslos macht es uns manchmal schon, was die Grünen so umtreibt: Es geht um das Recht auf straffreien Inzest. Ganz tief in uns drin hat die Natur etwas verankert, das im Hinblick auf das Zeugen gesunder Kinder sehr sinnvoll ist

    Wozu genau ist also ein Strafrechtsparagraph nötig? Für einige wenige Ausnahmen, die zwar keinem was antun, aber irgendwie igitt sind?

    Und selbst wenn es Zweck deutscher Gesetze sein sollte, die Volksgesundheit zu garantieren – ein Gedanke, bei dem es jeden klar Denkenden durchschütteln muß – wäre der derzeitige Inzestparagraph völlig ungeeignet, diesen Zweck zu erfüllen; denn er stellt lediglich den Beischlaf unter Verwandten unter Strafe, der aber weder eine hinreichende noch eine notwendige Bedingung für das Zeugen von Kindern ist.

    Mindestens so schwer wiegen die psychischen Schäden, bei etwaigen Kindern genauso wie bei den Eltern oder auch nur Sexualpartnern selbst. Das reicht doch völlig aus als Begründung, daß hier in unseren Gesetzen alles richtig geregelt ist.

    Das reicht höchstens zur Begründung des Verdachts, daß hier wild und unbelegt zusammengetragen wird, was beim freien Assoziieren gerade in den Sinn kommt, um dann auf Grundlage des eigenen Sittlichkeitsempfindens und dünner, bestenfalls eingeschränkt relevanter Befürchtungen Strafrecht zu ‚begründen‘.

    Eine großzügig bemessene Prise Unverstand würzt aber ohnehin den ganzen Beitrag, etwa auch hier:

    Daß es nur eine Frage der Zeit ist, daß alle mit ihren Verwandten schlafen sollten?

    Verboten sein sollte etwas also nur dann nicht, wenn alle es tun sollten. Na dann gute Nacht.

  2. Georg U. sagt:

    Daß es nur eine Frage der Zeit ist, daß alle mit ihren Verwandten schlafen sollten?

    Verboten sein sollte etwas also nur dann nicht, wenn alle es tun sollten. Na dann gute Nacht.

    David, Sie haben offensichtlich keinen Sinn für Ironie und Polemik. Ich denke, dass man auf diesem Blog gut unterschieden wird, ob SVB heiter-polemisch ist oder argumentiert. Ich bin aber darüber hinaus sicher, dass Sie durchaus wissen, was Polemik ist, sonst würden Sie nicht schreiben

    Wozu genau ist also ein Strafrechtsparagraph nötig? Für einige wenige Ausnahmen, die zwar keinem was antun, aber irgendwie igitt sind?

    Lesen Sie den Artikel einfach ohne Schaum vor dem Mund, dann sehe Sie sehr wohl Argumente für einen Strafrechtsparagrafen. Argumente, die ich nicht nochmal hinschreiben muss.

  3. David sagt:

    Georg, Sie haben insofern Recht, als ich tatsächlich etwas mißverstanden habe:

    Ja, was glaubt denn der? Ein Anachronismus? Daß es nur eine Frage der Zeit ist, daß alle mit ihren Verwandten schlafen sollten?

    Unterstellt wird hier – und darauf muß man erst mal kommen, was mir nur verspätet gelungen ist – daß den Inzestparagraphen als Anachronismus zu bezeichnen voraussetzt, daß der Zeitverlauf nach dem Muster „Inzest verboten – Inzest erlaubt – Inzest verpflichtend“ strukturiert sein müsse.

    Das mag man nun mit Fug und Recht als Polemik ansehen, aber polemisch zu sein adelt Unsinn nicht, denn auch eine Polemik kann ihren Gegenstand verfehlen. Um zu sehen, daß dies hier der Fall ist, genügt es, die kritisierte Pressemitteilung aufmerksam zu lesen. Gefordert wird dort

    [E]ine rationale, an Kriterien der Sozialschädlichkeit und des Rechtsgüterschutzes ausgerichtete Kriminalpolitik.

    Als Anachronismus wird in diesem Zusammenhang (ob zu Recht oder zu Unrecht) angesehen, was nicht unter diesen Begriff fällt. Damit erledigt sich die Polemik von selbst, denn offenbar fallen weder Inzestverbot noch Inzestpflicht darunter, da der Anachronismus schlicht das voyeuristisch-spießbürgerliche Interesse des Staates daran ist, wie seine Bürger ihr Sexualleben gestalten (daß es hier nur um solche Gestaltungsformen geht, auf die sich alle Beteiligten einvernehmlich geeinigt haben, sollte sich von selbst verstehen). Inzestverbot und Inzestpflicht wären somit offensichtlich nur zwei Seiten derselben Medaille.

    Damit überspitzt die Polemik nichts; sie denkt nichts mit übertriebener Konsequenz nach dessen eigner Logik zuende, sondern sie legt ihre eigene, offenkundig völlig abwegige Logik zugrunde, um daraus ein abwegiges Ergebnis zu deduzieren, daß aber zur Kritik an nichts außer ihr selbst tauglich ist.

    Lesen Sie den Artikel einfach ohne Schaum vor dem Mund, dann sehe Sie sehr wohl Argumente für einen Strafrechtsparagrafen.

    Wirklich? Neben denen, auf die ich schon eingegangen bin? Die Ausführungen zu Thomas Mann und der griechischen Mythologie zähle ich nicht dazu. Die Einleitung der letzteren Verrät auch schon, daß es hier eigentlich mehr ums Bauchgefühl geht als um rationale Argumente, wie ich auch schon schrieb.

    Bleibt der Absatz zur „Leichenschändung“? Abgesehen davon, daß dort so getan wird, als sei (praktizierte) Nekrophilie ein Straftatbestand zusätzlich zur Störung der Totenruhe und nicht vielmehr in dieser enthalten, ist auch dieses Argument abwegig. Das Recht, darüber zu verfügen, was nach dem Tod mit der eigenen Leiche geschieht, und vor allem sicher zu sein, daß es nicht jedem X-Beliebigen erlaubt sein wird, sich damit zu vergnügen, hat zunächst – egal ob man es ablehnt oder befürwortet – rein gar nichts mit der Frage nach einvernehmlichem Geschlechtsverkehr unter Verwandten zu tun. Und was die Möglichkeit anlangt, seine Leiche nach dem Tod Nekrophilen für deren Zwecke zu überlassen, was sicherlich auch keine unwürdigeren Ergebnisse, als manche Plastinate Gunther von Hagens sie vorstellen, zeitigen würde, so stellt sich tatsächlich die Frage: Warum eigentlich nicht?

  4. David sagt:

    Das Fragezeichen nach „Leichenschändung“ sollte natürlich ein Punkt sein.

  5. gal sagt:

    @Georg U.: du kapierst überhaupt nichts. die grünen haben sich schon immer für eine befreiung von den moralzwängen vergangener jahrhunderte eingesetzt. es geht den staat nichts an, wenn sich zwei lieben, egal ob sie verwand sind. das hat @david gesagt und wer den block hier liest (ich tue es nicht) stellt sofort fest, dass hier einer begriffe wie moral, ethik und sonsigen käse wichtiger findet als die freiheit. das ist spiessig.

  6. Georg U. sagt:

    David, ich werde die Diskussion mit Ihnen nicht fortsetzen. Sie entscheiden, welche Argumente herangezogen werden und welche nicht und drehen die Sachverhalte, wie es Ihnen passt. Dabei sagen Sie noch nicht einmal, worum es Ihnen geht, also was Sie sich davon versprechen, dass Inzest legalisiert wird, ausser dass Sie es, wie „Gal“, für spiessig halten.
    Warum nur bin ich so sicher, dass Sie das letzte Wort haben werden? Seufzend, Georg.

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