Erstellt von svb am 25. September 2008
Eigentlich eine dürre Meldung im Newsletter der IHK Oberbayern:
Jahresbilanz muss elektronisch im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden
Seit 1. Januar 2007 müssen Kapitalgesellschaften ihre Jahresbilanz im elektronischen Unternehmensregister beim Bundesanzeiger veröffentlichen. Die Übertragung erfolgt in digitaler Form und ist danach für Außenstehende einsehbar. „Bei Nichtveröffentlichung riskieren Unternehmen ein Ordnungsgeld“, warnt IHK-Experte Markus Neuner. (…) Mit dem Ordnungsgeld ist die Angelegenheit aber bei weitem nicht erledigt. Es erfolgt eine erneute Aufforderung zur Offenlegung des Jahresabschlusses und es droht ein weiteres Ordnungsgeld bei Nicht-erfüllung. Dabei kann das Ordnungsgeld von 2.500 bis auf 25.000 Euro steigen, wenn sich Unternehmen weigern, die Daten zu liefern. Informationen dazu gibt ein IHK-Merkblatt unter www.muenchen.ihk.de – Recht & Fair Play – Firmen/Gesellschaftsrecht – Offenlegung.
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Erstellt von svb am 18. September 2008
Bei einer Podiumsdiskussion während eines eco-Kongresses prallten die Meinungen aufeinander: Das überraschte nicht sonderlich, auf der einen Seite stand die Musikindustrie, auf der anderen die Internetprovider. Diese bringen bekanntlich das Internet zu den Menschen, das böse Internet, von der Musikindustrie als existentielle Bedrohung empfunden, und das nicht einmal so ganz zu Unrecht. Das Wort „Musikindustrie“ ist übrigens ziemlich scheußlich, „Musik“ und „Industrie“ gehört zusammen wie „Literatur“ und „Fabrik“. Aber das gibt es ja auch…
Nun, es handelt sich um eine Industrie, halten wir das fest, um Künstler geht es hier erst in zweiter Linie. Weiterlesen »
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Erstellt von svb am 10. September 2008
Ein Anwalt vertrat seinen Mandanten vor Gericht. Dafür wollte er sein Honorar. Gut, dass sein Mandant eine Rechtschutzversicherung hatte, dachte der Anwalt. Aber die zahlte nicht, mit der Begründung, dass der Anwalt und der Mandant ein und derselbe waren. Der Anwalt berief sich auf die freie Anwaltswahl – er dürfe jeden Anwalt nehmen, also auch sich selbst. Ein Gericht sah das nun anders, gelesen bei Focus online.
Zunächst kratzt der Laie sich am Kopf. Die freie Anwaltswahl, die einen bestimmten Anwalt ausschließt, ist nicht frei. Widerspruch, q.e.d., die Versicherung muß zahlen. Dann der Weg des Analogschlusses. Nehmen wir an, jemand hat eine Vollkaskoversicherung für sein Auto. Er fängt sich eine Beule ins Blech ein. Laut Gutachter, sage wir, 1000€ Schaden. Der Mann ist zufällig Spengler und dengelt sich sein Blech wieder glatt und lackiert es auch noch. Dafür bekommt er die 1000€ problemlos von der Versicherung. Wo ist der Unterschied?
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Erstellt von svb am 9. September 2008
Seit neuestem habe ich ein IPhone 3G. Das kann fast alles, und natürlich SMS, Mail, Telephon. Auch der Safaribrowser ist wirklich verwendbar, was man von anderen Hosentaschendevices nicht behaupten kann. Und einen iPod muss man auch nicht mit sich rumtragen, der ist integriert. Als Mac-Fan muß ich das Design nicht erst erwähnen, das ist natürlich äußerst gelungen.
Was stört mich? Weiterlesen »
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Erstellt von svb am 4. September 2008
Die FDP-Kandidatin für den Landkreis Starnberg gehört zu den ehrlichen Kandidaten. Sie sagt, wie man sieht, ganz klar, was sie will.
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