SvB-Blog

Die Freiheit der Meinung setzt voraus, daß man eine hat (Heinrich Heine)

  • Kategorien

  • Archive

  • Neueste Beiträge

  • Neueste Kommentare

  • Top XVII

Montag 23. Juli 2012

Wo von selbst, auch ohne Gesetz, gut gehandelt wird, ist das Gesetz nicht nötig. Wenn aber diese gute Gewohnheit aufhört, ist sogleich das Gesetz notwendig.
Niccoló Machiavelli

 

Mythos #11: Das Internet ist ein rechtsfreier Raum

Ernsthaft? Werden nun viele denken. Ernsthaft? Darüber noch schreiben? Haben sich denn nicht zahlreiche Politiker lächerlich gemacht und jeder weiß, daß das Quatsch ist? Na klar ist das Quatsch. Es gibt nur einen rechtsfreien Raum und das ist der Straßenverkehr. Aber wie kommt das Internet zu diesem Ruf? Was steckt da genau dahinter?

Es lohnt sich, wie so oft, wieder einen Blick in die Geschichte zu werfen. Die ersten Netizens hießen noch DFÜler und waren allesamt kriminell. Ok, leicht übertrieben, aber streng nach Law and Order konnte man das Internet nicht aufbauen. Das ging schon mit den Modems los. Ein legales, also ein von der Deutschen Bundespost zugelassenes Modem war schier unbezahlbar und gleichzeitig nur mit Einschränkungen nutzbar. Ein Beispiel: Der T1000 von Telebit war der Traum aller Netzbürger. Er konnte Turbopep und UUCP-Spoofing und ließ damit die 19.600 Bit pro Sekunde weit hinter sich, was angesichts der saftigen Telephongebühren wichtig war. Er kostete 1.000 DM, ohne Zulassung. Mit Zulassung mehr als das dreifache, dafür handelte man sich jede Menge Probleme ein.

Ein Beispiel aus der Zulassungspraxis: Die Nazis waren noch nicht am Ruder, da wurden in Deutschland die automatischen Vermittlungsstellen eingeführt. Nicht mehr das Fräulein vom Amt sondern ein mechanisches, fliehkraftbasiertes Verfahren stellte die Verbindung her. Richtig gelesen, es war eine mechanische Lösung. Wählte man zehnmal hintereinander dieselbe Nummer, leierte diese Mechanik irgendwie aus. Genaueres kann ich dazu nicht beitragen, aber darum geht es nicht: Niemand kann das mehr, 50 Jahre später. Dennoch mußten Geräte mit Postzulassung als „Feature“ beherrschen, eine Nummer maximal neunmal hintereinander anzuwählen. Das ist ja bei Telephonen nicht wirklich einschränkend, aber bei einem Modem, das für gewöhnlich immer dasselbe Gegenstück anruft, ist das doch sehr unkomfortabel. Man programmierte einen Workaround, oder man kaufte sich gleich ein vernünftiges Gerät. Ohne „Pesthörnchen“, wie es damals hieß.

Ein anderes Beispiel. Jahrelang waren die Menschen hinter dem Netz eine von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommene Gruppe, die auf eigene Kosten eine beachtliche Infrastruktur auf die Beine stellten. Richtig gelesen, Kosten. Von Einnahmen war man damals weit entfernt. Was gemacht wurde, hatte eher den Charakter einer Missionsstation. Vieles musste gelöst und gegründet werden. Es wurden Übergabepunkte gegründet, wo die Provider ihre netzübergreifenden Daten austauschen konnten, es wurde die Denic gegründet, die Stelle, die die Domains mit der Endung .de verwaltet, es wurden eine Großzahl der Normen definiert, die wir heute noch benutzen. Und das mit eigenen Gesetzen, quasi nebenbei wurden die Probleme eines weltweit agierenden Projekts gelöst. Nach wie vor begeistern mich die RfCs. Das sind Dokumente, die regeln, wie zum Beispiel EMail funktioniert. Oder wie eine IP-Adresse aufgebaut ist. Oder wie man einen Webserver dazu bringt, Informationen auszuspucken. Hard- und Softwarehersteller müssen sich daran halten. Und das funktioniert, ganz ohne Sanktionen, denn nur wer den Standard beherrscht, kann Geräte verkaufen. Dazu gehört die Verpflichtung, alle Eigenentwicklungen offenzulegen. Daran hielt sich in diesem Bereich sogar Microsoft, wenngleich zähneknirschend.

Dann kam „der Staat“ und mit dem steigenden öffentlichen Interesse die Politiker, die forderten, für etwas zuständig zu sein, das sie weder gebaut noch verstanden hatten. Die meisten handelten sich Niederlagen ein, aber das waren dann auch genau die, die den Terminus vom „rechtsfreien Raum“ in die Welt setzten, in der lächerlichen Deutung „Recht = Wo Ich Recht Kriege“.

Jedenfalls läuft es beim Internet nicht zum ersten Mal so: Zuerst kommt die Erfindung, es gibt etwas Neues, Gutes, etwas, das viel Phantasie weckt, was das für die Freiheit, Wohlergehen und Bildung der Menschen auf der Erde tun könnte. Dann wird das mit der Freiheit ein bisschen kompliziert, dann kommt die Kommerzialisierung und schon gibt es die Regulierung, meist mit technischen Begründungen. Eine interessante Parallele findet sich beim frühen Rundfunk.

Nur haben die „Subversiven“ im Netz bessere Chancen. Gegen das Ausforschen von Anschlußinhabern hilft ein Anonymisierer. Dieser steht in der Mitte und macht damit die Datenverbindung unsichtbar, denn beide haben nur zu dem Anonymisierer Kontakt. So etwas verwende ich gerne, wenn ich auf Youtube ein Video sehen will, das mit meinem Netzanschluß nicht gezeigt wird. Ist das illegal? Kaum, ich hätte ja nach Amerika fliegen können. Oder mich in Amerika einwählen. Haben Sie es gemerkt? Das hat nichts mit wirklich rechtlichen Überlegungen zu tun. Ich hätte vermutlich argumentieren müssen, daß ich ja Konsument und nicht Veranstalter bin und die GEMA das Geld nur von Veranstaltern kassiert. Rechtsfrei? Keine Spur.

Wir dürfen einfach nicht vergessen, daß es die technisch begabteren Köpfe waren, die das Internet vorantrieben. Und wie regiert ein Techniker, wenn er auf Widerstände stößt, auf Regulierung, auf Verbote? Er denkt über eine Umgehung nach. Wieder ein Beispiel. Nehmen wir die sogenannten Tauschbörsen. Jemand holt sich Musik aus dem Netz. Das ist vielleicht verboten, nur kann man es im allgemeinen nur sehr schwer nachweisen. Aber der, von dem die Musik geholt wurde, den kann man leichter überführen. Die ersten Verfahren waren noch sehr einfach gestrickt. Wer seine Musikstücke oder andere Dateien tauschen wollte, meldete sich bei der Börse an. Während er Musikstücke holte, bot er gleichzeitig seine eigenen Dateien zum Download an. Natürlich automatisch.

Darauf reagierten einige Amtsgerichte mit der Gewerblichkeitsunterstellung. Wer mehr als 30 Stücke anbietet, handelt gewerblich, was für gewöhnlich die Strafen bedeutend erhöhte. Wie reagiert darauf nun ein begabter Programmierer? Er denkt sich ein System aus, das genauso funktioniert, nur werden eben keine kompletten Stücke angeboten. Damit schlägt er zwei Fliegen mit einer Klappe: Bei uns herrscht typischerweise eine assymmetrische Netzanbindung vor, die Sendegeschwindigkeit ist viel geringer als die Empfangsgeschwindigkeit. Um einen „saugenden“ Rechner zu bedienen, sind vier „blasende“ Rechner nötig. Wie wäre es nun, wenn jeder der Sender nur kleine, völlig harmlose Schnipsel sendete, die erst beim Empfänger zusammengesetzt werden? Gedacht, getan.

Und schon wieder das Geschrei vom rechtsfreien Raum – aber wieder gilt: Rechtsfrei ist ein Raum nicht deshalb, weil man nicht Recht bekommt. Bei Restriktionen ist es wirklich wichtig, Maß und Ziel nicht aus den Augen zu verlieren. Daß es den Konsumenten an Unrechtsbewusstsein mangelt, haben wir bereits gesehen, aber das rechtfertigt nicht den Maßnahmenkatalog, der der Verwertungsindustrie zuliebe vorgeschlagen wird. Und das bezeichnenderweise mit Argumenten, die häufig an den Haaren herbeigezogen sind, auch wenn sie mit beachtlichem Propagandaaufwand unter die Leute gebracht werden.

Noch ein Beispiel: Kopierschutz. Früher hat man sich eine Schallplatte gekauft. Die konnte man anhören, auch mehrfach, auch auf mehreren Plattenspielern, auch im Ausland. Und dann konnte man sie auch wieder weiterverkaufen. Niemand wäre auf die Idee gekommen, zum Anhören gehöre eine Lizenz. Heute kauft man ein Recht, nämlich das Recht, ein bestimmtes Musikstück zu hören. Und das wird dann auch noch begrenzt auf Orte, Geräte oder Personen. Und weiterverkaufen kann man es auch nicht mehr, das ausgegebene Geld ist somit weg, auch wenn man sich schnell abgehört hat an der Neuanschaffung. Wen wundert es, daß jemand, der eine Platte bereits besitzt, nichts dabei findet, sich die Stücke aus dem Netz zu holen. Er könnte sich ja die Platte auch überspielen, was nur mit mehr Arbeit verbunden ist und ein qualitativ schlechteres Ergebnis liefert.

Umgekehrt, wen wundert es, daß jemand, der legal ein Stück gekauft hat, es sich ein weiteres mal illegal aus dem Netz beschafft, einfach nur weil es leichter abzuspielen ist und nicht einfach nur den Dienst einstellt, nur weil gerade kein Internet zur Hand ist oder der Rechner ein neues Betriebssystem bekommen hat. Auch hier gilt wieder: „Natürlich“ ist das illegal. Irgendwo stand das in den AGB der Lieferfirma, dass man das nicht darf. Die jeder „gelesen“ hat – und wie das läuft, wissen wir. Man muss eine Checkbox anklicken, man habe die AGB gelesen und akzeptiert, als Teil eines langen Einkaufsprozesses. Hand aufs Herz: Wieviele AGB haben Sie bei dieser Gelegenheit gelesen?

Einmal Outlaw, immer outlaw. Oder eben Pirat. Aber stimmt das? Ist es nicht so, daß ein akzeptiertes und anerkanntes Geschäftsmodell nicht doch die größten Chancen hätte? Immerhin sind Konsumenten auch bequem und mit Komfort bekommt man sie doch. Gerade in Verbindung mit der Cloud gibt es sinnvolle Ansätze. Wer will schon Gigabyteweise Musikstücke backupen oder beim Gerätewechsel jedesmal überspielen? Das ließe sich für 10, 20 Euro pro Monat durchaus verkaufen. Einfach zu buchen, einfach zu bedienen, mit Familienrabatten.

Darauf wird es im Bereich Musik hinauslaufen.

Wetten?

Bild: Das „Pesthörnchen“, von Reinhard Schrutzki einst für den FoeBud designt, jetzt das inoffizielle Logo des CCC. Die Symbolik erschließt sich heute nur noch wenigen. Zum Beispiel den Lesern dieses Blogs ..

——

Was bisher geschah:

Einleitung
Mythos #1: Geistiges Eigentum gibt es nicht
Mythos #2: Künstler haben es schwerer als früher
Mythos #3: Ohne das Internet ginge es den Künstlern besser
Mythos #4: Das Urheberrecht muß überarbeitet werden, weil sich durch das Internet alles geändert hat
Mythos #5: Das Urheberrecht sorgt dafür, daß alle Kreativen gleich fair behandelt werden
Mythos #6: Ohne Verwertungsrechte sähe die Musik heute ärmer aus
Mythos #7: Alles, was von Komponisten geschaffen wird, muss geschützt werden
Mythos #8: Das Leistungsschutzrecht verhilft den Verlagen zu ihrem gerechten Anteil am Kuchen
Mythos #9: Wenigstens hilft das Leistungsschutzrecht den Verlagen
Mythos #10: Niemand ist bereit, für Leistung im Internet zu bezahlen

 

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>