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Die Freiheit der Meinung setzt voraus, daß man eine hat (Heinrich Heine)

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Freitag 30. April 2010

Denn eine Störung seiner Freuden sucht jeder möglichst zu vermeiden.
Wilhelm Busch

 

Wir sind Spanner!

Eine Pressemitteilung habe ich heute gelesen: Das Filmen von Tieren beim Sex verletze deren Privatsphäre. Wohlgemerkt, die Tiere sind unter sich, es geht nicht um sodomistische Pornographie. Vielmehr geht es um die Aussagen eines britischen Wissenschaftlers, Dr. Brett Mills. Veröffentlicht im April … aber nicht am ersten. Gut, nehmen wir es probehalber für bare Münze.

Nach seinem Dafürhalten ist es zwar gut und wichtig, daß in Filmdokumentationen über Tiere berichtet wird und so die Arbeit der Tier- und Naturschützer erleichtert werde. Aber manche dieser Filme sind völlig indiskret und zeigen Tiere bei der Geburt, beim Sex und beim Sterben. Menschen wollten da im Zweifel auch nicht gefilmt werden.

Und ob es Tiere störe oder nicht, das wisse man nicht und daher könne man sie nicht einfach so filmen. Das macht mich nachdenklich und betroffen. Wir wissen ja schließlich auch nicht (bestenfalls), ob Tiere gegessen werden wollen, und essen sie doch. Und wenn wir keine Tiere mehr essen, sondern nur noch Pflanzen, dann wissen wir erst recht nicht, ob die damit einverstanden sind. Und wenn wir nur noch Früchte essen und nicht mehr die Pflanzen selbst, dann kann es doch durchaus sein, daß die Pflanzen sagen, wir fräßen ihre Kinder. Ohne zu fragen.

Die EU hat die Tragweite des Themas erkannt. Schon 2006 liest man, daß man sich in der Komitologie des Europaparlaments durchaus nicht nur anthropozentrisch um Menschen sorgt (vgl. Handbuch, Seite 27). Da steht beispielsweise, bisserl aus dem Zusammenhang gerissen:

Auf das Regelungsverfahren sollte zurückgegriffen werden bei Maßnahmen von allgemeiner Tragweite, mit denen wesentliche Bestimmungen von Basisrechtsakten angewandt werden sollen, einschließlich Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit oder Sicherheit von Menschen, Tieren und Pflanzen, sowie bei Maßnahmen, mit denen bestimmte nicht wesentliche Bestimmungen eines Basisrechtsakts angepasst oder aktualisiert werden sollen.

Basisrechte. Für Menschen, Tiere und Pflanzen. Ich finde das diskriminierend! Hier werden in eklatanter Weise die Basisrechte der Pilze ignoriert. Wobei man die ja ausschließlich beim Sex filmen kann, quasi, stellt doch der sichtbare Teil eines Pilzes nichts anderes als seinen Fortpflanzungsapparat dar. Den eigentlichen Pilz sehen wir ja so gut wie nie. Und diesen Fortpflanzungsapparat essen wir dann. Ohne den Pilz zu fragen.

Mmmmh.

Bildquelle: Universität Wien, Botanik.

 

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