Erstellt von svb am 15. Oktober 2008
Selten, wirklich selten, kann es zu einer Situation kommen, in der Juristen nicht wirklich weiterkommen: Die Rede ist von echten Gesetzeslücken. Meist haben diese mit technischen Neuerungen zu tun. So gab es in alten Zeiten tatsächlich Diskussionen darüber, ob man Strom stehlen könne. Das Problem entzündete sich hauptsächlich an der Frage, ob Strom eine Sache ist. Der Laie staunt: Wer seinen Stromzähler überbrückt, erschleicht sich Leistung. Der Jurist runzelt die Stirn und sagt „Es kommt darauf an“… und damit wird es spannend.
Nun also das Internet, neue Technik und damit prädestiniert für zerbrochene Juristenköpfe und mitunter putzige Kapriolen:
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Erstellt von svb am 14. Oktober 2008

Man muss sich nicht immer in Sorge um die Welt kopfhaltend auf den Teppich wälzen, mit vor Entsetzen geweiteten Augen. Man kann auch ins Theater gehen und sich ablenken. Zum Beispiel ins Residenztheater in München und sich dort den „Gott des Gemetzels“ ansehen, ein geniales Theaterstück von Yasmina Reza. Premiere war schon im Januar. Bis jetzt hat mir niemand gesagt, dass ich ums Haar etwas versäumt hätte – und bei der Beschreibung, die man zu diesem Stück lesen kann, hätte ich etwas ganz anderes vermutet:
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Erstellt von svb am 11. Oktober 2008
Was soll man schreiben? Die Welt ist in Auflösung…
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Erstellt von svb am 25. September 2008
Eigentlich eine dürre Meldung im Newsletter der IHK Oberbayern:
Jahresbilanz muss elektronisch im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden
Seit 1. Januar 2007 müssen Kapitalgesellschaften ihre Jahresbilanz im elektronischen Unternehmensregister beim Bundesanzeiger veröffentlichen. Die Übertragung erfolgt in digitaler Form und ist danach für Außenstehende einsehbar. „Bei Nichtveröffentlichung riskieren Unternehmen ein Ordnungsgeld“, warnt IHK-Experte Markus Neuner. (…) Mit dem Ordnungsgeld ist die Angelegenheit aber bei weitem nicht erledigt. Es erfolgt eine erneute Aufforderung zur Offenlegung des Jahresabschlusses und es droht ein weiteres Ordnungsgeld bei Nicht-erfüllung. Dabei kann das Ordnungsgeld von 2.500 bis auf 25.000 Euro steigen, wenn sich Unternehmen weigern, die Daten zu liefern. Informationen dazu gibt ein IHK-Merkblatt unter www.muenchen.ihk.de – Recht & Fair Play – Firmen/Gesellschaftsrecht – Offenlegung.
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Erstellt von svb am 18. September 2008
Bei einer Podiumsdiskussion während eines eco-Kongresses prallten die Meinungen aufeinander: Das überraschte nicht sonderlich, auf der einen Seite stand die Musikindustrie, auf der anderen die Internetprovider. Diese bringen bekanntlich das Internet zu den Menschen, das böse Internet, von der Musikindustrie als existentielle Bedrohung empfunden, und das nicht einmal so ganz zu Unrecht. Das Wort „Musikindustrie“ ist übrigens ziemlich scheußlich, „Musik“ und „Industrie“ gehört zusammen wie „Literatur“ und „Fabrik“. Aber das gibt es ja auch…
Nun, es handelt sich um eine Industrie, halten wir das fest, um Künstler geht es hier erst in zweiter Linie. Weiterlesen »
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