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Die Freiheit der Meinung setzt voraus, daß man eine hat (Heinrich Heine)

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Freitag 29. Oktober 2010

Außerdem ist es falsch, eine Sache mit dem Schwert zu erledigen, wenn man auch mit Klugheit und Umsicht zum Ziele kommen kann.
Miguel de Cervantes

 

Bilderstürmer

Mit der Reformation, hauptsächlich in den Niederlanden und in der Schweiz, wurde ein Gebot wieder ausgegraben, das in den 10 Geboten enthalten ist, aber von der katholischen Kirche auffällig ignoriert wurde: Das Bilderverbot, worüber hier schon mal was zu lesen war.

Wer also gegen die als gottlos empfundene Heiligenverehrung kämpfen wollte und gegen die Divinisierung der Muttergottes, tat dies gelegentlich, indem er gegen deren Bilder kämpfte. Unschätzbare Kunstwerke wurden zerstört, ohne dem Ziel näher zu kommen – da standen unseren Vorfahren noch lange und blutige Kämpfe bevor. Kämpfe gegen echte Institutionen, nicht gegen Abbilder. Daher wird der Begriff des „Bilderstürmers“ heute meist etwas geringschätzig gebraucht.

Bilderstürmer heute

In unseren Parlamenten in Berlin und Brüssel sitzen ein paar Bilderstürmer. Wir erinnern uns an die Diskussionen der jüngeren Vergangenheit, an die Stichworte „Zensursula“ und „Stoppschilder“. Das war kein spezifisch deutsches Thema. Wie man sah, beschäftigte das auch unsere Nachbarländer. Einige hatten schon Stoppschilder eingeführt, andere, wie die Schweden, waren bereits wieder mit der Abschaffung beschäftigt. Es hatte sich nicht bewährt. Auch Außenstehenden muß ja irgendwie klar sein, daß die wirkungsvollste Maßnahme gegen Darstellung von Kindermissbrauch im Internet nicht die Abschaffung des Internet oder die Verhinderung der Verbreitung von Darstellungen sein kann. Die beste Maßnahme ist die Verhinderung der eigentlichen Verbrechen durch die konsequente Ermittlung und Verfolgung der Täter, um wenigstens in Zukunft mögliche Opfer zu schützen. Dies insbesondere unter dem Aspekt, daß bei den meisten Fällen die scheußliche Tat nicht im Bild festgehalten wird, daß also noch viel mehr Straftaten zu verfolgen wären.

Das sogenannte „Zugangserschwernisgesetz“ wurde dennoch beschlossen und in einer abenteuerlichen Farce durch den Bundestag gepeitscht. Innerhalb kürzester Zeit fanden sich zwar 130.000 Leute, die die Abgeordneten mit ihrer Unterschrift baten, doch zuerst noch selbst sich einen Eindruck zu verschaffen und nicht einfach der Fraktion hinterherzukreuzeln, aber das half nichts mehr, für viele Abgeordnete stand ein massiver Gesichtsverlust auf dem Spiel. So entstehen manchmal Gesetze.

Dann die Überraschung: Das Gesetz trat nicht in Kraft, wir erinnern uns, Horst Köhler hat es nicht unterschrieben. So hätte man es schamhaft in der Tonne versenken können, wenn nicht gleich nach der Wahl die noch größere Überraschung gekommen wäre: Auf einmal wurde nämlich doch unterzeichnet, (hier wurde darüber berichtet) und das Gesetz war gültig, trat aber nicht in Kraft. Feinheiten …

Schwelbrände

Danach wurde es still um das Gesetz. Von der Öffentlichkeit eher weniger wahrgenommen schwelte die Sache aber weiter. Wieso das so war, ist nicht einfach zu durchschauen. Die Befürworter des Gesetzes sind jedenfalls alle viel zu intelligent, als daß sie nicht längst eingesehen hätten, daß das Gesetz Unsinn ist. Man kann hier nur über politische Gemengelagen spekulieren. Die einfachste Variante ist die des Gesichtsverlusts. Liest man die emotionalen Ausbrüche der Befürworter, ist sofort klar, daß ein Zurückrudern Spott und Hohn hätte bedeuten können.

Somit wurde beschlossen, einen Kompromiß zu machen: Löschen statt Sperren hieß die neue Devise. Ein Jahr lang sollte versucht werden, die unerträglichen Seiten, die man im Netz findet, durch Kontaktaufnahme mit den verantwortlichen Providern oder jeweiligen Landesbehörden einfach zu löschen. Hier kommt die erste Ungereimtheit: Das BKA setzte dafür 6,3 Stellen ein. Diese bearbeiteten 1407 Fälle nach Anzeigen oder Hinweisen. Daraus wurde dann eine Statistik angefertigt, wie lange es dauerte, bis Seiten aus dem Netz verschwanden. Die Erfolgsquote wurde etwas nachlässig überprüft, die Beamten konnten aus zeitlichen Gründen nur einmal nachsehen, und zwar genau nach sieben Tagen. Das zeugt nicht gerade von großem Engagement. Ein simples Stück Software kann die Prüfung automatisieren. Das muß man nicht einmal unbedingt programmieren, das läßt sich mit einem Standard-Webbrowser im Lesezeichenmenü mit einem Klick abfragen. Nur Seiten, auf denen sich etwas geändert hat, müssten dann noch manuell überprüft werden – vielleicht wurde gelöscht, vielleicht nur eine neue Scheußlichkeit abgelegt.

Priorisierung

Man kann dem BKA natürlich unterstellen, daß ein Team von 6,3 Personen vielleicht gar nicht erfolgreich sein sollte. Das munkeln einige, aber so weit sollte man nicht gehen. 1407 Fälle sind nämlich von 6,3 Personen recht einfach zu schaffen, wenn man ausrechnet, wieviel Fälle das pro Tag pro Kopf wären, inklusive Dokumentation.

Eine andere Zahl erschreckt viel mehr: 23,7! Das ist die Anzahl Personen, die noch übrig sind für die Verfolgung der Täter. 30 Leute sitzen also in der Abteilung – das erscheint vielen als erschreckend geringe Personalausstattung. Herr Ziercke, der Chef des BKA, ist nach eigenen Angaben aber der Meinung, das genüge. Und er ist der Meinung, daß ja nun der Beweis erbracht sei, daß Löschen nicht funktioniere, nach 7 Tagen waren noch über 40% der Seiten online, und zwar in Staaten, die man schlecht zwingen könne. Russland. Niederlande. USA … In den USA waren es übrigens mit Abstand die meisten Fälle, aber auch das überrascht niemanden mehr so wirklich.

Oliver Süme von eco berichtete, daß bei der in seinem Haus veranstalteten Studie eine gute Ausbeute an gelöschten Seiten erzielt wurde. Und nicht jedes Land, in dem nicht sofort gelöscht würde, stünde dem Thema passiv gegenüber. In Kanada beispielsweise wurden 50% der Bilder sofort gelöscht, 50% hingegen waren auch nach einer Woche noch da. Der Grund: Es waren „nur“ zwei in Kanada. Das zweite sollte auf Anweisung der Polizei nicht gelöscht werden, da der Täter aktuell verfolgt wurde und nicht durch die Löschung gewarnt werden sollte – man wollte ihn also verhaften. Dafür hat das BKA kein Verständnis und nimmt diesen Fall als ein typisches Beispiel für die mangelnde Kooperationswilligkeit im Ausland, dem man doch nur durch Sperren Herr werden könne. Was den Täter natürlich erst recht warnen würde. Sollte sich diese Ansicht durchsetzen, sollten wir also ausländischen Strafverfolgungsbehörden so eklatant ins Handwerk pfuschen, landen vielleicht eines Tages auf der Liste der Schurkenstaaten, die nicht ausreichend gegen Kindesmissbrauch vorgehen,

wir selber!

Bild: Bildersturm (R. Vinkeles nach J. Buys 1786)

 

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