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Die Freiheit der Meinung setzt voraus, daß man eine hat (Heinrich Heine)

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Montag 28. April 2008

Um die Menschen klug zu machen, muß man klug sein; sie dumm zu machen, muß man dumm scheinen.
Ludwig Börne

 

Absurdistan tritt der EU bei

EU-FlaggeNeulich war dem Rundbrief der IHK zu entnehmen:

EU-Gericht untersagt Händlern Abnutzungsgebühr

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen Unternehmen keine Abnutzungsgebühr mehr verlangen, wenn Kunden vor Ablauf der Gewährleistungsfrist mangelhafte Produkte zurückgeben. Darauf macht IHK-Rechtsexpertin Gertrud Oswald aufmerksam. Anlass war eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen ein führendes deutsches Versandhaus. Nach Ansicht der Richter widerspricht die bislang in Deutschland zulässige Praxis, eine Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferungen zu verlangen, der EU-Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf.

Das ist durchaus delikat. Sicher ist es unverschämt, Schrott zu liefern und dann Geld dafür zu verlangen, daß der Schrott nach dem Ausprobieren nun nicht mehr neu ist. Andererseits ist die Regelungswut erschreckend, die hier sichtbar wird. Wieso überläßt man das nicht dem Markt?

Ein Versandhändler kann damit werben, wenn man sich seine Sachen unverbindlich ansehen kann. Das muß nicht selbstverständlich sein. Testkäufe, Ausprobieren, bei Nichtgefallen Umtauschen. Oder Zurückschicken. Ein anderer Anbieter hat eine Ware, die sich dafür nicht eignet. Oder er will einfach billig sein, was wiederum bedeutet, dass er sich wenig Kulanz erlauben kann. Und wieder ein anderer verspricht, persönlich vorbeizukommen und weniger Konvenierendes einfach wieder mitzunehmen. Das gibt den Händlern die Möglichkeit, sich zu differenzieren. Aber das ist nun nicht erwünscht, europaweit, auch wenn wir dank Internet heute eine Markttransparenz haben, wie es sie wohl früher nie gegeben hat.

Das Urteil läßt Rückschlüsse zu. Die Ansicht der Regulatoren über Konsumenten ist niederschmetternd. Die Menschen sind zu dumm, Testberichte zu lesen, AGB zu verstehen, seriöse Anbieter zu erkennen und eigentlich überhaupt Verträge zu schließen. Wenn es um Kleinkram geht. Was nicht unbedingt logisch oder gar fair ist.

Wer nämlich ein Haus kauft, sollte schon vor Jahren daran gedacht haben, sich von der Bank schriftlich garantieren zu lassen, daß sie nicht auf die Idee kommt, den Kredit an ein Ausschlachtunternehmen weiterzugeben. Ansonsten SSKM – selber schuld, kein Mitleid. Oder wer bei der Polizei nachfragt, wieso eine Verwarnung 30 Euro kostet und darauf einen Bußgeldbescheid über 80 Euro bekommt und auf seinen Einspruch hin darauf zusätzlich ein Fahrverbot aufgebrummt bekommt – nicht mir passiert, aber aus vertrauenswürdiger Quelle, Stichwort: Rechtskraft des Bescheids. Heftige Strafe für verweigerten Kotau.

Oder wer bei der Bahn Gepäck aufgibt und es am Zielort völlig zerstört wiederbekommt mit dem Kommentar, es sei jedem selbst überlassen, Gepäck zu versichern, die Bahn haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – ah, da geht es die ganze Zeit nicht mehr um Konsumenten.

Schon verstanden. Aber das ist doch

alles ein bisserl schizophren

 

Ein Kommentar zu “Absurdistan tritt der EU bei”

  1. SvB-Blog » Blogarchiv » April war schon sagt:

    […] zu wissen, dass die EU-Kommission niemals schläft und nur die wichtigen Themen […]

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