Absurdistan tritt der EU bei
Erstellt von svb am 28. April 2008
Neulich war dem Rundbrief der IHK zu entnehmen:
EU-Gericht untersagt Händlern Abnutzungsgebühr
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen Unternehmen keine Abnutzungsgebühr mehr verlangen, wenn Kunden vor Ablauf der Gewährleistungsfrist mangelhafte Produkte zurückgeben. Darauf macht IHK-Rechtsexpertin Gertrud Oswald aufmerksam. Anlass war eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen ein führendes deutsches Versandhaus. Nach Ansicht der Richter widerspricht die bislang in Deutschland zulässige Praxis, eine Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferungen zu verlangen, der EU-Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf.
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