SvB-Blog

Die Freiheit der Meinung setzt voraus, daß man eine hat (Heinrich Heine)

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Archiv für die 'Schnipsel' Kategorie

Schnipsel: Italiener, Schweden, Deutschland

Erstellt von svb am 4. Mai 2009

Nachtrag zum gestrigen Thema: Eine Pressemitteilung, aus der man u.a. erfährt, dass die Schweden anregend auf die Italiener wirken. Traditionell gingen die Italiener sehr scharf gegen Urheberrechtsverletzungen vor. Wirklich? Naja, gemeint ist ja nicht Produktpiraterie, also all das, was man in Rom rund um den Hauptbahnhof kaufen kann. Gemeint sind die Erzeugnisse der Musikindustrie. Aber diese schützt in Italien ja auch das Wohlwollen des Ministerpräsidenten…

Und ein Aufruf: Lesen Sie sich doch einmal diese Petition durch. Hier kann man seine Ablehnung der Änderung des Telemediengesetzes äußern. Stichwort „Zensurplattform“. Auch wenn dort manche der Befürworter arg polemisch loswettern, so finden sich dort doch hauptsächlich besonnene und vernünftige Beiträge. In wenigen Stunden wurden hier über 6000 Unterstützer registriert. Das ist selten, wenn man die Liste der Petitionen durchsieht. Und ich wusste noch nicht einmal, dass es die Möglichkeit gibt, Petitionen im Internet zu verfassen.

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Schnipsel: Schlau wie Google

Erstellt von svb am 20. April 2009

Kaum der Rede wert: Die Junge Union NRW hatte eine fabelhafte Idee. Alle Nutzer von Youtube und Myvideo sollen vor der Nutzung den vollen Namen inklusive Adresse angeben. Und natürlich den Ausweis vorlegen. Klar, daß da jemand nicht lang nachgedacht hat, aber irgendwie klingt das auch so, als ob es geeignet wäre, sich beim Herrn Bundesinnenminister zu empfehlen.

Lustig die Firma Google. Weiterlesen »

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Prosit Neujahr

Erstellt von svb am 31. Dezember 2008

Allen Lesern wünsche ich einen fröhlichen Jahresausklang und ein gutes Neues Jahr. Und was auch immer das nächste Jahr bringt, behalten Sie folgende Empfehlung des berühmten HB-Männchens im Sinn:

Bevor ich ins Wasser gehe, gehe ich lieber in die Luft

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Lieber ein richtiger Brite als ein britischer Richter?

Erstellt von svb am 8. November 2008

Bei dieser Pressemeldung schaut man unwillkürlich auf den Kalender – ist schon wieder Erster April?

„Internetgeneration kann nicht mehr zuhören“

Oberster britischer Richter sieht Jugend als Schöffen ungeeignet

Hatfield (pte/07.11.2008/06:05) – Die Mitglieder der Internetgeneration eignen sich nicht mehr dazu, als Schöffen vor Gericht eingesetzt zu werden. Mit dieser Einschätzung sorgt derzeit der oberste Richter Großbritanniens Sir Igor Judge für Aufsehen. Wie die britische Times berichtet, hatte der als Lord Chief Justice bezeichnete Träger des höchsten Richteramtes diese Auffassung erst kürzlich im Rahmen einer Rede an der University of Hertfordshire vertreten. Judge zufolge seien viele junge Menschen heute zwar „technisch sehr geschickt“ und würden sich eine „Vielzahl von Informationen aus dem Internet“ besorgen. Entscheidend sei in diesem Zusammenhang aber, dass sie die Inhalte dort lediglich lesen würden. Die für Gerichtsverhandlungen notwendige Fähigkeit des Zuhörens – auch über längere Zeitspannen hinweg – bliebe dabei völlig auf der Strecke, so Judge.

 

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Interessantes Geschäftsmodell

Erstellt von svb am 10. September 2008

JustitiaEin Anwalt vertrat seinen Mandanten vor Gericht. Dafür wollte er sein Honorar. Gut, dass sein Mandant eine Rechtschutzversicherung hatte, dachte der Anwalt. Aber die zahlte nicht, mit der Begründung, dass der Anwalt und der Mandant ein und derselbe waren. Der Anwalt berief sich auf die freie Anwaltswahl – er dürfe jeden Anwalt nehmen, also auch sich selbst. Ein Gericht sah das nun anders, gelesen bei Focus online.

Zunächst kratzt der Laie sich am Kopf. Die freie Anwaltswahl, die einen bestimmten Anwalt ausschließt, ist nicht frei. Widerspruch, q.e.d., die Versicherung muß zahlen. Dann der Weg des Analogschlusses. Nehmen wir an, jemand hat eine Vollkaskoversicherung für sein Auto. Er fängt sich eine Beule ins Blech ein. Laut Gutachter, sage wir, 1000€ Schaden. Der Mann ist zufällig Spengler und dengelt sich sein Blech wieder glatt und lackiert es auch noch. Dafür bekommt er die 1000€ problemlos von der Versicherung. Wo ist der Unterschied?

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