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Die Freiheit der Meinung setzt voraus, daß man eine hat (Heinrich Heine)

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Dienstag 19. April 2016

Wer es zuläßt, daß man ihn beleidigt, verdient es.
Pierre Corneille

 

Wie ich im Fall Böhmermann meine Meinung dauernd geändert habe

Vakit-Merkel-artikelVermutlich ist es vielen Menschen hier ähnlich ergangen. Der Fall Böhmermann war nicht ein Fall, es waren lauter unterschiedliche Fälle. Mit jedem Fitzelchen Information sah alles wieder ganz anders aus.

Wie ging es los? Böhmermann hat ein unterirdisches Gedicht gemacht. Zitat daraus gefällig?

Sackdoof, feige und verklemmt,
ist Erdogan, der Präsident.
Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner,
selbst ein Schweinefurz riecht schöner.
Er ist der Mann, der Mädchen schlägt
und dabei Gummimasken trägt.
Am liebsten mag er Ziegen ficken
und Minderheiten unterdrücken,

und so weiter und so weiter. Das geht natürlich nicht. Das ist keine Satire, das ist eine Pöbelei – und natürlich ist es beleidigend. Was Herr Erdogan nicht auf sich sitzen lassen will und über die deutsche Bundesregierung Satisfaktion fordert: Strafverfolgung für Böhmermann. So etwas gehört sich einfach nicht. Dann die erste Volte

Volte 1

Vielerorts wird das anders gesehen. Weil Erdogan in seinem eigenen Land gerne mit Zensur arbeitet, hat er sein Recht verwirkt, hier Zensur auszuüben. Nicht sonderlich sinnvoll, denn Zensur gibt es ja genau angeblich nicht bei uns. Aber was glaubt Erdogan, wer er ist? Wenn er beleidigt ist, dann soll er ein Gericht anrufen und fertig – die diplomatische Schiene scheint hier ungeeignet. Deutsche Gerichte stehen auch Ausländern offen.

Volte 2

Aber dann hört sich alles ganz anders an: Erdogan geht es nicht um eine persönliche Kränkung, die er hinnehmen musste, vielmehr geht er nach §103 StGB vor: Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten. Es geht ja auch nicht um eine persönliche Beleidigung des Herrn Erdogan, vielmehr fürchtet er, dass die ganze Türkei sich angegriffen fühlen könnte.  Dass er da nicht ganz so falsch lag, zeigen die Reaktionen in Deutschland: Der Text enthalte die übelsten Vorurteile gegen Türken. Echt jetzt? Geht’s noch? Ziegen? Schweinefurz? Wer hier Vorurteile gegen Türken erkennt, sollte sich dringend Gedanken machen, woher er so eine verschrobene Meinung hat.

Nun liegt der Ball bei Frau Merkel: Eine Verfolgung nach § 103 muss von der Bundesregierung genehmigt werden. Das erscheint merkwürdig. Wenn gegen einen Deutschen wegen irgendeinem anderen Vergehen ermittelt wird, geht das Regierung ja auch nichts an. Frau Merkel sagt also, das sollen die Gerichte klären.

Volte 3

Gerade begrüße ich die Haltung von Frau Merkel, da muss ich erfahren, daß sie leider noch mehr gesagt hat als notwendig. Also auch, dass sie den Böhmermannschen Text „bewusst verletzend“ finde. Das war ungeschickt und steht ihr nicht zu, denn das soll doch das Gericht entscheiden. Außerdem ist es reichlich großspurig, einen Text zu beurteilen, ohne ihn überhaupt zu kennen. Aber es wäre nicht das erste Mal: auch das vieldiskutierte Sarrazinbuch hat sie verurteilt, ohne es gelesen zu haben.

Aber zurück zur causa Böhmermann: Gleichzeitig hat Frau Merkel nämlich Angst vor der eigenen Courage und kündigt an, den Paragraphen 103 abzuschaffen. Im Alleingang, sozusagen, aber der Justizminister beeilt sich, ihr sofort zuzustimmen. Niemand scheint sich Gedanken gemacht zu haben, wozu dieser Paragraph dient, aber dazu später.

Zur Abwechslung: Fakten

Nun reicht es mir – endlich finde ich bei Cicero den Text der bewussten Sendung, den Zusammenhang. Der Sache voraus war eine extra3-Sendung gegangen: „Erdowie, Erdowo, Erdowan“, frei nach dem Nenaschlager „Irgendwo, irgendwie, irgendwann“. Erdogan war auf 180 und ließ den deutschen Botschafter in Ankara einbestellen. Einbestellungen des Botschafters ist der letzte Schritt vor der Ausweisung – so haben wir den amerikanischen Botschafter einbestellt, als die NSA-Affäre ruchbar wurde.

Bayern ist anders

Mit der Aktion beweist Erdogan, dass er so dünnhäutig ist, dass er das Derblecken auf dem Nockherberg nicht überleben würde, wäre er ein bayerische Politiker. Und der Nockherberg würde nicht überleben, wäre er in der Türkei. Vielleicht würde er auch in Berlin nicht überleben…

Böhmermann meinte nun, das Erdowiewowann-Lied sei von Art. 5 GG gedeckt, und dann kam eben sein eigener doofer Text als Beispiel für Schmähkritik, die nicht automatisch geschützt wird. Was wieder erklärt, wieso der Text als Satire bezeichnet wird, denn das ist er natürlich nicht selbst – die Satire war der Kontext.

Zu kompliziert für Erdogan, der zwar vermutlich auch nicht mehr in der Sache angesehen oder gelesen hat als Frau Merkel, aber sich beleidigt gefühlt hat – immerhin steht sein Name einfach in ziemlicher Nähe zu Ausdrücken, wo man seinen Namen nicht finden will, Satire hin oder her. Und darum geht es bei der Beleidigung: Sie muss als Beleidigung empfunden werden, von beiden. Der Beleidiger muss vorsätzlich handeln, sein Opfer muss beleidigt sein, denn die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt. Im Kontext der Sendung wird nun der Vorsatz der Beleidigung schwer zu beweisen sein. Bloße Kritik ist keine Beleidigung. Nun kann man vielleicht noch konstruieren, dass Böhmermann damit hätte rechnen müssen, aus dem Kontext gerissen zu werden, womit sein Text schon wieder beleidigend wäre, aber das wäre ja dann eine fahrlässige Beleidigung. Und die gibt es nicht per definitionem.

Aber Frau Merkel hat nicht genug Vertrauen in unsere Gerichte, weswegen sie den 103 einfach abschaffen will. Fällt vor dem Urteil das betreffende Gesetz weg, wird das Verfahren eingestellt. Damit erreicht sie das Gegenteil von dem, was hier notwendig wäre: Erdogan muss vor Gericht unterliegen oder die Klage vorher zurückziehen, weil ihm ein wohlmeinender Mensch, dem er traut, dies rät. Nicht wegen einer Einstellung, die er als Verfahrenstrick ansehen wird.

Majestätsbeleidigung

Nun soll der Paragraph 103 schon allein deshalb abgeschafft werden, weil er aus der Kaiserzeit stammt. Nett, das gilt auch die Krankenversicherungspflicht, das Argument ist also armselig. Was steckt denn nun heute am ehesten hinter dieser Bestimmung? Es geht hier nicht um die Beleidigung eines Menschen, sondern um die Beleidigung einer ganzen Gemeinschaft. Wer das nicht gleich begreift, sollte sein Gewissen erforschen: Weil in griechischen Zeitungen Angela Merkel als Nazi mit Hakenkreuzarmbinde dargestellt wurde, wurde sofort an allen Stammtischen diskutiert, die Griechenlandhilfe einzustellen. Aber das machen nicht nur die Griechen, ähnliches findet sich in polnischen Zeitungen, in britischen, in türkischen. Und es ist traurig, wenn man nicht unterscheidet zwischen dem, was in irgendeiner Zeitung steht und dem, was ein Land offiziell von sich gibt.

Aber eben weil das gerne verwechselt wird, kann es kaum in unserem Interesse sein zu beobachten, wie unsere Landsleute sich nach Herzenslust schlecht benehmen wollen. Und so gesehen ist durch den § 185 (Beleidigung) eben nicht alles ausreichend geregelt, was von § 103 abgedeckt wird.

Aber schauen wir uns nochmal den Art. 5 GG an:

Art. 5.1: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Es geht also um Meinungsfreiheit. Merkwürdigerweise liest niemand weiter:

Art. 5.2: Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Nun ja, da steht es ja. Man kann eben nicht beleidigen und das dann als schutzwürdige Meinung deklarieren. Aber es geht weiter:

Art. 5.3: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Da dies nach 5.2 steht, steht die Kunstfreiheit über der Pressefreiheit und die einzige Schranke wäre die Einstufung als Kunst. Echt jetzt? Das ist komplizierter als ich dachte.

Und dann steht da noch „Zensur findet nicht statt“ – nun die hat bereits stattgefunden, das ZDF hat die Sendung ja sofort aus der Mediathek entfernt.

Das wär’s. Und jetzt sollten wir uns wieder um die Dinge kümmern, die uns ernsthaft bedrohen und von denen wegen dieser Farce derzeit kein Mensch spricht.

TTIP zum Beispiel.

Bild:Türkische Zeitung „Vakit“ mit Merkel und Hakenkreuzen und „Türken raus“-Sprüchen. Irgendwie haben wir aber verabsäumt, dafür den türkischen Botschafter einzubestellen. Sind wir also leidensfähiger als Erdogan? „Vakit“ ist übrigens nicht das, was Anglophone sich jetzt darunter vorstellen, es heißt auf Deutsch einfach „Zeit“.

 

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