Pendlerpauschale
Erstellt von svb am 10. Dezember 2008
Es war nicht zu übersehen:
Bundesverfassungsgericht kippt Kürzung der Pendlerpauschale
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Darauf macht IHK-Steuerexperte Dr. Ralf Alefs aufmerksam. Es liege ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vor. Damit können laut Alefs von den Berufspendlern wieder alle Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort mit einer Pauschale von 30 Cent pro Kilometer geltend gemacht werden. Das Bundesfinanzministerium hat heute bereits angekündigt, dass die alte Pendlerpauschale wieder gelten werde. Die Finanzämter sollen angewiesen werden, die von Amts wegen zu veranlassenden Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten.
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