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Die Freiheit der Meinung setzt voraus, daß man eine hat (Heinrich Heine)

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Mittwoch 27. Februar 2008

Wenn Du Deinen Feind kennst und dich selbst kennst, brauchst du das Ergebnis von 100 Schlachten nicht zu fürchten.
Sun Tzu

 

Mein Rechner

BundesadlerWas haben Uri Geller und Wolfgang Schäuble gemeinsam? Durch beharrliches Wiederholen die Menschen glauben zu machen, sie könnten etwas, was nicht jeder kann. Geller verbiegt Löffel, Schäuble will meinen Rechner hacken. Nun hat seine Vision vom gläsernen Bürger einen empfindlichen Dämpfer bekommen:

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen 27. Februar 2008 ein neues Grundrecht geschaffen: Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme schließt bisher vorhandene Schutzlücken und passt die Verfassung an die technische Entwicklung an. In seinem zeitgemäßen und pragmatischen Urteil erkennt das Bundesverfassungsgericht, dass die Nutzung der Informationstechnik für die Persönlichkeit und die Entfaltung des Einzelnen eine früher nicht absehbare Bedeutung erlangt hat.

Das kam per Sondermeldung vom eco eV. Die Richter haben sicher weise geurteilt, eine Rezension muss ich nicht schreiben. Ich verstehe auch nicht, wozu man das Verfassungsgericht damit behelligen muss, denn wir haben den Artikel 10 Abs. 1 (Fernmeldegeheimnis, Briefgeheimnis) und Artikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Was brauche ich noch, damit klar ist, dass nicht „einfach so“ jemand Rechner in meiner Wohnung knacken darf und meine Daten durchwühlen?

Nun gut, der Artikel 10 ist ja genau der Artikel, der sich selbst widerspricht: Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis sind „unverletzlich“. Und im nächsten Satz kommt bereits, welche Verletzungen es gibt. So viel zum Thema „unverletzlich“. Aber wenigstens unterliegen diese Verletzungen wohldefinierten Prozessen, die auch kontrolliert werden. Es ist nicht gar nicht so einfach, jemandes Telephon legal anzuzapfen. Was ist so schwer, all dies analog für Computer anzuwenden? Nun gut, jetzt muss man nicht mehr grübeln, das BVerfG hat gesprochen. Dazu muss ich mich nicht lange „entfalten“.

Zurück zu Herrn Schäuble. Er darf also nicht. Aber was soll die Diskussion? Er hätte das, was er wollte, nie gekonnt. Kein Fachmann hatte je etwas anderes für den „Bundestrojaner“ übrig als Spott und Hohn. Man stelle sich vor: Das Innenministerium wollte ein Programm schreiben lassen und auf alle Rechner in Deutschland zwangsverteilen. Solche Programme nennt man (etwas unglücklich) „Trojaner“. Trojaner sind nur bei schlecht verwalteten und gesicherten Systemen erfolgreich, und sie sind, zumindest derzeit noch, hauptsächlich auf die Windows-Welt beschränkt (so, wie die Terroristen?). Und dort werden sie typischerweise von Antivirenprogrammen sofort eliminiert (leider nicht die Terroristen).

Und dann soll es möglich sein, dass das Innenministerium einen Hacker kennt, der (a) besser ist als alle anderen Hacker auf der Welt und (b) einen funktionierenden und nicht sofort enttarnten „Trojaner“ schreiben kann und (c) mit dem Innenministerium zusammenarbeiten will und den (d) letzteres auch bezahlen kann? Natürlich geht das, und 


die Erde ist eine Scheibe.

 

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