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Die Freiheit der Meinung setzt voraus, daß man eine hat (Heinrich Heine)

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Donnerstag 1. Mai 2008

Behandelt jeden Menschen nach seinem Verdienst, und wer ist vor Schlägen sicher?
William Shakespeare

 

So viel verdienen die anderen

Romano ProdiDer Schutz von Daten erscheint zunächst als neuzeitliche Erfindung. Noch bis in die 70er-Jahre gab es keine speziellen Gesetze, die sich darum kümmerten. Sieht man mal davon ab, dass es bestimmte Geheim­haltungs­pflichten schon immer gab. Mangelnde Verschwiegenheit war immer ein Makel, zumindest ein Zeichen von Unprofessionalität. Im Altertum wurden Sklaven die Zungen herausgeschnitten, um sie am Ausplaudern zu hindern. Ein barbarischer Akt, wenn es sich denn nicht doch nur um eine Erfindung oder Ausschmückung handelt, aber datenschützerisch jedenfalls wirkungsvoll.

Frühere Generationen fanden es undenkbar und sehr peinlich, darüber zu sprechen, wieviel Geld man verdient. So ein Benehmen leisteten sich höchstens Amerikaner. Früher war es auch nicht schicklich, über den eigenen Beruf und die erreichte Position zu sprechen. Es waren die Angebertypen, die raunten „Ich mache in Öl und komme da schon auf meine Milliönchen“. Ein Satz, der nach der Heinz-Erhardt-Ära klingt. Da ist er auch her.

Aber es geht auch heute weiterhin niemanden etwas an, was man verdient. Und schon gar nicht ist es erlaubt, das Wissen über das Einkommen anderer nicht unter Verschluss zu halten. Ich denke, es wäre eine fabelhaft dumme Idee, würde jemand die Einkommen seiner Mitarbeiter veröffentlichen. So etwas macht nur der Staat, notgedrungen, denn die Besoldungsgruppen seiner Beamten sind nun mal ein Gesetz und Gesetze sind öffentlich.

Es gibt weitere Ausnahmen, und die sind relativ neu. Für Vorstände von Aktiengesellschaften gilt nicht das selbe Recht wie für deren Angestellte – ihre Einkommen werden veröffentlicht. Und so gibt es jetzt bei uns auch diese geschmackvollen Übersichten der Art „Alle DAX-Vorstände nach Einkommen gestaffelt“. Bleibt nur die Erkenntnis, dass Genießen und Schweigen nicht immer zusammen möglich sind.

Seit nicht allzulanger Zeit müssen aber auch Bundestagsabgeordnete ihre Einkommen offenlegen. Nicht etwa vertrauensvoll beim Büro des Bundestagspräsidenten, nein, öffentlich. Das Argument: Wir müssen wissen, wer die Politiker bezahlt. Dass dabei möglicherweise Rechte Dritter verletzt werden, kümmert nahezu keinen. Richter, Polizisten, Finanzbeamte, Staatsanwälte? Hier gilt doch dasselbe. Und dennoch leitet hier niemand eine Veröffentlichungspflicht ab. Nur bei Politikern reicht die interne Kontrolle nicht?

Otto Schily, nicht gerade ein Diplomat, sieht das, wie man weiss, anders. Und so las man bereits im Februar bei tagesschau.de:

Bundestag rügt Otto Schily

Ein pflichtvergessener Ex-Minister

Im Streit um die Offenlegung seiner Nebentätigkeiten hat das Bundestagspräsidium dem ehemaligen Bundesinnenminister Otto Schily formell vorgeworfen, er habe Pflichten verletzt und gegen Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete verstoßen.

Das geht nun doch bißchen weit. Medienberichten zufolge, so schreibt die Tagesschau weiter, habe Schily für anwaltliche Tätigkeiten für einen großen Konzern in Deutschland, soundsoviel Geld bekommen. „Medienberichte“ – aus solch ominösen Formulierungen folgert die Tagesschau, das Honorar sei „üppig“ gewesen. Sicherheitshalber dann aber mit Fragezeichen. Dass Herr Beck, hier der Grüne, nicht der Rote, also Volker Beck, das Verhalten beschämend findet, wird ebenfalls erwähnt. Wer sich nun schämen muss, bleibt hingegen offen. 

Derselbe Bericht muss aber weiter unten einräumen, dass Herr Schily geltend macht, dass er als Anwalt einer besonderen Schweigepflicht unterliegt:

Schily selbst kommentierte die Entscheidung nicht. Zuvor aber hatte er der „Passauer Neuen Presse“ gesagt, er habe bereits im Januar die Rechtsanwaltkammer Berlin um eine schriftliche Stellungnahme zu der Frage gebeten, ob Einzelangaben zu bestimmten Mandaten mit seinen anwaltlichen Pflichten vereinbar seien. Der Kammervorstand wolle darüber am 10. März beraten. Er habe deshalb Bundestagspräsident Lammert um Aufschub gebeten. Sollte die Kammer die Rechtmäßigkeit mandatsbezogener Angaben anerkennen, werde er seinen Standpunkt überprüfen, so Schily in einem Brief an Lammert.

Das kann sein: Halsstarrig, aufsässig, prinzipienreiterisch, arrogant. Aber Pflichtvergessenheit ist etwas anderes.

Dazu passt auch folgende Meldung: Die Italiener konnten sich einen Tag lang alle Steuerdaten aller Italiener ansehen. Keine Panne, kein Computerfehler, kein Hackererfolg. Nein, Vorsatz der scheidenden Regierung Prodi, um die Bürger zu mehr Steuerehrlichkeit zu bringen. Der Artikel endet im Spiegel online:

Die amtierende Regierung weist die Kritik zurück. „Es geht um Transparenz und Demokratie“, sagte Noch-Finanzminister Vincenzo Visco im „Corriere della Sera“. „Ich sehe das Problem nicht.“

Da bin ich doch wieder ganz froh, dass das bei uns völlig undenkbar wäre.

Jedenfalls im Moment…

 

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