Erstellt von svb am 31. Januar 2012
Können Sie sich noch an „Die hard“ (Stirb langsam) erinnern? Sicher doch, das waren diese grandiosen und extrem spannenden Filme mit Bruce Willis. Yippie-ya-yeah, Schweinebacke. Im dritten Film (Stirb langsam – jetzt erst recht) kommt John McLane in eine äußerst unangenehme Situation. Nein, nicht der Umgang mit Bomben in allen Größen, das kommt ja dauernd, nein, ich meine wirklich unangenehm: Er muss sich mit einem Schild „I hate niggers“ ausgerechnet in Harlem hinstellen.
Um herauszufinden, wie man sich da genau fühlen könnte, hat ein gewisser Ansgar Heveling die Probe aufs Exempel gemacht: Weiterlesen »
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Erstellt von svb am 8. Januar 2012
Ein weiterer Tag ist vergangen, der Bundespräsident ist immer noch nicht zurückgetreten. Der hält ja mächtig was aus. Die Frankfurter Zeitung hat sich für ihre Sonntagsausgabe entschlossen, mal ein anderes Titelbild zu verwenden. Wulff, Wulff, Wulff, das wird langweilig, was machen wir denn nun? In ihrer Not nimmt sie eben ein Bild einer Mailbox, aber einer von 1972, denn eine von 2012 macht als Bild nicht viel her. Schönes Symbol für den Stand der Wulffkrise. Damit ist die F.A.S. ihr Problem los, was sie von Herrn Wulff unterscheidet.
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Erstellt von svb am 7. Januar 2012
Für gewöhnlich melden die Nachrichtenagenturen überraschende Neuigkeiten. Zur Zeit melden sie vor allem, daß der Bundespräsident nicht zurücktritt. Aber wieso sollte er eigentlich zurücktreten? Er wollte ein Haus kaufen und hat sich von einem Freund Geld geliehen. Das ist nicht abwegig, das habe ich auch einmal gemacht. Mein Freund hatte bessere Zinsen als auf dem Sparkonto und ich hatte bessere Zinsen als auf einem Kreditkonto. Na gut, das ist 25 Jahre her und es ging auch nur um 100.000 Schilling und nicht um 500.000 Euro, aber am Prinzip ändert das nichts.
Ich war allerdings Student und nicht Ministerpräsident und habe daher keinen Gedanken an den Transfer des Geldes verschwendet. Weiterlesen »
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Erstellt von svb am 9. Dezember 2011
Nach noch nicht völlig bestätigten Meldungen liegt der Schluss sehr nahe, dass es eine Machtergreifung gegeben hat: Die Grünen regieren in Berlin, haben aber noch nicht alle Schlüsselressorts übernehmen können. So konnte eine Pressemitteilung auf verschlungenen Wegen (namens Internet) noch nach Bayern gelangen. Auf berlin.de war es veröffentlicht:
Berlin, den 01.12.2011
Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt auch für Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Dies hat nunmehr das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Der Kläger hatte gemäß dem IFG begehrt, ihm Einblick in eine im November 2009 vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages erstellte Ausarbeitung (…) zu geben. Der Deutsche Bundestag hatte dieses Ersuchen mit der Begründung abgelehnt, das IFG sei auf den Deutschen Bundestag nur anwendbar, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehme. Die Zuarbeit der Wissenschaftlichen Dienste sei der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und daher als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang ausgenommen. Im Übrigen gelte für die Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes der Schutz geistigen Eigentums.
Das Verwaltungsgericht Berlin ist dieser Ansicht nicht gefolgt und hat der Klage stattgegeben. Die Aufgabe des Parlamentes bestehe im Wesentlichen in der Gesetzgebung und der Kontrolle der Regierung. Dazu gehöre nicht die Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, da dieser lediglich Fragen der Abgeordneten beantworte und Gutachten erstelle. Diese Vermittlung von Information und Wissen bilde die Grundlage für die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten, sei aber nicht selbst parlamentarische Arbeit.
(…)
Urteil der 2. Kammer vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11)
So weit so gut. Klingt nach einem klugen Urteil. Es erscheint nur merkwürdig, daß dem Kläger der Zugriff so hartnäckig verwehrt wurde. Klar wird es erst, wenn man das mysteriöse Dokument genau ansieht, es handelte sich um Weiterlesen »
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Erstellt von svb am 31. Mai 2011
Manchmal endet eine Sache für den Angeklagten mit einem Freispruch. Ob das auch ein gute Ende ist, ist damit nicht gesagt. Nicht einmal für den Angeklagten ist ein Freispruch in jedem Fall ein gutes Ende. Das hat viel damit zu tun, wie die Beteiligten während des Prozesses agieren. Interessieren sie sich in erster Linie für die Aufdeckung der Wahrheit?
Oder für eine politische oder eine ihnen sonstwie wichtige Aussage? Geht es den Beteiligten gar nur um Selbstdarstellung? Ein Indiz für lausige Qualität eines Prozesses sind voreilige Schlüsse, die sofort über alle medialen Kanäle heraustrompetet werden. Da nützt es nichts, wenn dann schnell behauptet wird, das alles geschehe nur im Interesse der Öffentlichkeit. Ein weiteres Indiz ist Hysterie. Weiterlesen »
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