Erstellt von svb am 25. September 2008
Eigentlich eine dürre Meldung im Newsletter der IHK Oberbayern:
Jahresbilanz muss elektronisch im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden
Seit 1. Januar 2007 müssen Kapitalgesellschaften ihre Jahresbilanz im elektronischen Unternehmensregister beim Bundesanzeiger veröffentlichen. Die Übertragung erfolgt in digitaler Form und ist danach für Außenstehende einsehbar. „Bei Nichtveröffentlichung riskieren Unternehmen ein Ordnungsgeld“, warnt IHK-Experte Markus Neuner. (…) Mit dem Ordnungsgeld ist die Angelegenheit aber bei weitem nicht erledigt. Es erfolgt eine erneute Aufforderung zur Offenlegung des Jahresabschlusses und es droht ein weiteres Ordnungsgeld bei Nicht-erfüllung. Dabei kann das Ordnungsgeld von 2.500 bis auf 25.000 Euro steigen, wenn sich Unternehmen weigern, die Daten zu liefern. Informationen dazu gibt ein IHK-Merkblatt unter www.muenchen.ihk.de – Recht & Fair Play – Firmen/Gesellschaftsrecht – Offenlegung.
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Erstellt von svb am 4. Juni 2008
Frei nach Franz Beckenbauer: Ja ist denn schon wieder 1. April? Und es geht wirklich um Fußball. Zitiert aus dem IHK-Newsletter:
Antidiskriminierungsrecht erreicht Spitzenfußball: EU-Kommission gegen 6 5-Regel
Rechtzeitig vor Beginn der Fußball-EM hat der Streit um das europäische Antidiskriminierungsrecht den Spitzenfußball erreicht. Darauf macht IHK-Rechtsexpertin Ulrike Augustin aufmerksam. Laut aktueller Medienberichte hält der für Arbeitsmarktfragen zuständige EU-Kommissar Vladimir Spidla die von FIFA-Präsident Joseph Blatter geplante 6 5-Regel für internationale Top-Teams für „diskriminierend“. Blatter will dafür sorgen, dass die europäischen Fußballclubs mindestens sechs Spieler mit heimischer Staatsbürgerschaft aufstellen müssen. Damit soll verhindert werden, dass finanzstarke Clubs alle Top-Spieler in Europa abwerben. Spidla hält dies „grundsätzlich für eine Verletzung des EU-Rechts“: In diesem Fall werde die Freizügigkeit von Arbeitnehmern aufgrund ihrer Nationalität eingeschränkt. Spidla drohte Ländern, die Blatters Regel einführen, ein Vertragverletzungsverfahren an. Als mögliche Sanktion nannte er eine tägliche Geldstrafe, „die so lange fällig wird, bis der Mitgliedstaat sein Verhalten ändert“.
Geniale Idee. Es ist nämlich diskriminierend, wenn man den FC Bayern München zwingt, wenigstens ein paar Bayern aufzustellen. Es ist aber auch diskriminierend, dass da so wenig Frauen mitspielen. Oder nur in eigenen Mannschaften. Und nach dem AGG („Antidiskriminierungsgesetz“) darf auch niemand wegen seines Alters von einem Job ausgeschlossen werden. Ich denke vielleicht doch noch mal nach, für meine Altersklasse den Job als Bundesligaprofifußballer auszuüben. Für das Geld ziehe ich sogar kurze Hosen an und lasse meinen Anzug zuhause. Angesichts des Wetters heute wäre das vermutlich ohnehin die bessere Entscheidung.
Gut zu wissen, dass die EU-Kommission niemals schläft und nur die wichtigen Themen behandelt.
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Erstellt von svb am 28. April 2008
Neulich war dem Rundbrief der IHK zu entnehmen:
EU-Gericht untersagt Händlern Abnutzungsgebühr
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen Unternehmen keine Abnutzungsgebühr mehr verlangen, wenn Kunden vor Ablauf der Gewährleistungsfrist mangelhafte Produkte zurückgeben. Darauf macht IHK-Rechtsexpertin Gertrud Oswald aufmerksam. Anlass war eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen ein führendes deutsches Versandhaus. Nach Ansicht der Richter widerspricht die bislang in Deutschland zulässige Praxis, eine Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferungen zu verlangen, der EU-Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf.
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