Erstellt von svb am 10. September 2008
Ein Anwalt vertrat seinen Mandanten vor Gericht. Dafür wollte er sein Honorar. Gut, dass sein Mandant eine Rechtschutzversicherung hatte, dachte der Anwalt. Aber die zahlte nicht, mit der Begründung, dass der Anwalt und der Mandant ein und derselbe waren. Der Anwalt berief sich auf die freie Anwaltswahl – er dürfe jeden Anwalt nehmen, also auch sich selbst. Ein Gericht sah das nun anders, gelesen bei Focus online.
Zunächst kratzt der Laie sich am Kopf. Die freie Anwaltswahl, die einen bestimmten Anwalt ausschließt, ist nicht frei. Widerspruch, q.e.d., die Versicherung muß zahlen. Dann der Weg des Analogschlusses. Nehmen wir an, jemand hat eine Vollkaskoversicherung für sein Auto. Er fängt sich eine Beule ins Blech ein. Laut Gutachter, sage wir, 1000€ Schaden. Der Mann ist zufällig Spengler und dengelt sich sein Blech wieder glatt und lackiert es auch noch. Dafür bekommt er die 1000€ problemlos von der Versicherung. Wo ist der Unterschied?
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Erstellt von svb am 4. September 2008
Die FDP-Kandidatin für den Landkreis Starnberg gehört zu den ehrlichen Kandidaten. Sie sagt, wie man sieht, ganz klar, was sie will.
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Erstellt von svb am 24. August 2008
Es gibt kein Grundrecht auf Fußball. Sagt die Polizeigewerkschaft DPolG. Auf ihrem Server tönt es, zum Beispiel aus Brandenburg:
Kosten für Polizeieinsätze bei Fußball-Bundesligaspielen
DPolG erhält Unterstützung von der Politik
Es gibt kein Grundrecht auf Fußball
In der Diskussion über die Forderung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) nach Beteiligung der Fußballvereine an den Kosten für Polizeieinsätze bei Fußball-Bundesligaspielen kommt Unterstützung von Seiten der Politik. In Hamburg sprachen sich Innenpolitiker von CDU und SPD für eine Beteiligung der Vereine an den Polizeikosten aus. Angesichts von Haushaltskürzungen gerade auch im Polizeibereich sei es nicht hinnehmbar, dass Sportvereine große Gewinne auf Kosten der Allgemeinheit machten. Ähnliche Ansichten vertritt man in der CDU in Nordrhein-Westfalen.
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Erstellt von svb am 7. August 2008
Aktuelle AFP-Meldung:
Parlamentarier wollen Überraschungseier verbieten
Vor 3 Stunden
Berlin (AFP) — Überraschungseiern könnte offenbar das Aus drohen: Wie die Zeitung „Die Welt“ unter Berufung auf eine Empfehlung der Kinderkommission des Bundestages zu „Sicherheits- und Gesundheitsrisiken für Kinder im Alltag“ berichtet, soll jegliche Kombination aus Nahrungsmitteln und Spielzeug verboten werden. „Kinder unterscheiden nicht zwischen Spielzeug und Nahrungsmitteln“, sagte die Bundestagsabgeordneten der Kinderkommission Miriam Gruß (FDP) der Zeitung. Neben dem Überraschungsei müssten ihrer Ansicht nach auch Cornflakes mit Spielzeug verboten werden.
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Erstellt von svb am 3. August 2008
Herr Bsirske ist Aufsichtsrat bei der Deutschen Lufthansa. Als solcher genießt er Werksvergünstigungen. Das ist zwar „eigentlich“ nicht korrekt, „uneigentlich“ aber Usus – in vielen Firmen. Bei der Lufthansa lohnt sich das richtig: First Class in die Südsee, ohne zu bezahlen, macht sicher Spaß, sei es ihm vergönnt. So etwas zieht die Journalisten der Bild an wie Schlagrahm die Schmetterlinge. Weiterlesen »
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