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Die Freiheit der Meinung setzt voraus, daß man eine hat (Heinrich Heine)

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Freitag 30. Juni 2017

Erfolg hat viele Väter, der Misserfolg ist ein Waisenkind
Sprichwort

 

Vorratsdatenspeicherung, schon wieder?

Hamster

Es ist lange her, dass ich hier über die Vorratsdatenspeicherung geschrieben habe. So lange, dass ich des Themas eigentlich längst überdrüssig war. 2010 wollte ich die Sache zu den Akten legen, es schien, als ob die Damen und Herren Politiker sich inzwischen ideologiefrei und sachlich mit dem Thema beschäftigt hätten und die Vernunft obsiegt hätte. Nun gut, nicht ganz, es bedurfte eines kleinen Denkanstoßes durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Näheres kann man bei Wikipedia nachlesen.

Aber es sollte anders kommen: Auf einmal war es wieder da. Und in gruseliger Wiedergängerei kamen erneut dieselben Argumente wie damals. Ich erspare mir, das im einzelnen auseinanderzunehmen, das kann man hier ja alles weiterhin nachlesen (hier, hier oder hier zum Beispiel).

Auf einen Blick ist zu erkennen, daß sich nichts geändert hat, jedenfalls nichts zum besseren. Hier soll nun vor die Datensammelwut gewisser Minister das Feigenblatt des professionellen Schutzes von Daten gehängt werden sollte. Danke – daß das beleidigend ist, ist dort niemand aufgefallen. Wir bei SpaceNet haben auf unsere Daten schon sehr gut aufgepasst, da war das ganze Internet noch Neuland für die meisten. Das Vertrauen unserer Kunden ist der Kern unserer Firma. Wir lassen uns ungern von den Leuten vorschreiben, wie wir Sicherheit zu gewährleisten hätten, die ihre eigene Sicherheit nicht im Griff haben. Entschuldigung. Ich wollte nicht arrogant klingen.

Haben jetzt die Terroristen gewonnen?

Was also könnte uns daran hindern, gegen das Gesetz vorzugehen? Nun, es wurde ja gesagt, das Gesetz schütze vor Terrorismus. Das wäre nun durchaus ein Anlass, eigene Befindlichkeiten hintanzustellen und im Sinne übergeordneter Werte die Speicherung zähneknirschend durchzuführen. Zumindest wären wir nicht so siegesgewiss gewesen. Einige Abgeordnete denken immer noch, es ginge um den Kampf gegen schwere Verbrechen und Terrorismus. Das ist aber nicht der Fall. Es werden ja lediglich die Verbindungsdaten gespeichert, und die nur 10 Wochen. Das ist technischer Unsinn. In keinem mir bekannten Fall konnte eine Anfrage in weniger als 10 Wochen gestellt werden – mit anderen Worten, die Daten sind dann schon wieder gelöscht. Typische Auskunftsverlangen werden durch illegales Glücksspiel oder Copyrightverletzungen ausgelöst – diese dürften wir eh nicht beantworten. Inhalte werden nicht mitgeschnitten (nur bei SMS, und dort auch nur aus technischen Gründen), nur die Verkehrsdaten („Wem kann der folgende Internetzugang am Tag x zugeordnet werden?“). Das enthält wenig polizeilich Verwertbares, aber viel Gelegenheit für schreckliche Fehler. Und datenschutzrechtlich ist das sehr wohl bedenklich, auch wenn es Laien nicht auf den ersten Blick sehen, ein Beispiel: Aus den Verbindungsdaten (reiner Anschluß, keine „Gegenstellen“) von 10 Wochen kann ich sehr wohl schließen, wann jemand daheim ist. Das hat einen unbestreitbaren Personenbezug. Klar, dass solche Daten „Gift“ sind und nicht in falsche Hände geraten dürfen, solange es keinen Grund gibt, sie einzusammeln. Die zynische Antwort darauf, ob jemand daheim sei, könne man auch bei Facebook nachlesen, zeugt von bemerkenswerter Ignoranz: Auf Facebook stellen Leute ihre Sachen freiwillig ein. Selbst schuld – und eben nicht zurückzuführen auf eine gewaltsame Durchsetzung einer ansonsten sinnlosen Maßnahme.

Also kurz: Wer glaubt, dass man mit Vorratsdatenspeicherung Terroristen fängt oder verhindert, der glaubt auch, dass der Krampus (für Nordlichter: Knecht Ruprecht)  an St. Nikolaus die bösen Kinder in den Sack steckt. Die Terroristen haben also nicht gewonnen, wir hingegen schon, nämlich vor dem OVG Münster. Man hat dort entschieden: Einstweilen sind wir bei SpaceNet nicht verpflichtet, zu speichern. Was dazu führte, dass inzwischen keiner mehr verpflichtet ist, ja, besser noch, immer wieder die Meinung zu hören ist, das Mitschneiden der Daten sei jetzt illegal. Da tun mir unsere Wettbewerber fast schon leid: Einige haben viel Geld ausgegeben, darauf vertrauend, dass die Regierung dieses Mal etwas Wirksames umsetzen läßt. Keiner, den wir gefragt haben, war bereit, an unserer Seite mitanzutreten. Selbst die häufiger erwähnte Klage der Telekom bezog sich nicht auf das „ob“ – nur auf das „wie“. Es ging um Details. Noch gestern konnte man auf Bayern 5 hören, wie ein Vertreter der Telekom öffentlich um den „zweistelligen Millionenbetrag“ trauerte, der nun wohl in den Sand gesetzt ist. Damit ist wohl klar, dass die Telekom keinesfalls unterwegs war, das Vorratsdatenspeicherungsgesetz zu Fall zu bringen.

Und jetzt?

Wer mir auch fast leid tut: Firmen, die nun einen kompletten Geschäftsbereich einstampfen müssen. Nach jeder Überwachungsmaßnahme hagelt es Angebote von Firmen, die Outsourcingpakete der Willfährigkeit geschnürt haben. Hier werden also zum Beispiel das Speichern, die baulichen Vorschriften und die klare Regelung, wie mit Anfragen umzugehen sei, von einem externen Dienstleister erbracht. Wie das datenschutzrechtlich zu werten ist, lasse ich mal dahingestellt. Ähnliche Angebote gab es nach „Legal Interception“ – Abhörschnittstelle zum Mitlesen von Mails (gibt es bei SpaceNet nicht, weder outgesourced, noch intern). Oder nach dem berüchtigten „Zugangserschwernisgesetz“ von Frau v.d. Leyen – auch so eine Meisterleistung, die es zwar als angebliche Alternativlosigkeit durch den Bundestag geschafft hatte, aber nicht wirklich in die Welt.

Ich bin gespannt, was nun kommt, nachdem heute der Bundestag das nächste Fass aufgemacht hat: Das Netzdurchsetzungsgesetz. Sagt Ihnen nichts? Stichwort: Hasskommentare. Inwieweit sind Anbieter zu verpflichten, Inhalte auf Antrag zu sperren. Wobei nicht ganz klar ist, wie man schützenswerte Inhalte vor unsachlichen Löschanträgen schützen will, die man vielleicht in Zukunft „Haßlöschanträge“ nennen könnte. Was es bereits gibt: Firmen, die sich auf die „Erledigung“ dieser Aufgabe stürzen. Die Abstimmung haben Sie nicht mitbekommen? Konnten Sie auch nur schwer – es war listig verpackt, alle Welt interessiert sich heute nur für die „Ehe für alle“. Das Netzdurchsetzungsgesetz ist aber neben dem Staatstrojaner der nächste Schildbürgerstreich, der im Zweifel wieder von einem Gericht gekippt werden muss.

Daher hat man ein weiteres Gesetz auf den Weg gebracht heute: Wohnungseinbrüche dürfen nicht mehr wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Will man etwa den Gerichten ordentlich zu tun geben, damit sie nicht immer die Gesetze kippen (oder zumindest deren Vollzug)? Nein, das glaube nicht mal ich. Oder, wie Terry Pratchett schreibt,

die Tatsache, dass Du paranoid bist, heißt nicht, daß sie nicht hinter Dir her wären

 

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