Mindestlohn reloaded
Es ist noch nicht zuende. Die Regierung hatte nach langem inneren Ringen gesprochen – aber sie war nicht zuständig, wie sie sich vom Berliner Verwaltungsgericht bescheinigen lassen musste, somit ist der von der Regierung festgelegte Mindestlohn für die Postzusteller nicht bindend. Was für eine Blamage, nachzulesen bei Reuters. Meine Tochter Marie meinte dazu: „Sie haben gedacht, sie sind die Bestimmer, sind es aber nicht“. Gut, meine Tochter ist erst fünf, aber schon in diesem Alter spielt es eine große Rolle, wer der Bestimmer ist.
Dabei erscheint es mir nicht allzu schwierig, aber ich bin ja Laie. Für mich stellt es sich so dar: Mindestlohn kann festgelegt werden, wenn sich ein Arbeitgeberverband und eine Gewerkschaft einigen und eben dieses beantragen. Der Arbeitgeberverband muss eine Branche dominieren und der Mindestlohn gilt dann für die ganze Branche, allerdings nur, solange es nicht andere tarifliche Vereinbarungen gibt. Und eben dies war hier der Fall, der „Arbeitgeberverband Postdienste“, welcher vermutlich außer den Mitgliedern Post, Post und Post wenig andere Mitglieder hat, und die ver.di-Leute haben sich geeinigt. TNT, PIN und die anderen hatten sich auch geeinigt, und zwar mit der Gewerkschaft „Neue Brief- und Zustelldienste“ (GNBZ).
Nun, das mag ver.di nicht schmecken und der Post auch nicht, die hier in seltener Einmütigkeit vorgegangen waren, aber es ist so, es gibt einen Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste, also einen Arbeitgeberverband, und eine Gewerkschaft. Lustig vielleicht, dass der Tariflohn, der von diesem Bundesverband ausgehandelt worden war, mit 7,50€ genau dem entsprach, was ver.di für alle Branchen als Mindestlohn verlangt hatte. Aber das muss jetzt niemand verstehen.
Man kann also nicht sagen, das Entsendegesetz werde ausgehebelt, wie es ver.di sagt, was man beispielsweise im Tagesspiegel nachlesen kann. Man kann allenfalls sagen, die Gesetze tun nicht das, was die Regierungen wollen. Oder die Richter.
Nun die Richter zu kritisieren und großsprecherisch ankündigen, das Urteil nicht „umsetzen“ zu wollen, wie es das Arbeitsministerium verlautbaren ließ, ist pubertär. Dagegen vorzugehen ist eine Möglichkeit, aber da steckt bereits die Gefahr der nächsten Watschen darin. Rechtssichere Verhältnisse herbeizuführen, das ist die Aufgabe der Regierung. War das früher auch so, dass die Regierungen sich regelmäßig von Richtern aufzeigen lassen mussten, dass angeblich klare Regelungen weder klar noch regelnd waren? Vielleicht macht sich die Regierung noch einmal über die Gesetze und vielleicht fragt sie jemand, der sich damit auskennt, möglicherweise zu finden in den
Gelben Seiten?